2019-06-13_condotti_westpark_ingolstadt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Condotti, Ingolstadt

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Stadt Ingolstadt

 

Gesundheitsamt
Verwaltung
Stadt Ingolstadt, 85047 Ingolstadt Telefon
(0841) 3 05-1461
Mit Postzustellungsurkunde Telefax
- (0841) 3 05-1469
E-Mail
gesundheitsamt@ingolstadt.de

Bitte bei Antwort angeben Datum
Ihr Schreiben vom/Ihre Zeichen Unsere Zeichen 13.06.2019
VIN31/4

Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformati-
on (Verbraucherinformationsgesetz - VIG);

Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Betrieb: „Condotti“, Am Westpark 2, 85049 Ingolstadt

Sehr geehrter

die Stadt Ingolstadt erlässt folgenden
Bescheid:

1. Ihrem Antrag vom 07.06.2019, auf Informationsgewährung wird stattgegeben.

2. Ihnen wird folgende Auskunft erteilt:
Der obengenannte Betrieb wurde am 27.06.2017 und am 26.09.2019 durch die Lebensmittel-
überwachung des Gesundheitsamtes der Stadt Ingolstadt kontrolliert. Bei beiden Kontrollen
wurden keine Beanstandungen festgestellt.

3. Für diesen Bescheid werden keine Gebühren erhoben.

Gründe:

I.
Mit E-Mail vom 07.06.2019 haben Sie über das Internetportal „Frag den Staat“ ein Auskunftser-
suchen nach $ 2 Abs. 1 VIG bezüglich „Condotti“, Am Westpark 2, 85049 Ingolstadt gestellt.

Espianade 29, 85049 Ingolstadt Öffnungszeiten Sparkasse Ingolstadt Eichstätt IBAN DE48 7215 0000 0000 0009 27

INVG-Haltestelle: Omnibusbahnhof Mo. - Fr. 08:00 - 12:30 BIC BYLADEM!ING

( 0841 ) 3 05-16 00. Tag und Nacht anryfbereit Mo. -Di. 13:30 - 16:00 Postbank München IBAN DE35 7001 0080 0019 2008 09 ig m
( 0841 } 3 05-0. Telefax 3 05-10 35 Do. 13:30 - 17:30 BIC PBNKDEFF %
Hinweis zur elektronischen Kommunikation: VR Bayern Mitte eG. IBAN DE86 7216 0918 0000 7063 29 Zertifikat set zonz

www.ingolstadt.de/zugang

 

BIC GENODEFIINP aydit berufundfamißie
und bei Ingolstädter Geldinstituten
1

Im Einzelnen begehrten Sie folgende Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgen-
den Betrieb stattgefunden?

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantragen Sie die Herausgabe des entspre-
chenden Kontrollberichts an Sie.

l.
Die Stadt Ingolstadt, Gesundheitsamt, ist für die Entscheidung über die Gewährung des begehrten
Informationszuganges gemäß 8 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Gesetz zur Verbesserung der gesundheits-
bezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) vom 17. Oktober 2012
(BGBI. | S. 2166, 2725), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 34 des Gesetzes vom 7. August
2013 (BGBl. | S. 3154) i.V.m. Art. 21a Abs. 2, Art. 1 Abs. 3 Nr. 4, Art. 2 Abs. 1, Art. 4 des Geset-
zes über den öffentlichen Gesundheitsdienst- und Veterinärdienst, die Ernährung und den Ver-
braucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung -GDVG- vom 24. Juli 2003 (GVBl. S. 452,
752, BayRS 2120-1-U/G), zuletzt geändert durch $ 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2017 (GVBl. S.
366), sachlich und gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes -
BayVwVfG- (BayRS 2010-1-1) örtlich zuständig.

Die begehrten Informationen lassen sich dem Auskunftsbereich des VIG zuordnen, speziell dem
des $ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG. Hierunter fallen alle Daten über von den nach Bundes- oder Lan-
desrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen des
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, der auf Grund
dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen und unmittelbar geltender Rechtsakte der Euro-
päischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich des LFGB sowie
Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit solchen Abweichungen getroffen
worden sind.

Der Antrag genügt auch dem Bestimmtheitserfordernis des $ 4 Abs. 1 Satz 1 VIG, wonach der
Antrag hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen muss, auf welche Informati-
onen er gerichtet ist. Ein Antrag ist auch dann hinreichend bestimmt, wenn aus ihm klar zu erken-

nen ist, welche Informationen begehrt werden (vgl. auch VG Frankfurt, Urteil vom 31.01.2008, 7E
1487/07).

Ihrem Anspruch stehen allgemeine Ablehnungsgründe des $ 4 Abs. 3, 4 und 5 VIG nicht entgegen.

Ihrem Anspruchsbegehren stehen auch keine Ausschluss- oder Beschränkungsgründe nach 8 3
VIG (öffentliche und private Belange) entgegen.

"Ihrem Auskunftsersuchen wird daher stattgegeben. Aus haftungsrechtlichen und datensicherheits-

rechtlichen Gründen haben wir uns entschieden, die Auskunft postalisch und nicht per E-Mail zu
erteilen. |

Die Kostenentscheidung beruht auf 8 7 Abs. 1 Satz 2 VIG.
2

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkei-
ten zur Verfügung:

a) Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten bei der Geschäftsstelle
erhoben werden. Die Anschriften lauten:
Bayerisches Verwaltungsgericht München
Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München
Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München,

b) Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht München auch durch Übermitt-
lung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter Signatur an das elektronische Gerichts-
und Verwaltungspostfach - www.egvp.de - erhoben werden. Dabei sind die der Internetprä-
senz der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu entnehmenden Bedingungen zu beachten:

http://www.vgh.bayern.de/verwaltungsgerichtsbarkeit/rechtsantragsstelle/.

Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Ingolstadt) und den Gegenstand des Klagebegeh-
rens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tat-
sachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in
Abschrift beigefügt werden. Wenn die Klage schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird, sollen
dieser und allen Schriftsätzen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

- Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine
. rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehel-
fen können der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit entnommen wer-
den (www.vgh.bayern.de) |
- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten grundsätzlich ein
Gebührenvorschuss zu entrichten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Gesundheitsamt
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