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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Burger King, Zweibrücken

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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- Abt. Veterinärwesen und Landwirtschaft - Kreisverwaltung Südwesipfalz,Postfach2265, 66930  Pirmasens             Dienstgebäude: 66953  Pirmasens UntererSommerwaldweg  40-42 Herrn                                                                 Gin        . -           s                                                          jungszeiten: ████ ████                                                             Montag-Freitag      800-12.00    Uhr ██████████████▏█▏                                                     Montagu.Dienstag   14.00 -16.00  Uhr ██████████   █▏                                                       Doı mean8            14.00- 17.00 Uhı " ███████    ██████████ ███████    ████████████ ██████▏    ██████████████████ ‚Aktenzeichen                    █████████████▏█████▏██████▏                   Tel.(0633 1)          ZiNr.    Datum VII-176-00                       ███▏ ████▏███▏      ██▏  █████▏               809-602/207           █ ███ 27.06.2019 ███████████████████████                                             █████ █████████████████████████▏ GesetzzurVerbesserung                    dergesundheitsbezogenen                   Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz- VIG) IhreAnfrage nach dem VIG vom 15.02.2019 Betrieb:Burger King,Gottlieb-Daimler-Straße                            22 in66482 Zweibrücken; Hier:Informationserteilung Sehrgeehrter       HerrGreif, Ihremo.g.Antragvom 15.02.2019                  wurde gemäß 88 2,4-6des GesetzeszurVerbesserung dergesundheitsbezogenen               Verbraucherinformation         (Verbraucherinformationsgesetz           -VIG) mitSchreibenvom 07.06.2019stattgegeben. IndererstenFrageIhres              AntragesbatenSieum Mitteilung,              wann „diebeidenletzten         le- bensmiittelrechtlichen        Betriebsüberprüfungen        stattgefundenhaben‘“?. WeiterbatenSieum Informationen                  zu eventuellen     Beanstandungen       („Kam es     hierbeizu Be- anstandungen?Falls           ja,beantrageichhiermit die           Herausgabederentsprechenden                Kontroll- berichte   an mich.“). Dievon IhnenbegehrtenInformationen                    könnenSieder      folgenden Übersicht          entnehmen: Betrieb:    Burger  King,  Gottlieb-Daimler-Straße       22 in 66482   Zweibrücken Datum derbeiden     letzten                            Kontrollart                                 Beanstandungen Kontrollen 24.02.2016                           Befundbesprechung       vorOrt                           keinVerstoß 13.06.2018                          planmäßige     Routinekontrolle                          keinVerstoß Bankverbindungen:                                                    Gläubiger-ID: Sparkasse Südwestpfalz                                                DE6977200000033065 BIC: MALADESISWP,     IBAN: DE1454250010 0000 83       0000 PostbankLudwigshafen                                                 Internetadresse: BIC: PBNKDEFF,  IBAN:  DE19 54510067 0005    280673                    www.ksuedwestpfalz.de
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Ah      .    ng:        wir Sieausdrücklich darauf hii   isen, dass das Ver- infor i            allein Auskunft. prüchegegenüberBehörden umfasstund keineAussage zurZulässigkeit      derWeiterverwendung    dererhal- tenenInformationen   durchSietrifft. Ob und wieSiedieerhaltenen    Informatio- nen weiterverwenden, liegt in Ihrer Verantwortung und Ihrem Risiko.In diesem Zusammenhangsei auch auf    die aktuelle  Rechtsprechungzu $40 Abs. 1a Nr.2 LFGB sowieauf$ 823 BGB hingewiesen. Weiterhin  werden wirdem Lebensmittelunternehmer     des 0.g.Betriebes einen Abdruck diesesSchreibensinanonymisierter       Form zukommenlassen. Mitfreundlichen Grüßen ██▏   █▏ ████
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