topf-secret-esprit-20200313_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Café Bar Esprit, Göttingen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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LANDKREIS GÖTTINGEN Fachbereich für Veterinärwesen und Verbraucherschutz                           DER LANDRAT für den Landkreis und die Stadt Göttingen Servicezeiten Montag, Mittwoch und Freitag Postanschrift: Landkreis Göttingen - 37070 Göttingen 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Bar + Cafe Esprit                                                                          Donnerstag Lange Geismarstr. 19                         Hinweis LK Göttingen 13.03.2020:              13.30 Uhr bis 16.00 Uhr 37073 Göttingen                              Die Mängel wurden Nutzen Sie unser Angebot zwischenzeitlich umfassend                    zur Terminabsprache ausgeräumt. Bei Zahlungen bitte angeben: Niederschrift über eine amtliche Kontrolle Betrieb: Bar + Cafe Esprit                                                                         Göttingen, 20.06.2019 Geismarstr. 19 37073 Göttingen Anwesende: am 19.06.2019 in der Zeit von 10:40 bis 11:20 Uhr haben nd ich in Ihrem o.g. Betrieb eine planmäßige Routinekontrolle durchgeführt. Die festgestellten Mängel wurden dabei den bei der Kontrolle anwesenden Personen aufgezeigt und erläutert. Hiermit gebe ich Ihnen die Möglichkeit, die nachfolgend genannten Mängel                   Datum und Zeichen aus eigener Veranlassung heraus abzustellen. Bitte teilen Sie mir die von                  Ihres Schreibens: Ihnen durchgeführten hygienischen Maßnahmen schriftlich bis spätestens 18.07.2019, sowie die baulichen Maßnahmen schriftlich bis spätestens 15.08.2019 mit und belegen diese anhand von Fotos oder anderen geeigneten Unterlagen wie Arbeitsaufträgen, Rechnungen, o.ä. Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keine Mitteilung von Ihnen erhalten haben, werde ich bei einer kostenpflichtigen Nachkontrolle Ihres Betriebes vor Ort prüfen, ob Standort: alle Mängel beseitigt wurden. Sollten Sie Ihre Antwort per Email zusenden, geben Sie bitte dabei                         Landkreis Göttingen unbedingt Ihren Namen, den Namen Ihrer Firma, den Betriebssitz, das                        Walkemühlenweg 8 Aktenzeichen und den /die Kontrolleur*in an, da Ihre Mitteilung sonstnicht                 37083 zugeordnet werden kann.                                                                    Göttingen Folgende Mängel/Abweichungen wurden von mir bei der Kontrolle                              www.landkreisgoettingen.de festgestellt: 1.    Keller Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt.                  Sparkasse Göttingen Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen.                             IBAN: DE78260500010000505792 BIC: NOLADE21GOE Es ist eine geeignete Vorrichtung zur Aufbewahrung der                               Sparkasse Osterode am Harz Reinigungsgeräte zu schaffen.                                                        IBAN: DE02263510150003204476 Verordnung(EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2                  BIC: NOLADE21HZB Kreis- und Stadtsparkasse Münden i.V.m. Anh. Il Kap. INr. 1 IBAN: DE04260514500000006510 Sparkasse Duderstadt IBAN: DE35260512600000121962 MFB-05-907-Gö, Vers. 2.0, Seite 1 von 3
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Getränkelager KG Die Ordnung und Struktur des Lagers in dem Lebensmittel war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Die Ordnungund Struktur des Raumesist zu verbessern. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh.Il Kap. II Nr. 1 Küche Der Schrank unter dem Handwaschbecken war von innen und außen Verschmutz und unordentlich, sowie insgesamt in keinem guten Zustand. Der Schrankist kurzfristig in einen hygienisch, einwandfreien Zustand zu versetzen. Mittelfristig ist soll dieser erneuert werden. Verordnung(EG) Nr. 852/2004 über LebensmittelhygieneArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh.Il Kap. I Nr. 1 Küche Der Fensteranstrich in der Küche war verbraucht, sodass offenporigesnichtleicht reinigungsfähiges Holz sichtbar wurde. Das Fenster war außerdem mit diversen Anhaftungen verunreinigt. Das Fensterist in einen einwandfrei, hygienischen Zustand zu versetzen. Der Schrank unter dem Handwaschbecken warvon innen und außen Verschmutz und unordentlich, sowie insgesamtin keinem guten Zustand. Küche Der Wandanstrich in der Küche war verbraucht. Die Wändein der Küche sind instand zu setzen. Verordnung(EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh.Il Kap. II Nr. 1b Küche Die Außentür war nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Die Außentür ist mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter auszustatten. Verordnung(EG) Nr. 852/2004 über LebensmittelhygieneArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. II Nr. 1d Küche Der Deckel einer Kühleinrichtung war mit einem Klebebandfixiert. Aufgrund des Klebebandes war diese Oberfläche nicht glatt und leicht reinigungsfähig. Der Deckel ist in einen Zustand zu versetzen, in welchem dieser leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizierenist. Verordnung(EG) Nr. 852/2004 über LebensmittelhygieneArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh.Il Kap. II Nr. 1f Küche Es waren mehrere Türdichtungen von Kühleinrichtungen beschädigt. Die Türdichtungensind instand zu setzen, sodassdiese leicht reinigungsfähig sind. Verordnung(EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh.Il Kap. INr. 1 Küche Die Silikonfuge am Handwaschbecken war mit schwarzen schimmelähnlichen Anhaftungen verunreinigt. Die Silikonfugeist in einen einwandfrei, hygienischen Zustand zu versetzen, ggf. zu erneuern. Verordnung(EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 1 i.V.m. Kap. INr.2b 10. Küche Der Fußboden war insbesonderein den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen,teils massiv mit alten Lebensmittelrückständen und Schmutz verunreinigt. Der Fußbodenist zu reinigen. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über LebensmittelhygieneArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 1 11. Küche Die Schublade für diverse Arbeitsutensilien war verunreinigt, dessen Anstrich verbraucht und insgesamt in einem ungeeigneten Zustand. Die Schubladeist kurzfristig in einen hygienisch, einwandfreien Zustand zu versetzen und mittelfristig zu erneuern. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh.Il Kap. I Nr. 1 MFB-05-907-GÖ,Vers. 2.0, Seite 2 von 3
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12. Küche                                           - Die Silikonabdichtung an der Arbeitsfläche war schimmelähnlich verunreinigt. Die Silikonabdichtungist in einen einwandfrei, hygienischen Zustand zu versetzen. Verordnung(EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. INr. 1 13. Küche Unterhalb einer Kühleinrichtung war die Fußleiste nicht vollständig abschließend, sodass sich dort diverser Schmutz ansammelte. Eine leichte Reinigung war nicht möglich. Die Fußbodenleisteist so herzurichten, dass diese leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizierenist. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anh.Il Kap. II Nr. 1a 14. Kühlzelle KG Es wurden Lebensmittelbehälter(mit Obstsalat) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Behälter mit Lebensmitteln dürfen nicht direkt auf dem Fußboden gelagert werden. Es sind geeignete Untergestelle (Rolli, Regale, etc.) dafür einzusetzen. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh.Il Kap. IX Nr. 3 15. Schanktresenbereich Die Arbeitsfläche unterhalb der Kaffeemaschine war verunreinigt. Die Arbeitsflächeist zu reinigen. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. INr.1 16. Schanktresenbereich Der Fußboden war insbesondere unter der Theke, im Eckbereich mit bräunlichen Anhaftungen und Schmutz verunreinigt. Der Fußboden ist zu reinigen. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. INr. 1 17. Schanktresenbereich Die Türdichtung des Kühlschrankes war beschädigt. Die Türdichtung des Kühlschrankesist instand zu setzen. Verordnung(EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. INr. 1 Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter der Teieronnum me Verfügung. Mit freundlichen Grüßen im Auftrage Hinweis: Allgemeine Informationen in Form von Merkblättern finden Sie auf unserer Internetseite www.landkreisgoettingen.de unter dem Menüpunkt “Tiere und Lebensmittel“ / “Verbraucherschutz“ MFB-05-907-GÖ,Vers. 2.0, Seite 3 von 3
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