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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Bollywood, Villingen-Schwenningen“
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Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - 78045 Villingen-Schwenningen Per Postzustellung Frau er rurtngurt 17.07.2019 Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 17.04.2019 - Auskunftserteilung Unser Zeichen: 24-Bs/VIG- Sehr geehrte Frau mit Bescheid vom 14.06.2019 bewilligten wir Ihren Antrag auf Auskunft nach dem VIG und sicherten Ihnen die Informationsübersendung nach Eintreten der Bestandskraft zu. Nachstehend wird Ihnen daher nun auf den folgenden Seiten der beantragte Informationszugang gewährt. Anz iten inkl. Anschreiben: 6 Mit freundlichen Gr a en OUELLENLAND m SCHWARZWALD BAAR Bi KREIS = AMT FÜR VETERINÄRWESEN UND LEBENSMITTELÜBERWACHUNG = DIENSTGEBÄUDE HUMBOLDTSTRABE 11 78166 DONAUESCHINGEN u HERR BORNSCHLAGL ZIMMER-NR 312 DURCHWAHL 07721 913-5054 TELEFAX 077 HLAEGL@®LRASBK.DE 21 913-6965 5.BORNS TELEFONZENTRALE 07721 913-0 ZENTRALES TELEFAX 07721 913-8900 INFO®SCHWARZWALD-BAAR-KREIS.DE CHWARZWALD-BAAR-KREIS.DE IDNR. DE 142984618 SPARKASSE SCHWARZWALD-BAAR BLZ 694 500 65. KONTO-NR. 315 BIC SOLADES1VSS IBAN DE48694500650000000315 ALLGEMEINE SPRECHTAGE MO-DO 8.00-11.30 UHR DO NACHMITTAG 14.00-17.30 UHR KFZ-ZULASSUNG UND FÜHRERSCHEINE MO-MI8.00-14.00 UHR DO 8.00-17.30 UHR FR 8.00-11.30 UHR
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Besuchsbericht Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Betrieb Bollywood | Rietstr. 27/29 78050 Villingen-Schwenningen Villingen 07.06.2019 ee | Durchgeführtvon || 2 JAmt/Dienststelle |LRA Schwarzwald-Baar-Kreis Sachverständigef{r) | /Begleitpersonal - LRA Schwarzwald-Baar-Kreis Kontrollen Status planmäßige Routinekontrolle ee re wen | >. = 00.02.00. S2S0 DS 1 1 0 | Beschwerdekontrolle Schwerpunkee | FF Bemerkungen: Beschwerde: Gemüsecurry gegessen mit indischem Käse. Allergische Reaktion auf Fleisch. Laut Aussage war der Käse kein Käse, sondern Fleisch. Allergisch auf Antibiosen im Fleisch. Ergebnis: \ Die Beschwerde konnte nicht bestätigt werden. Zum Zeitpunkt der Kontrolle war Käse im Gemüsecurry und kein Fleisch. Ergebnisse des Betriebsbesuches: Verstoß/Behebung 1 ‚Hygiene allgemein (Betriebshygiene) Verstoß: Lagerbereich 1: Der gesamte Lagerbereich war verschmutzt und unordentlich wie z. B. die Bodenbereiche unter den Tiefkühltruhen, unter den Regalen, die Türen und sämtliche Steckdosen und Lichtschalter. Die Lebensmittellagerung in den Tiefkühlmöbeln war nicht sachgerecht z.B. lagerten offene Lebensmittel, zum Teil schon mit Frostbrand, in den Tiefkühltruhen oder an den selbst eingefroren Lebensmittel fehlte das Einfrierdatum. Im unreinen Lagerbereich wurden offene Lebensmitte gelagert, in diesem Fall geschälte Zwiebeln und offene Cashewkerne. Ein sachgerechter und hygienischer Umgang mit
Lebensmitteln war in Teilen nicht zu erkennen. 4. Im unreinen Lagerbereich wurde Teig hergestellt. Ein sachgerechter und hygienischer Umgang mit Lebensmitteln war in Teilen nicht zu erkennen. 5; Die Tiegmaschine im Lagerbereich war im Bereich des Knethakens und dem Motorgehäuse verschmutzt. 6. Der Messbecher zum Schöpfen von Reis aus dem Vorratsbehälter war verschmutzt. Küche 7. Im Küchenbereich wurde Geflügelfleisch in einem Eimer aufgetaut. Im Eimer stand die gesamte Auftauflüssigkeit. Ein sachgerechtes und hygienisches Auftauen war nicht zu erkennen. 8. Sämtliche Küchentüren standen offen. 9: Das Handwaschbecken war verschmutzt und um den Auslauf des Hahnes war eine verschmutzte Mullbinde gewickelt. 10. Der Mikrowellenherd war im Außen- und Innenbereich verschmutzt. 11. Die Durchreiche in den Thekenbereich war abgeschlagen und nicht mehr leicht zu reinigen. 12. Sämtliche Bodenbereiche waren verschmutzt und in einem schlechten Reinigungszustand wie z. B. im Bereich unter den Einrichtungsmöbeln und im Bereich um die Türzargen. 13: Teilweise waren Wandbereiche verschmutzt und in einem schlechten hygienischen Zustand wie z. B. über dem Handwaschbecken, im Bereich der Durchreiche oder die Bereich um die Steckdosen und Lichtschalter, wie auch die Lichtschalter und Steckdosen selbst. 14. Sämtliche Einrichtungsmöbel waren verschmutzt und in einem schlechten Reinigungszustand wie z. B. die Böden der Wandregel, die Kühlmöbel, die Hängeschränke und die Schubladen der Schränke. 15: Der Bodenabfluss war verschmutzt und in einem schlechten hygienischen Zustand. 16. Teilweise waren Gerätschaften, vor allem diese mit Lebensmittelkontakt, verschmutzt und in einem schlechten hygienischen Zustand wie z. B. der Sparschäler, der Stabmixer, der Aufsatz für den Standmixer, die Keramikschalen unter dem Herd, die Vierkantreibe, der Gemüsehobel und die Kunststoffbehältnisse für die Gewürze und Lebensmitteln. 17. In den Kühlmöbeln lagerten teilweise verschmutzte Behältnisse mit Lebensmittel wie z. B. Metallbehältnisse mit Soßen. 18. Im Küchenbereich lagerten Behältnisse mit Lebensmitteln wie Soßen und gegartes Gemüse, die augenscheinlich vom Selbstbedienungsbuffet vom Vorabend stammten. Es konnten, von Seiten des Betreibers, keine klaren Aussagen zum weiteren Verbleib der Lebensmittel gemacht werden. 19. Auf dem Arbeitstisch neben dem Schneidebrett lagerte ein halber Krautkopf der im Anschnitt schon Verfärbungen und einen Belag mit Schimmel aufwies. Kühlhaus 20. Im Kühlhaus lagerten Behältnisse mit Gurken und Tomaten, die augenscheinlich vom Selbstbedienungsbuffet vom Vorabend stammten. Es konnten, von Seiten des Betreibers, keine klaren Aussagen zum weiteren Verbleib der Lebensmittel gemacht werden. 21. Das Kühlhaus war teilweise verschmutzt wie z. B. im Bodenbereich, im Wandbereich und die Eingangstüre. 22; Das Kühlaggregat war verschmutzt und in einem schlechten Reinigungszustand, vor allem im Bereich des Abflusses und der Kühllammelen. 23. Im Kühlhaus lagerten Tomaten mit matschigen Druckstellen und geschnittener Blattsalat mit bräunlichen Verfärbungen. 24. Im Kühlhaus lagerte ein Sahnesprüher mit verschmutztem Sprühkopf, dieser roch schon stark säuerlich.
Der Wasser Kocher war verschmutzt und verkalkt. Der Gläserspüler/Spülboy bei der Bierschankanlage war verschmutzt und in einem schlechten hygienischen Zustand. Im Kühlschrank an der Theke lagerten Behältnisse mit Soßen, die augenscheinlich vom Selbstbedienungsbuffet oder von den Tischen der Gäste stammten. Es konnten, von Seiten des Betreibers, keine klaren Aussagen zum weiteren Verbleib der Lebensmittel gemacht werden. Personaltoilette 28. In der Personaltoilette stank es stark nach Urin. 29. Am Handwaschbecken waren keine Einmalhandtücher vorhanden. Eigenkontrollen 30. Es wurden keine Eigenkontrollen durchgeführt wie z. B. Temperaturkontrollen, Reinigungspläne oder ein Schädlingsmonitoring. | Behebung: Maßnahmen Dtum ____ JMaßnahmeart Stand der Maßnahme ı 07.06.2019 | Bußgeldverfahren abgeschlossen (beendet, erledigt, durchgesetzt, bezahlt, verurteilt ...) 07.06.2019 Mängel- / Kontrollbericht mit abgeschlossen (beendet, erledigt, Anordnungen, die eine durchgesetzt, bezahlt, verurteilt ...) Nachkontrolle erfordern (inkl. Rechtsbehelf) Probennahmen im Zusammenhang mit der Betriebskontrolle Schwerpunkte
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Besuchsbericht Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Betrieb Bollywood Rietstr. 27/29 78050 Villingen-Schwenningen Villingen I I 26.10.2018 ee Durchgeführt von |] | JAmt/Dienststelle |LRA Schwarzwald-Baar-Kreis Sachverständigef(r) - LRA Schwarzwald-Baar-Kreis /Begleitpersonal | Anwesendes Betriebspersonal Weiteres ı Begleitpersonal Nachkontrolle Schwerpunkt: Ergebnisse des Betriebsbesuches: 1 Verstoß: Küche 1. Teilweise waren Bodenbeläge und Wandbeläge verschmutzt und defekt wie z. B. im Bereich unter den Einrichtungsmöbeln und im Bereich um die Durchreiche. Auch waren der Rahmen und das Schiebefenster der Durchreiche abgeschlagen. 2. Teilweise waren Einrichtungsmöbel immer noch nicht sauber und auch in Teilen nicht reinigungsfähig wie z. B. Schrankschubladen und die Tischbeine des Tisches neben dem Herd. 3. Teilweise waren die Gummidichtungen der Kühlmöbel weiterhin verschmutzt und defekt. 4. Im Handwaschbecken befanden sich ein Stahlschwamm und einige Lebensmittelreste. Augenscheinlich wird das Handwaschbecken auch als Spülbecken genutzt. 5. Teilweise waren Silikonfugen zwischen den Einrichtungsmöbel defekt und verschmutzt. Kühlhaus 6. Die Türe des Kühlhauses war immer noch verschmutzt. Lager 7. Teilweise waren Bodenbereiche immer noch verschmutzt, vor allem in den Eckbereichen. 8. Teilweise fehlte auf den selbst eingefrorenen Lebensmitteln weiterhin das Einfrierdatum. 9. Teilweise waren Steckdosen und Lichtschalter immer noch verschmutzt.
Eigenkontrollen 10. Eigenkontrollen wie z. B. Temperaturkontrollen und Reinigungspläne wurden weiterhin nicht durchgeführt. Behebung: Datum _ ____ |Meßnhmeert ______[standder Maßnahme 26.10.2018 mündliche Belehrung abgeschlossen (beendet, erledigt, durchgesetzt, bezahlt, verurteilt ...) Ile