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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Bollywood, Villingen-Schwenningen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - 78045 Villingen-Schwenningen

Per Postzustellung

Frau

er rurtngurt

17.07.2019

Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
vom 17.04.2019 - Auskunftserteilung
Unser Zeichen: 24-Bs/VIG-

Sehr geehrte Frau
mit Bescheid vom 14.06.2019 bewilligten wir Ihren Antrag auf Auskunft nach dem
VIG und sicherten Ihnen die Informationsübersendung nach Eintreten der

Bestandskraft zu.

Nachstehend wird Ihnen daher nun auf den folgenden Seiten der beantragte
Informationszugang gewährt.

Anz iten inkl. Anschreiben: 6

Mit freundlichen Gr

 

a en
OUELLENLAND
m
SCHWARZWALD
BAAR Bi KREIS

= AMT FÜR VETERINÄRWESEN UND
LEBENSMITTELÜBERWACHUNG

= DIENSTGEBÄUDE
HUMBOLDTSTRABE 11

78166 DONAUESCHINGEN

u HERR BORNSCHLAGL
ZIMMER-NR 312
DURCHWAHL 07721 913-5054

TELEFAX 077

HLAEGL@®LRASBK.DE

21 913-6965

  

5.BORNS

 

   

TELEFONZENTRALE 07721 913-0
ZENTRALES TELEFAX 07721 913-8900
INFO®SCHWARZWALD-BAAR-KREIS.DE
CHWARZWALD-BAAR-KREIS.DE
IDNR. DE 142984618

  

 

  
 

SPARKASSE SCHWARZWALD-BAAR
BLZ 694 500 65. KONTO-NR. 315
BIC SOLADES1VSS

IBAN DE48694500650000000315

ALLGEMEINE SPRECHTAGE
MO-DO 8.00-11.30 UHR
DO NACHMITTAG 14.00-17.30 UHR

KFZ-ZULASSUNG UND FÜHRERSCHEINE
MO-MI8.00-14.00 UHR
DO 8.00-17.30 UHR
FR 8.00-11.30 UHR
1

Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Besuchsbericht
Amt für Veterinärwesen und
Lebensmittelüberwachung

Betrieb
Bollywood

| Rietstr. 27/29
78050 Villingen-Schwenningen
Villingen

 

07.06.2019 ee |
Durchgeführtvon || 2 JAmt/Dienststelle |LRA Schwarzwald-Baar-Kreis

Sachverständigef{r) |
/Begleitpersonal

  
  

 

- LRA Schwarzwald-Baar-Kreis

 
 

      

Kontrollen Status

planmäßige Routinekontrolle
ee re wen |
>. = 00.02.00. S2S0 DS 1 1 0 |
Beschwerdekontrolle
Schwerpunkee | FF

Bemerkungen: Beschwerde:
Gemüsecurry gegessen mit indischem Käse. Allergische Reaktion auf Fleisch. Laut
Aussage war der Käse kein Käse, sondern Fleisch. Allergisch auf Antibiosen im Fleisch.
Ergebnis:

\ Die Beschwerde konnte nicht bestätigt werden. Zum Zeitpunkt der Kontrolle war Käse im
Gemüsecurry und kein Fleisch.

   

 
     
    
    
 

 
        
 

  
 
      
   

Ergebnisse des Betriebsbesuches:
Verstoß/Behebung
1 ‚Hygiene allgemein (Betriebshygiene)
Verstoß:
Lagerbereich
1: Der gesamte Lagerbereich war verschmutzt und unordentlich wie z. B. die Bodenbereiche
unter den Tiefkühltruhen, unter den Regalen, die Türen und sämtliche Steckdosen und
Lichtschalter.
Die Lebensmittellagerung in den Tiefkühlmöbeln war nicht sachgerecht z.B. lagerten
offene Lebensmittel, zum Teil schon mit Frostbrand, in den Tiefkühltruhen oder an den
selbst eingefroren Lebensmittel fehlte das Einfrierdatum.
Im unreinen Lagerbereich wurden offene Lebensmitte gelagert, in diesem Fall geschälte
Zwiebeln und offene Cashewkerne. Ein sachgerechter und hygienischer Umgang mit
2

Lebensmitteln war in Teilen nicht zu erkennen.

 

4. Im unreinen Lagerbereich wurde Teig hergestellt. Ein sachgerechter und hygienischer
Umgang mit Lebensmitteln war in Teilen nicht zu erkennen.

5; Die Tiegmaschine im Lagerbereich war im Bereich des Knethakens und dem Motorgehäuse
verschmutzt.

6. Der Messbecher zum Schöpfen von Reis aus dem Vorratsbehälter war verschmutzt.

Küche

7. Im Küchenbereich wurde Geflügelfleisch in einem Eimer aufgetaut. Im Eimer stand die
gesamte Auftauflüssigkeit. Ein sachgerechtes und hygienisches Auftauen war nicht zu
erkennen.

8. Sämtliche Küchentüren standen offen.

9: Das Handwaschbecken war verschmutzt und um den Auslauf des Hahnes war eine
verschmutzte Mullbinde gewickelt.

10. Der Mikrowellenherd war im Außen- und Innenbereich verschmutzt.

11. Die Durchreiche in den Thekenbereich war abgeschlagen und nicht mehr leicht zu reinigen.

12. Sämtliche Bodenbereiche waren verschmutzt und in einem schlechten Reinigungszustand
wie z. B. im Bereich unter den Einrichtungsmöbeln und im Bereich um die Türzargen.

13: Teilweise waren Wandbereiche verschmutzt und in einem schlechten hygienischen
Zustand wie z. B. über dem Handwaschbecken, im Bereich der Durchreiche oder die
Bereich um die Steckdosen und Lichtschalter, wie auch die Lichtschalter und Steckdosen
selbst.

14. Sämtliche Einrichtungsmöbel waren verschmutzt und in einem schlechten
Reinigungszustand wie z. B. die Böden der Wandregel, die Kühlmöbel, die Hängeschränke
und die Schubladen der Schränke.

15: Der Bodenabfluss war verschmutzt und in einem schlechten hygienischen Zustand.

16. Teilweise waren Gerätschaften, vor allem diese mit Lebensmittelkontakt, verschmutzt und
in einem schlechten hygienischen Zustand wie z. B. der Sparschäler, der Stabmixer, der
Aufsatz für den Standmixer, die Keramikschalen unter dem Herd, die Vierkantreibe, der
Gemüsehobel und die Kunststoffbehältnisse für die Gewürze und Lebensmitteln.

17. In den Kühlmöbeln lagerten teilweise verschmutzte Behältnisse mit Lebensmittel wie z. B.
Metallbehältnisse mit Soßen.

18. Im Küchenbereich lagerten Behältnisse mit Lebensmitteln wie Soßen und gegartes
Gemüse, die augenscheinlich vom Selbstbedienungsbuffet vom Vorabend stammten. Es
konnten, von Seiten des Betreibers, keine klaren Aussagen zum weiteren Verbleib der
Lebensmittel gemacht werden.

19. Auf dem Arbeitstisch neben dem Schneidebrett lagerte ein halber Krautkopf der im
Anschnitt schon Verfärbungen und einen Belag mit Schimmel aufwies.

Kühlhaus

20. Im Kühlhaus lagerten Behältnisse mit Gurken und Tomaten, die augenscheinlich vom
Selbstbedienungsbuffet vom Vorabend stammten. Es konnten, von Seiten des Betreibers,
keine klaren Aussagen zum weiteren Verbleib der Lebensmittel gemacht werden.

21. Das Kühlhaus war teilweise verschmutzt wie z. B. im Bodenbereich, im Wandbereich und
die Eingangstüre.

22; Das Kühlaggregat war verschmutzt und in einem schlechten Reinigungszustand, vor allem
im Bereich des Abflusses und der Kühllammelen.

23. Im Kühlhaus lagerten Tomaten mit matschigen Druckstellen und geschnittener Blattsalat
mit bräunlichen Verfärbungen.

24. Im Kühlhaus lagerte ein Sahnesprüher mit verschmutztem Sprühkopf, dieser roch schon

stark säuerlich.
3

Der Wasser Kocher war verschmutzt und verkalkt.

Der Gläserspüler/Spülboy bei der Bierschankanlage war verschmutzt und in einem
schlechten hygienischen Zustand.

Im Kühlschrank an der Theke lagerten Behältnisse mit Soßen, die augenscheinlich vom
Selbstbedienungsbuffet oder von den Tischen der Gäste stammten. Es konnten, von Seiten
des Betreibers, keine klaren Aussagen zum weiteren Verbleib der Lebensmittel gemacht
werden.

Personaltoilette
28. In der Personaltoilette stank es stark nach Urin.
29. Am Handwaschbecken waren keine Einmalhandtücher vorhanden.

Eigenkontrollen
30. Es wurden keine Eigenkontrollen durchgeführt wie z. B. Temperaturkontrollen,
Reinigungspläne oder ein Schädlingsmonitoring.

| Behebung:

Maßnahmen

Dtum ____  JMaßnahmeart Stand der Maßnahme

ı 07.06.2019 | Bußgeldverfahren abgeschlossen (beendet, erledigt,
durchgesetzt, bezahlt, verurteilt ...)

07.06.2019 Mängel- / Kontrollbericht mit abgeschlossen (beendet, erledigt,
Anordnungen, die eine durchgesetzt, bezahlt, verurteilt ...)
Nachkontrolle erfordern (inkl.
Rechtsbehelf)

Probennahmen im Zusammenhang mit der Betriebskontrolle

Schwerpunkte
4

Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Besuchsbericht

Amt für Veterinärwesen und
Lebensmittelüberwachung

 

     
 

Betrieb
Bollywood

Rietstr. 27/29

78050 Villingen-Schwenningen
Villingen

   
   
 

I
I

 

  

26.10.2018 ee
Durchgeführt von |] | JAmt/Dienststelle |LRA Schwarzwald-Baar-Kreis

Sachverständigef(r) - LRA Schwarzwald-Baar-Kreis
/Begleitpersonal |

Anwesendes
Betriebspersonal
Weiteres

ı Begleitpersonal

Nachkontrolle

Schwerpunkt:

Ergebnisse des Betriebsbesuches:

1

Verstoß:

Küche

1. Teilweise waren Bodenbeläge und Wandbeläge verschmutzt und defekt wie z. B. im Bereich
unter den Einrichtungsmöbeln und im Bereich um die Durchreiche. Auch waren der Rahmen
und das Schiebefenster der Durchreiche abgeschlagen.

2. Teilweise waren Einrichtungsmöbel immer noch nicht sauber und auch in Teilen nicht
reinigungsfähig wie z. B. Schrankschubladen und die Tischbeine des Tisches neben dem Herd.

3. Teilweise waren die Gummidichtungen der Kühlmöbel weiterhin verschmutzt und defekt.

4. Im Handwaschbecken befanden sich ein Stahlschwamm und einige Lebensmittelreste.
Augenscheinlich wird das Handwaschbecken auch als Spülbecken genutzt.

5. Teilweise waren Silikonfugen zwischen den Einrichtungsmöbel defekt und verschmutzt.

 

        

Kühlhaus
6. Die Türe des Kühlhauses war immer noch verschmutzt.

Lager

7. Teilweise waren Bodenbereiche immer noch verschmutzt, vor allem in den Eckbereichen.

8. Teilweise fehlte auf den selbst eingefrorenen Lebensmitteln weiterhin das Einfrierdatum.
9. Teilweise waren Steckdosen und Lichtschalter immer noch verschmutzt.
5

Eigenkontrollen
10. Eigenkontrollen wie z. B. Temperaturkontrollen und Reinigungspläne wurden weiterhin nicht
durchgeführt.

Behebung:

     
 
 

Datum _ ____ |Meßnhmeert ______[standder Maßnahme

26.10.2018 mündliche Belehrung abgeschlossen (beendet, erledigt,
durchgesetzt, bezahlt, verurteilt ...)

 
 
 
 

 
 

   
 

 

Ile
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