alter_packhof

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Cottage, Hann

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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t LANDKREIS GÖHINGEN Fachbereich für Veterinärwesen und Verbraucherschutz                          DER LANDRAT für den Landkreis und die Stadt Göttingen Servicezeiten Montag, Mittwoch und Freitag Postanschrift: Landkreis Göttingen • 37070 Göttingen                                      09.00 Uhr bis 12.00 Uhr PackhofGmbH i. Gründung                                                                    Donnerstag Alter Packhof                                                                               13.30 Uhr bis 16.00 Uhr Bremer Schlagd 10-14                                  Hinweis LK Göttingen 25.03.2020:      Nutzen Sie unser Angebot 34346 Hann. Münden zurTerminabsprache Die Mängel wurden zwischenzeitlich vollständig ausgeräumt.                           Bei Zahlungen bitte angeben: PK:| Niederschrift über eine amtliche Kontrolle                                                 Göttingen, 20.06.2019 Betrieb: PackhofGmbH i. Gründung, Alter Packhof, Bremer Schlagd 10-14, 34346 Hann. Münden                                                                         Auskunft erteilt: Herr Anwesende: Herr l Frau                                                                                       E-Mail: veterinaeramt Sehr geehrter Herr ^|,                                                                      @landkreisgoettingen.de Telefon: 055: am 18.06.2019 in der Zeit von 10:45 bis 11:15 Uhr haben ^ und ich in Ihrem o.g. Betrieb eine planmäßige Routinekontrolle durchgeführt. Die                      Fax: 0551-525 Bi festgestellten Mängel wurden dabei den bei der Kontrolle anwesenden Personen aufgezeigt und erläutert.                                                          Zimmer; ^^| Hiermit gebe ich Ihnen die Möglichkeit, die nachfolgend genannten Mängel aus eigener Veranlassung heraus abzustellen. Bitte teilen Sie mir die von                  Datum und Zeichen Ihnen durchgeführten Maßnahmen schriftlich bis spätestens 08.07.2019 mit                   Ihres Schreibens: und belegen diese anhand von Fotos oder anderen geeigneten Unterlagen wie Arbeitsaufträgen, Rechnungen, Untersuchungsbefunden o.a. Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keine Mitteilung von Ihnen erhalten haben, werde                   Mein Zeichen: ich bei einer kostenpflichtigen Nachkontrolle Ihres Betriebes vor Ort prüfen,              39.10.9C ob alle Mängel beseitigt wurden. Sollten Sie Ihre Antwort per Email zusenden, geben Sie bitte dabei unbedingt Ihren Namen, den Namen Ihrer Firma, den Betriebssitz, das                        Standort: Aktenzeichen und den /die Kontrolleur*in an, da Ihre Mitteilung sonst nicht                Landkreis Göttingen zugeordnet werden kann.                                                                    WalkemühlenwegS 37083 Folgende Mängel/Abweichungen wurden von mir bei der Kontrolle                               Göttingen festgestellt:                                                                              www.landkreisgoettingen.de l. Gesamtbetrieb In mehreren Tiefkühltruhen waren Tüten mit Brötchen eingefroren. Auf den Tüten waren keine Los- Nummer oder Mindesthaltbarkeitsdatum                       Sparkasse Göttingen I BAN: DE78260500010000505792 aufgedruckt. Somit wäre eine Rückverfolgung im Falle eines Rückrufes                  BIG: NOLADE21GOE nicht möglich.                                                                        Sparkasse Osterode am Harz Bei eingefrorenen Lebensrnitteln müssen Mindesthaltbarkeitsdatum,                     IBAN: DE02263510150003204476 BIG: NOLADE21HZB Los- Nummer bewahrt werden, wenn diese nicht auf den Tüten Kreis- und Stadtsparkasse Münden aufgedruckt ist.                                                                      IBAN: DE04260514500000006510 W (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über                  Sparkasse Duderstadt Lebensrnittel Art. 9 Abs. l f i.V.m. Art. 24 Abs. 2 i.V.m. Anhang X Nr. 3             IBAN: DE35260512600000121962 MFB-05-907-GÖ, Vers. 2.0. Seite l von 3
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2. Küche Die Türdichtungen mehrerer Kühltischen waren beschädigt. Dadurch war eine leichte Reinigung der Dichtungen nicht möglich. Die Türdichtungen der Kühltische sind instand zu setzen. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. l Nr. l 3. Küche Es wurde Salat auf einem Textilhandtuch gelagert. Da die Handtücher auch für andere Tätigkeiten genutzt werden kann eine nachteilige Beeinflussung nicht ausgeschlossen werden. Die Tücher sind durch für Lebensrnittel geeignete Materialien (z.B. Fischhaltefolie) zu ersetzen, um eine Nachteilige Beeinflussung auszuschließen. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i. V.m. Anh. Il Kap. IX Nr. 3 4. Küche Die Wand zwischen Kühlhaus und Arbeitstisch war stark mit Staub und Spinngeweben verunreinigt. Diese können durch Luft Verwirbelungen auf Lebensrnittel gelangen, und diese kontaminieren. Die Spinngewebe sind zu entfernen und die Wand zu reinigen. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensrnittel hygiene Art. 4 Abs. 2 i. V.m. Anh. Il Kap. l Nr. l 5. Kühlzelle Der Anstrich der Türzarge im Kühlhaus war im Bodenbereich abgeplatzt und das freiliegende Metall begann bereits zu korrodieren. Der Rost ist zu entfernen und der Farbanstrich zu erneuern. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 I.V.m. Anh. Il Kap. l Nr. l 6. Kühlzelle Die Schutzgitter, der in der Kühlzelle befindlichen Kühlaggregate waren zum Teil stark mit gräulich flusigen Belägen verunreinigt. Durch Luftverwirbelungen können sich diese lösen und sich auf anderen Lebensrnitteln niederlegen und so kontaminieren. Die Schutzgitter der Ventilatoren sind zu reinigen. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i. V.m. Anh. Il Kap. l Nr. l 7. Kühlzelle Es wurden Lebensrnittel (Pflanzenfett) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensrnittel übertragen und diese kontaminieren können. Behälter mit Lebensrnitteln dürfen nicht direkt auf dem Fußboden gelagert werden. Es sind geeignete Untergestelle (Rolli, Regale, etc.) dafür einzusetzen. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensrnittel hygiene Art. 4 Abs. 2 i. V.m. Anh. Il Kap. IX Nr. 3 8. Lager Es wurden Lebensmittelbehälter (Ölkanister) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensrnittel übertragen und diese kontaminieren können. Behälter mit Lebensrnitteln dürfen nicht direkt auf dem Fußboden gelagert werden. Es sind geeignete Untergestelle (Rolli, Regale, etc.) dafür einzusetzen. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i. V.m. Anh. Il Kap. IX Nr. 3 9. Spülküche Der Behälter in dem die Spülmaterialien aufbewahrt wurden, war beschädigt. Durch die Beschädigungen war der Behälter nicht mehr leicht zu reinigen und es bestand die Gefahr das Weitere Teile abrechen könnten und über Umwege in Lebensrnittel kommen können. Der Behälter ist in einen hygienisch einwandfreien Zustand zu versetzen gegebenenfalls ersetzen. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i. V.m. Anh. Il Kap. VNr.lb 10. Spülküche Das Regal in dem die Spülkörbe gelagert waren, war im oberen Bereich mit gelblich schmierigen Belägen verunreinigt. Das Regal ist in einen Zustand zu versetzen, dass es leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren ist. MFB-05-907-GÖ, Vers. 2.0, Seite 2 von 3
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r Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i. V.m. Anh. Il Kap.Il Nr. If 11. Tiefkühlzelle Die Tiefkühlzelle war im Tür-, Decken- und Wandbereich vereist. Die Tiefkühlzelle ist zu enteisen und gegebenenfalls das Kühlaggregat zu warten. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. l Nr. l 12.                   Tiefkühlzelle Es wurde Fisch portionsweise eingefroren, ohne die für dieses Lebensrnittel verpflichtende Angabe des Datum des Einfrierens bzw. des Datums des ersten Einfrierens abgegeben. Das Datum des Einfrierens muss angegeben werden um eine Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. I/O (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensrnittel Art. 9 Abs. l f f. V.m. Art. 24 Abs. 2 i. V.m. Anhang X Nr. 3 Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0551-525 ^B zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen im Auftrage Hinweis: Allgemeine Informationen in Form von Merkblättern finden Sie auf unserer Internetseite www.landkreisQoettinQen.de unter dem Menüpunkt "Tiere und Lebensrnittel" / "Verbraucherschutz" MFB-05-907-GÖ, Vers. 2.0, Seite 3 von 3
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LANDKREIS GÖTTINGEN Fachbereich für Veterinärwesen und Verbraucherschutz DER LANDRAT für den Landkreis und die Stadt Göttingen Postanschrift: Landkreis Göttingen • 37070 Göttingen Servicezeiten Firma Montag, Mittwoch und Freitag PackhofGmbH i. Gründung                                                                     09.00.uhrbi5l2.00uhr „Alter Packhof"                                    Hinweis LK Göttingen 25.03.2020:           Donnerstag Bremer Schlagd 10-14                                                                          13.30 Uhr bis 16.00 Uhr 34346 Hann. Münden                                 Die Mängel wurden zwischenzeitlich vollständig               Nutzen Sie unser Angebot zurTerminabsprache ausgeräumt. i Niederschrift über eine amtliche Kontrolle                                                    Bei Zahlungen bitte angeben: PK:| Betrieb: Alter Packhof, Bremer Schlagd 10-14, 34346 Hann. Münden Anwesende: Herr JB                                                                                      Göttingen, 27.02.2018 Sehr geehrte Damen und Herren,                                                               Auskunft erteilt: Herr am 26.02.2018 in der Zeit von 14:00 bis 14:30 Uhr habe ich in Ihrem o.g. Betrieb eine planmäßige Routinekontrolle durchgeführt. Die festgestellten E-Mail: Mängel wurden dabei den bei der Kontrolle anwesenden Personen veterinaeramt aufgezeigt und erläutert.                                                                     @landkreisgoettingen.de Hiermit gebe ich Ihnen die Möglichkeit, die unten genannten Mängel eigenverantwortlich abzustellen. Bitte teilen Sie mir die von Ihnen                          Telefon: 0551-525 ^B veranlassten Maßnahmen schriftlich bis spätestens 26.03.2018 mit. Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt nichts von Ihnen erhalten haben, werde                    Fax; 0551-525 BB ich bei einer erneuten Überprüfung feststellen, ob alle Mängel beseitigt wurden.                                                                                       Zimmer: Büro ^^|| Folgende Mängel/Abweichungen wurden von mir bei der Kontrolle                                 Datum und Zeichen festgestellt:                                                                                Ihres Schreibens: l. Aufenthalts räum Im Aufenthaltsraum standen zwei Truhen mit Lebensrnitteln. Unter Mein Zeichen: einem lag als Radersatz eine Kunststoffdose. 39.10.99 BBI Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i.V. m. Anh. Il Kap. l Nr. l 2. Aufenthaltsraum                                                                           Standort: Es wurden Lebensrnittel in beschädigten Verpackungen bzw. unverpackt                   Landkreis Göttingen in Tiefkühleinrichtungen vorrätig gehalten. Dadurch wurden sie einer                   WalkemühlenwegS 37083 nachteiligen Kontamination ausgesetzt. Göttingen Verordnung (EG) Nr. 852/2004 überlebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. li Kap. IX Nr. 2                                                            www.landkreisgoettingen.de 3. Küche Die Türdichtung war beschädigt. Sparkasse Göttingen Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2                    IBAN: DE78260500010000505792 LV.rn.Anh.Il Kap. l Nr. l                                                               BIC: NOLADE21GOE 4. Küche                                                                                     Sparkasse Osterode am Harz IBAN: DE02263510150003204476 Die Steckdosen hinter dem Herd waren durch Hitzeeinwirkung BIC: NOLADE21HZB beschädigt.                                                                            Kreis- und Stadtsparkasse Münden Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2                    IBAN: DE04260514500000006510 i.V.m. Anh. Il Kap. l Nr. l                                                             Sparkasse Duderstadt IBAN: DE35260512600000121962 MFB-05-907-GÖ, Vers. 2.0, Seite l von 2
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/. t'} 5. Küche Die Silikonverfugungen waren teils schadhaft. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i. V.m. Anh. Il Kap. l Nr. l 6. Küche Zum Abflämmen wurde eine Dose mit Butangas verwendet. Die Anschlussteile waren stark korrodiert und somit nicht leicht zu reinigen. Sollten Sie dieses Gas weiterverwenden wollen, weisen Sie mir bitte schriftlich nach, dass es für den Einsatz auf Lebensrnitteln geeignet ist. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i. V.m. Anh. Il Kap. IX Nr. 3 7. Kühlzelle Das Verdampferschutzgitter war mit schimmelartigen Belägen verunreinigt. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i. V.m. Anh. Il Kap. l Nr. l 8. Spülküche Die Regale im Spülbereich waren staubig verunreinigt. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i. V.m. Anh. Il Kap. l Nr. l 9. Umkleideraum Die Spinde waren von oben stark verstaubt. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. l Nr. l 10. Warenanlieferung Der Wandanstrich war teils verbraucht. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. Il Nr. lb Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0551-525 ^B zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen imAuftrage BIJ(LMK) Hinweis: Allgemeine Informationen in Form von Merkblättern finden Sie auf unserer Internetseite www.landkreiscioettinQen.de unter dem Menüpunkt "Tiere und Lebensrnittel" / "Verbraucherschutz" ," MFB-05-907-GÖ, Vers. 2.0, Seite 2 von 2
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