taverne

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Die Taverne, Jena

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Zweckverband
Veterinär- und Lebensmittel-

überwachungsamt Jena-Saale-Holzland
(ZVL J-SH)

 

ZVL J-SH - Kirchweg 18, 07646 Stadtroda

Auskunft erteilt:

1 Telefon Stadtroda 036428 5409-840
Fax Stadtroda 036428 13391
E-Mail: info@zvl.thueringen.de
Internet: zvl.jena.de

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Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom Unser Geschäftszeichen Datum
30.12.2019 LMUÜ/521-56/V-2/20 30.01.2020

Amtliche Lebensmittelüberwachung
Ihr Auskunftsersuchen nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Sehr geehrt

der Zweckverband Veterinär und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland (ZVL) erlässt
folgenden Bescheid:

l. Ihrem Antrag nach Auskunftsverlangen nach VIG wird durch unsere Behörde entsprochen.
Die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen im Betrieb Die Taverne, Erfurter
Str. 45 ın 07743 Jena fanden am 26.06.2018 und 15.08.2019 statt.
Bei der Kontrolle am 26.06.2018 wurden keine Mängel festgestellt. Den Kontrollbericht vom
15.08.2019 können Sıe, nach Rechtskraft des Bescheides sowie nach Schwärzung der personen-
bezogenen und ggf. anderen irrelevanten Daten, im ZVL einsehen. Bitte vereinbaren Sie hierzu
telefonisch einen Termin zur Akteneinsicht.

2. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.

Gründe
Sachverhalt
Mit Ihrer E-Mail vom 30.12.2019 an den ZVL stellten Sıe den Antrag auf Auskunftsverlangen nach dem
VIG für den Betrieb Die Taverne, Erfurter Str. 45 ın 07743 Jena.
Zuständigkeit
Der Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland ist zum Erlass
dieses Bescheides zuständig ($ 1 Abs. I Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 3 des Thüringer Gesetzes

zur Ausführung der Vorschriften über den Verkehr mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, sonstigen
Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen vom 8. Juli 2009 (GVBl. S. 581), zuletzt geändert durch

allgemeine Sprechzeiten: Bankverbindung: Haus- und Lieferanschrift:
Vormittag Nachmittag Sparkasse Jena-Saale-Holzland Kirchweg 18, 07646 Stadtroda
Mo, Di 8.30 bis 12.00 Uhr Dı 13.30 bis 15.30 Uhr IBAN: DE65830530300000002640 Tel.: 036428/5409-840

Do, Fr 8.30 bıs 12.00 Uhr Do 13.30 bıs 16.30 Uhr BIC: HELADEFL1JEN Fax: 036428/13391

(Mittwoch keıne Sprechzeit) ds-beauftragte@zvl.thueringen.de
1

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Artikel 3 des Gesetzes zur Anpassung des Thüringer Tierseuchengesetzes und anderer Gesetze an das
Tiergesundheitsgesetz vom 28. Oktober 2013 (GVBl. S. 299) in Verbindung mit $ I Nr. 3 in Verbindung
mit $ 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) der Thüringer Lebensmittelzuständigkeitenverordnung vom 20. Juli
2008 -GVBl. S. 301, zuletzt geändert durch Art. 3 der Thüringer Verordnung zur Anpassung von
Vorschriften auf den Gebieten des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung vom 7. August
2014 - GVBl. S. 584) und $ 3 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes „Veterinär- und Lebensmittel-
überwachungsamt Jena-Saale-Holzland“ (Thüringer Staatsanzeiger 2006, S. 220), zuletzt geändert durch
Fünfte Änderungssatzung (Thüringer Staatsanzeiger 2015, S. 222).

Rechtliche Würdigung

Zu 1.: Da keine Ausschluss- und Beschränkungsgründe für die unter Punkt 1. erteilte Auskunft gemäß $ 3
VIG vorlagen und der erforderliche Antrag nach $ 4 VIG gestellt worden ist, war dem Antrag gemäß $ 5
Abs. 2 VIG zu entsprechen.

Gemäß $6 Abs. 1 VIG wird Ihnen die Informationsgewährung durch Akteneinsicht eröffnet.

Zu 2.: Nach $ 7 Abs. 1 Satz 2 VIG wird auf die Erhebung von Kosten verzichtet.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der
Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Zweckverband Veterinär- und Lebensmittel-
überwachungsamt Jena-Saale-Holzland, Kirchweg 18, 07646Stadtroda einzulegen.

Hinweise

l. Der Widerspruch kann auf Grund fehlender technischer Einrichtungen zur Verarbeitung einer
qualifizierten elektronischen Signatur und zur sicheren Prüfung verschlüsselter personen-bezogener
Daten noch nicht ın elektronischer Form entgegengenommen werden.

2. Die Verantwortung für eine Veröffentlichung der Informationen und daraus folgende juristische Fol-
gen liegen allein beim Antragssteller.

Mit freundlichen Grüßen
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