kontrollbericht_chumi_geschwaerzt
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Chumi, Freising“
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Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
Ausfertigung für Kontrolle Fachbereich Lebensmittel/FLHY - Ergebnisprotokoll LRA Freising Betrieb: - Gaststätte Asia Chumi Anschrift: Freising (Standort) Untere Hauptstr. 17 85354 Freising Art der Kontrolle: planmäßige Routinekontrolle vom 02.01 .2020 Schwerpunkt(e): Kontrollierte Lebensmittelbetriebsart(en): Speisegaststätte Gesamtergebnis: Verstoß Verstöße: 1 Kontrollbereich 1. Die Türdichtung des Kühltisches war beschädigt. Küche Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m . Anh . II Kap. 1 Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 2. Das Mikrowellengerät war verunreinigt. Küche · Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. 1 Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 3. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die Küche üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden . Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können . Verstoß gegen Art. 4 Abs . 2 i.V.m. Anh . II Kap . IX Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 4. Das Getränkekühlregal war verunreinigt. Küche Verstoß gegen Art. 4 Abs . 2 i.V.m . Anh. II Kap. 1 Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 5. Mehrere Behälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln waren Küche verunreinigt. Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i. V.m . Anh . II Kap. V Nr. 1a Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 6. Mehrere Behälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln waren Küche beschädigt. · Verstoß gegen Art. 4 Abs . 2 i.V.m. Anh . II Kap. V Nr. 1b Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 7. Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln war Frostbrand zu erkennen . Küche Verstoß gegen Art. 4 Abs . 2 i.V.m. Anh. II Kap . IX Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene .
Ausfertigung für Verstöße: 1 Kontrollbereich 8. Der Türgriff der Kühlzelle war unsauber. Küche Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh . II Kap. 1Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 9. Das vorgefundene Basilikum war überlagert. Küche Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh . II Kap. IX Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene