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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Créperie Elena, Melsungen“
Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:
- hier finden Sie häufige Fragen & Antworten
- lesen Sie das Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger und einen Vermerk
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Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.
Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
SCHWALM-EDER-KREIS Der Landrat Besucheradresse Behördenzentrum « 34576 Homberg (Efze) Hans-Scholl-Straße 1 e Gebäude 5 Telefon 05681 775-0 (Vermittlung) Telefax 05681 775 115 Schwalm-Eder-Kreis - 34574 Homberg (Efze) Internet www.schwalm-eder-kreis.de Fachbereich 53 Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen 53.1 Zentrale Dienste und Verwaltung Auskunft erteilt Telefon Telefax E-Mail Ihre Zeichen / Ihre Nachricht vom Mein Zeichen 34576 Homberg (Efze) 53.10 La/He 06. Juli 2020 Verbraucherinformationsgesetz (VIG), Anfrage bezüglich Creperie Elena in 34212 Melsungen hier: Informationsgewährung nach $ 6 Abs. 1 VIG Sehr gechrtcÜiiEEEEEEEEEN auf Ihre Anfrage vom 27.02.2020 per E-Mail über das Internetportal www.foodwatch.org bzw. www.fragdenstaat.de im Rahmen der Aktion „Topf Secret“ erhalten Sie gemäß $ 6 Abs. 1 VIG fol- genden Bescheid 1. Ihr Antrag wird als Antrag gemäß 8 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG Anspruch auf Zugang zu Informationen über unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelge- setzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften eingestuft. 2. Dem Antrag auf Zugang zu den Informationen für die Betriebsstätte Creperie Elena, Kasseler Straße 11 in 34212 Melsungen nachfolgend „Creperie Elena“ genannt, gemäß 88 1, 2 VIG wird hiermit stattgegeben und die im Folgenden unter 3. und 4. aufgeführten Informationen erteilt. 3. Die Betriebsprüfung vom 14.02.2019 ergab folgende Mängel: e Die Arbeitsplatte ist noch immer schadhaft. e Die Allergene und Zusatzstoff-Kennzeichnung fehlt auf der Speisekarte. 4. Die Betriebsprüfung vom 20.02.2020 ergab folgenden Mangel: e Es wurden vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel (Lachs) in den Verkehr ge- bracht, deren Verbrauchsdatum überschritten war. Besuche und Anrufe Bankverbindungen Montag bis Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr KSK Schwalm-Eder 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr BIC:HELADEF1MEG IBAN: DES5 5205 2154 0180 0088 56 Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr VR-Bank Schwalm-Eder 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr BIC: GENODEFIHRV IBAN: DE43 5206 2601 0000 0002 21 Freitag 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr (oder nach Vereinbarung)
Seite 2 von 2 Begründung: Ihr Informationsbegehren ist darauf gerichtet, gemäß 8 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG freien Zugang zu Daten zu erhalten über festgestellte unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmnittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften Ihre Anfrage bezieht sich konkret auf die Mitteilung der Daten der letzten beiden lebensmittelrecht- lichen Betriebsüberprüfungen im Betrieb „Pizzeria Rialto“, Sandstraße 3, 34212 Melsungen. Nach der Maßgabe des VIG haben Verbraucherinnen und Verbraucher insofern jedermann An- spruch auf ungehinderten Zugang zu den bei den informationspflichtigen Stellen vorliegenden Infor- mationen. Dieser Anspruch besteht solange keine Ausschluss- oder Beschränkungsgründe im Sinne des VIG entgegenstehen. Nach der Prüfung bin ich zum Schluss gekommen, dass der Informations- gewährung keine öffentlichen Belange nach 8 3 Nr. 1 entgegenstehen. Ein Entgegenstehen privater Belange ist auch nicht erkennbar. Insbesondere werden keine Informationen zu personenbezoge- nen Daten beantragt, auch werden keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse (Rezepturen, Pro- duktionsunterlagen, geheimnisgeschütztes technisches oder kaufmännisches Wissen) offenbart o- der dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe überwiegen. Ablehnungsgründe nach 8 4 VIG liegen nicht vor. Einen Anspruch auf Herausgabe der Kontrollberichte sieht das VIG indes nicht vor. Meine Zuständigkeit zur Bearbeitung ist gegeben, da mir die Informationen vorliegen und der Land- rat des Schwalm-Eder-Kreises, Fachbereich 53 „Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwe- sen“ insofern zuständige Stelle ist. Nach $ 5 Abs. 4 Satz 2 VIG darf der Informationszugang erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem oder der Dritten bekannt gegeben worden ist und diesem ein ausreichender Zeitraum zu Einlegung von Rechtsbehelfen eingeräumt worden ist. Daher erfolgt die Informationsübermittlung erst 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides vom 06.09.2019 an Sie. Der Betreiber des Fischmarkt Krauß hat keine gerichtliche Untersagung durchführen lassen, sodass eine Informationsgewährung nun mögllich ist. Die Kostenentscheidung beruht auf 8 7 Abs. 1 Satz 2 VIG, wonach der Zugang zu Informationen nach 8 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gebühren- und aus- lagenfrei bearbeitet wird. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Landrat des Schwalm-Eder-Kreises, FB 53, Hans-Scholl-Straße 1, 34576 Homberg (Efze) schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch einlegen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag;