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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Cavos El Greco, Edingen-Neckarhausen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Ww < ‘ “easy Rhein-Neckar-Kreis Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Veterinaramt und Verbraucherschutz 35.60 Verwaltung Dienstgebaude 69168Wiesloch, Adelsforsterpfad 7 3 . . Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Postfach 1046 80,69036Heidelberg Offnungszeiten Mo, Di,Do, Fr:7:30 - 12:00 Uhr, Mi:07.30 - 17:00 Uhr undTerminenachVereinbarung Sprechstunde fiirReise- undHandelszeugnisse Dienstag, Donnerstag undFreitag: 10:00 bis12:00 Uhr ███ ███ ███████████ ██████ █ ████████ ███ █████ ██ █ █ ██████████████████ ████████████ ███ █████ ██████ █████████████████████████████████████ ███████████ ███ ███████████ Datum 04.09.2019 ██████████ ███████ Un ███ ███████ ████ █████████ ██████ Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes(VIG) Betrieb,,.Restaurant Cavos ElGreco“, Hauptstr.2,68535 Edingen-Neckarhausen IhrAntrag vom 24.08.2019 Sehrgeehrte/r Antragsteller/in, hiermit bestatigen wirden Eingang Ihres 0.a.Antragsvom 24.08.2019. Eine Herausgabe von Kontrollberichten siehtdas Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor.Wir legendaherIhrenAntragdahingehendaus,dass SieInformationen nach § 2 Absatz 1 Nr.1 VIG zu allenDaten Uber festgestellte nichtzulassigeAbweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht indem genanntenBetrieb furdiebei- den letzten Betriebspriifungen wiinschen. Wir werden den von Ihnenbenannten Betriebzu IhremAntragund unsererAntwortins- besondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antragsgemaf&§ 5 VIG anhéren, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einenweiterenMonat verlangert. Wir weisen daraufhin,dass gema& § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Dritten (betroffener Betrieb) diesemderName und dieAdressedes Antragstellers offenzu le- gen ist. Aufgrund der Vielzahlvon VIG Anfragen,die Uber das Online-Portal ,FragDenStaat* hiereingegangen sind, werdenwirhéchstwahrscheinlich IhrenAntragnicht fristgerecht gemaR § 5 Absatz 2 VIG beantwortenkénnen. UnterAusnutzung allerzur Verfigung stehenderRessourcenwerden wirdie Antragein der Reihenfolge ihresEingangs schnellstméglich bearbeitenund bescheiden. DieAuskunftserteilung ist grundsatzlich biszu einemVerwaltungsaufwand von 1.000€ gemaB&§ 7 Abs. 1 VIG gebihren-und auslagenfrei. Allerdings kann dieserVerwal- tungsaufwandUberschritten werden,wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen Postanschrift Postfach 104680, 69036Heidelberg Internet www.rhein-neckar-kreis.de BankverbindungBICSOLADES1HDB Telefon-Zentrale +496221522-0 E-Mailpost@rhein-neckar-kreis.de IBANDE106725 0020 0000 0480 38 Fax-Zentrale+496221522-1477 De-Mail post@rhein-neckar-kreis.de-mail.de OPNV-Haltestellen Landratsamt, Wiesloch-Walldorf Bahnhof
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-2- erhebtoder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fallwerden kostendeckende Gebthrenund Auslagen erhoben. Die BeantwortungIhrer Anfrageerfolgt aus Datenschutzgriinden nur postalisch. ██ █████ ██ ██████ ██████
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