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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Café an der Werrabrücke, Hann“
Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:
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- lesen Sie das Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger und einen Vermerk
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Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
LANDKREIS GÖTTINGEN Fachbereich für Veterinärwesen und Verbraucherschutz DER LANDRAT für den Landkreis und die Stadt Göttingen Servicezeiten Montag, Mittwoch und Freitag Postanschrift: Landkreis Göttingen : 37070 Göttingen 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag Zimt & Zucker an der Werrabrücke 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr Ägidiiplatz 1 34346 Hann. Münden Hinweis LK Göttingen 24.03.2020: Nutzen Sie unser Angebot zur Terminabsprache Die Mängel wurden zwischenzeitlich vollständig Bei Zahlungenbitte angeben: ausgeräumt. Pr: Niederschrift über eine amtliche Kontrolle Göttingen, 03.05.2019 Betrieb: or BR, Zimt & Zucker an der Werrabrücke, LangeStr. 1, Auskunfterteilt: 34346 Hann. Münden Herr E-Mail: Sehr geehrte E. am 02.05.2019 in der Zeit von 15:00 bis 15:10 Uhr habeich in Ihrem 0.8. Betrieb eine Nachkontrolle durchgeführt. Telefon: 0551-525 Fax: 0551-525 Die Mängel der letzten Begehung vom 22.02.2019 waren bis auf den Punkt 3 (Fliegengitter) abgestellt. Zimmer: VERBER Datum undZeichen Ich gebe Ihnen hiermit die Möglichkeit den ausstehenden Mangel Ihres Schreibens: eigenverantwortlich abzustellen. Für Rückfragen steheich Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0551-525 Mein Zeichen: 2499 zur Verfügung. 39.10.95 Mit freundlichen Grüßen Standort: im Auftrage Landkreis Göttingen Walkemühlenweg 8 37083 Göttingen BE (.« www.landkreisgoettingen.de Sparkasse Göttingen Hinweis: IBAN: DE78260500010000505792 Allgemeine Informationen in Form von Merkblättern finden Sie auf unserer BIC: NOLADE21GOE Internetseite www.landkreisgoettingen.de unter dem Menüpunkt “Tiere und Sparkasse Osterode am Harz IBAN: DE02263510150003204476 Lebensmittel“ / “Verbraucherschutz” : BIC: NOLADE21HZB Kreis- und Stadtsparkasse Münden IBAN: DEO4260514500000006510 Sparkasse Duderstadt IBAN: DE35260512600000121962 MFB-05-907-Gö, Vers. 2.0, Seite 1von1
LANDKREISGÖTTINGEN FachbereichfürVeterinärwesen und Verbraucherschutz DER LANDRAT fürden Landkreis und dieStadt Göttingen Servicezeiten Montag,Mittwochund Freitag Postanschrift: Landkreis Göttingen:37070 Göttingen 09.00Uhr bis 12.00Uhr Ra „Zimt & Zucker anderWerrabrücke“ Donnerstag Ägidiiplatz 1 13.30Uhr bis 16.00Uhr 34346Hann. Münden Hinweis LK Göttingen24.03.2020: NutzenSieunserAngebot zurTerminabsprache Die Mängel wurden zwischenzeitlichvollständig BeiZahlungenbitte angeben: ausgeräumt. Niederschrift über eine amtlicheKontrolle Betrieb: ER, ER. Zimt& Zucker anderWerrabrücke, Lange Str.1, Göttingen, 22.02.2019 34346 Hann. Münden Auskunft erteilt: Anwesende: Herr kununu Sehr geehrte RER. E-Mail: ████████████▏ ██████████████████████▏ am 22.02.2019inder Zeit von 16:15bis16:35 Uhr habe ich inIhrem0.8. Betrieb eineplanmäßige Routinekontrolle durchgeführt.Diefestgestellten ████████▏████████▏ Mängel wurden Ihnen dabeiaufgezeigt und erläutert.Ich werde inKürze, wie vor Ort besprochen, beieiner Nachkontrolle überprüfen, ob alle Mängel Fax: 0551-525 beseitigt wurden. Zimmer:RE Folgende Mängel/Abweichungen wurdenvon mir beiderKontrolle festgestellt: Datum und Zeichen 1. Gesamtbetrieb Ihres Schreibens: Im Hausflur indem sich auch betriebsfremde Personen aufhalten können, lagerten Lebensmittel. NachAngaben von Frau B wurden Mein Zeichen: dieProdukte am Vormittag geliefert und nochnicht verräumt. 39.10.99 Verordnung (EG)Nr.852/2004 überLebensmittelhygiene Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.Il Kap.II Nr.1 Standort: 2. Küche Landkreis Göttingen Eswurden private, betriebs- bzw.zweckfremde Gegenstände Walkemühlenweg8 aufbewahrt.Auf dem Fenstersims standen Kräuter in Erde,eine 37083 Zigarettenschachtel und einSmartphonemitLadekabel. Göttingen Verordnung (EG) Nr. 852/2004überLebensmittelhygiene Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.Il Kap.IXNr.3 www.landkreisgoettingen.de 3. Küche Die Fenster (Oberlichter) waren nicht mitzu Reinigungszwecken leicht Sparkasse Göttingen entfernbaren Insektengitternausgestattet. IBAN:DE78260500010000505792 Verordnung (EG) Nr.852/2004überLebensmittelhygiene Art.4 Abs.2 BIC:NOLADE21GOE SparkasseOsterodeam Harz I.V.m. Anh.Il Kap.II Nr.1d IBAN:DEO2263510150003204476 4. Theke / Tresen BIC:NOLADE21HZB Im Betrieb wurden Torten mit nicht durcherhitzten Füllungen Kreis-und Stadtsparkasse Münden hergestellt. IBAN:DE04260514500000006510 Sparkasse Duderstadt Esmuss jährlich einerepräsentative Stichprobeder selbsthergestellten IBAN:DE35260512600000121962 Tortenmikrobiologisch untersucht werden. MFB-O5-907-Gö, Vers.2.0, Seite1von 2
Das heißt es müssenjährlich Produktprobender selbst hergestellten Torten mit nicht durcherhitzten Füllungen (mind. 2) auf Salmonellen, E.coli, aerobe mesophile Keimzahl und Listeriea monocytogenes untersucht werden. Bei der Untersuchung müssen die Vorgaben der Verordnung(EG) Nr. 2073/2005erfüllt werden. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2f . Theke / Tresen Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Verordnung(EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 4 . Theke / Tresen Die verwendeten Zusatzstoffe wurden nicht auf der Speise- und Getränkekarte bzw. den Aushängen kenntlich gemacht, sondernausschließlich in einer schriftlichen Aufzeichnung(Produktordner) angegeben. Für Ihre Betriebsform (Cafe) ist die KenntlichmachungvonZusatzstoffen wie folgt vorgeschrieben: Kenntlichmachungspflichtige Zusatzstoffe sind bei der Abgabe von Lebensmitteln direkt auf Speisekarten oder Preisverzeichnissen oder, soweit keine solchen ausgelegt sind oder ausgehändigt werden, in einem sonstigen Aushang odereiner schriftlichen Mitteilung anzugeben. Zusatzstoff-Zulassungsverordnung $ 9 Abs. 6 Nr. 5 . Theke / Tresen Die Kennzeichnungder Allergene war unvollständig und fehlerhaft. Der vorhandene Hefter in dem die Zutaten abgeheftet waren, war nicht vollständig. Weiterhin war der Hinweis auf den Hefter unzureichend. Die in den Speisen enthaltenen Allergene und Zusatzstoffe sind auf ausliegenden/ aushängenden Listen (oder durch einen anderen, separaten Aushang), durch eine extra Karte oder auf andere, geeignete Weise leicht und gut sichtbar kenntlich zu machen. In der Aufzeichnung kann diese durch namentliche Nennungdesjeweiligen Stoffes selbst oder durch gut sichtbare Fuß- bzw. Endnoten (z. B. Buchstaben) am Lebensmittel erfolgen. Die Aufzeichnung muss dann für den Kunden unmittelbar leicht zugänglich sein. Eine rein mündliche Informationist nur zulässig, wenn eine schriftliche Aufzeichnung vorgehalten wird und das Personal überalle in den Produkten enthaltenen Allergene hinreichend geschult ist, so dass es auf Nachfrage sofort eine richtige Antwort geben kann. Hierzu ist auch ein Hinweis wie die Information erfolgt in den Speisen- und Getränkekarten (oderin den Aushängen) einzubringen. Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung $ 4 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 . Trockenlager Ein geeignetes Verfahren zur Früherkennungvon Schädlingen, ein sogenanntes Schädlingsmonitoring, fehlte. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. IX Nr. 4 Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0551-525 8; ur verfügung. Mit freundlichen Grüßen im Auftrage BEE Lv) Hinweis: Allgemeine Informationen in Form von Merkblättern finden Sie auf unserer Internetseite www.landkreisgoettingen.de unter dem Menüpunkt “Tiere und Lebensmittel“ / “Verbraucherschutz” MFB-05-907-GÖ,Vers. 2.0, Seite2von2