2019_0001_geschwaerzt.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Double You, Salzgitter

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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BESSER] LANDIRES u1 GOSLAR KR er Ser wor] Am Zertifikat seit 2008 audit berufundfamitte Landkreis Goslar - Postfach 31 14 - 38631 Goslar Familienkarte im Lanchseis Gasor a sarbenhategs.e , Landkreis Goslar Fachdienst Verbraucherschutz & Vete- rinärwesen für den Landkreis Goslar und Herrn Klaus Borsutzky die Stadt Salzgitter Am Inseipark 11 en 1tesa 2 4 09 Hamburg araceisussir. 1-7, alzgitier Ansprechpartner{in} / Zimmer Philip Wiedmer, Zimmer 139 Burchwanhl/Fax 05341/ 839-2420 05341/ 839-2409 E-Mail Philip. Wiedmer@landkreis-goslar.de Aktenzeichen 7.2-39 2.14 SZ-0000968 Ihre Nachricht, Ihr Zeichen Datum 17.06.2019 Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Hier: Double You, Salzgitter-Bad Sehr geehrter Herr Borsutzky, auf Ihren Antrag vom 07.06.2019 ergeht folgender Bescheid: 1. Der von Ihnen begehrtenInformationsgewährung wird stattgegeben. 2. Die Informationsgewährung erfolgt durch Übersendung der begehrten Informationenin schriftlicher Form auf dem Postwege, frühestens ab dem 08.07.2019. 3. Die Informationsgewährungist kostenfrei. Begründung: Mit Mail vom 07.06.2019 begehrten Sie Auskunft darüber, 1. Wann habendie beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im Be- trieb stattgefunden? 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantragen Sie die Herausgabe des entsprechendenKontrollberichts an Sie. Mit Schreiben vom 11.06.2019 teilte ich Ihnen mit, dass durch die Informationsgewährung Belange Dritter (die Hersteller) betroffen seien und ich diese gemäß 8 5 Abs. 1 VIG vor einer Entscheidung anhören werde. Die vom VIG vorgesehene Regelfrist von einem Monat würde sich somit auf zwei Monate verlängern. Der Antrag ist formell und materiell begründet, so dass Ihnen grundsätzlich ein Anspruch ge- mäß 8 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG auf die begehrten Informationen zusteht. Ich bin gemäß $ 2 Abs. 2 Nr. 1 VIG zuständige Stelle für die Informationsgewährung. Postanschrift: Postfach 31 14, 38631 Goslar Öffnungszelten: Mo, Di, Do und Fr 9 - 12 Uhr Hausanschrift: Klubgartenstraße 6, 38640 Goslar Donnerstag 14 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Sparkasse Hildesheim Goslar Peine IBAN: DE38 2595 0130 0070 0017 06 BIC: NOLADE2IHIK Nordd. Landesbank {Nord/LB) IBAN: DE15 2505 0000 0024 8025 30 BIC: NOLADE2HXXX Telefon: 05321 76-0 | www.landkreis-goslar.de
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Aufgrund derBeteiligung Dritter am Verfahren darf der Informationszugang gemäß $ 5 Abs. 4 VIG erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem Dritten bekannt gegeben wordenist und die- sem ein ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeräumt wurde. Der Zeitraum soll 14 Tage nicht überschreiten. Daher erfolgt die Übersendung derInformation erst ab dem 08.07.2019. Gemäß $ 6 Abs.1 Satz 1 VIG kann die informationspflichtige Stelle den Informationszugang durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder in sonstiger Weise eröffnen. Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden(8 6 Abs. 1 Satz 1 VIG). Die Art der Auskunftserteilung steht somit im Ermessen der informationspflichtigen Stelle. Die Gefahr der rechtsmissbräuchlichen Verwendung der Auskunft ist ein hinreichender wichtiger Grund nach $ 6 Abs. 1 VIG um von dem Wunsch des Formschreibens nach Übermittlung in elektronischer Form, abzuweichen. Es ist mir aufgrund der technischen Voraussetzungen nicht möglich, die begehrten Informationen sicher in elektronischer Form an Sie zu übermitteln. Daher erfolgt die Informationsgewährung in schriftlicher Form. Zum Schutz personenbezogenerDaten sind geschwärzt. Die Kostenentscheidung beruht auf 8 7 Abs. 1 VIG. Ich weise darauf hin, dass gemäß $ 5 Abs. 3 VIG Widerspruch und Klage gegendie Informati- onsgewährungkeine aufschiebende Wirkung haben. Wichtiger Hinweis: Bei den Kontrollberichten handelt es sich um Bestandsaufnahmen zum Zeitpunkt der Kontrol- len. Beanstandungen werden von mir je nach Art und Schwere des Verstoßes geahndet und deren Beseitigung nachgehalten. Es ist daher davon auszugehen, dassdie festgestellten Mängel von dem betreffenden Betrieb zwischenzeitlich abgestellt worden sind. Unabhängig davon erfolgen in meinem Überwachungsbereich regelmäßige Kontrollen der Le- bensmittelbetriebe. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag N ee Wi Philip Wiedmer
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