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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Derman, Oberhausen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Fachbereich 2-4-20 Oberhausen, 22.05.2023
2-4-26-01 26 89; Schlerkmann

   
 

  

Dez. 5-3
Baugenehmigung u.
Bauordnung

 
   
 

Urschriftlich

  

5, Mai 2093
Fachbereich 5-3-10 / Bauaufsicht %

Bauvorhaben auf dem Grundstück Buchenweg 30
Bauherr: BiH Klub Sarajevo Oberhausen e.V.
Baugesuch: 00139-22-02

Es wird Bezug genommen auf die bisherigen hiesigen Stellungnahmen des Sachgebietes
Gaststättenrecht sowie des Veterinärbereiches.

Vorliegend wurde eine abgeänderte Grundrißzeichnung durch den Antragsteller zur
erneuten Prüfung eingereicht. Die Änderungen stellen die Einrichtung einer
behindertengerechten Toilette dar sowie die Verlegung der Zugänge zu sämtlichen
Toilettenanlagen ausschließlich von der Außenseite des Gebäudes.

Die Einrichtung einer behindertengerechten Toilette ist eine gesetzliche Vorgabe aus dem
Gaststättengesetz NRW (GastG NRW) soweit alkoholische Getränke zum sofortigen
Verzehr angeboten werden.

Die vorliegend geplante behindertengerechte Kundentoilette genügt dem Grunde nach aus
gaststättenrechtlicher Sicht den Vorgaben des GastG NRW soweit eine entsprechend
ungehinderte Zuwegung gegeben ist.

Hinsichtlich der ausschließlich von außen zugänglichen Sanitäranlagen, wird die Eingangstür
zum Veranstaltungsraum jedoch gehäuft, ggfs. auch beständig, durch Gäste auf dem Weg
zur Toilette geöffnet werden. Hierdurch bedingt sich ein erhöhtes Lärmaufkommen der aus
dem Veranstaltungsraum nach außen dringenden Geräuschkulisse.

Aus gaststättenrechtlicher Sicht wird in diesem Zusammenhang auf die Regelungen des & 4
Abs. 1 Nr. 3 GastG NRW hingewiesen. Danach wäre eine Gaststättenerlaubnis zu versagen,
wenn der Betrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume
dem öffentlichen Interesse widerspricht, insbesondere schädliche Umwelteiwirkungen im
Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren
oder Belästigungen für die Allgemeinheit befürchten lässt.

Der ausschließliche Zugang sämtlicher Sanitäranlagen von außen incl. der dem Personal
zur Verfügung stehenden Toilette, erfordert des Weiteren eine Neubewertung des
Bauvorhabens aus hygienerechtlicher Sicht. Es wird daher darauf hingewiesen, dass die
beiliegende Stellungnahme der Veterinärin keine Ergänzung der - bisherigen
veterinärrechtlichen/hygienerechtlichen Stellungnahme vom 17.02.23 ist, sondern eine
Ersetzung.

Es wird empfohlen, vor einer erneuten Überplanung zunächst mit dem hiesigen
Veterinärbereich bzw. mit der zuständigen Lebensmittelkontrolleurin Rücksprache zu halten.

RA 77
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