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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Ebner Begg, Münstertal“
Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:
- hier finden Sie häufige Fragen & Antworten
- lesen Sie das Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger und einen Vermerk
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Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.
Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
LANDRATSAMT BREISGAU- HOCHSCHWARZWALD Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Gesundheitlicher Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Verbraucherschutz Herrn Sprechzeiten: Montag - Freitag 08 - 12 Uhr Mittwoch 14 - 16 Uhr Antrag auf Information gem. Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bezüglich des Betriebes "Ebner Begg", Wasen 43, 79244 Münstertal; Ihr Antrag vom 15.12.2019 Freiburg, den 23.04.2020 Unser Zeichen: 380.0.10-505.002 Sehr geehrter Her aufgrund Ihres Antrages vom 15.12.2019 werden wir Ihnen gemäß 8 5 Abs. 1 und 8 6 Abs. 1 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) den begehrten Informationsanspruch erfüllen. Da der verantwortliche Betreiber als beteiligter Dritter ebenfalls die Möglichkeit hat gegen den mit heutigem Datum erlassenen Bescheid Widerspruch einzulegen, werden wir Ihnen die dem Fach- bereich Gesundheitlicher Verbraucherschutz bekannten Informationen zu den letzten beiden planmäßigen Kontrollen, unmittelbar nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist, ebenfalls auf dem Post- weg bekanntgeben. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg Widerspruch erhoben werden. Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Regierungspräsidium, Kaiser-Joseph-Str. 167, eiburg eingelegt wird. dlichen Grüßen 1 2187-0 + www.breisgau-hochschwarzwald.de » poststelle@lkbh.de il: epost@lkbh.de » De-Mail: poststelle@lIkbh.de-mail.de eiburg-Nördlicher Breisgau » IBAN: DE61 6805 0101 0002 1003 55 +» BIC: FRSPDE66 Postbank Karlsruhe » IBAN: DE30 6601 0075 0003 7277 58 »- BIC: PBNKDEFF
E LANDRATSAMT BREISGAU- HOCHSCHWARZWALD Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Gesundheitlicher Fachbereich 380 Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Verbraucherschutz Herrn Sprechzeiten: Montag - Freitag 08 - 12 Uhr Mittwoch 14 - 16 Uhr Antrag auf Information gem. Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bezüglich des Betriebes "EbnerBegg" in 79244 Münstertal, Wasen 43 Ihr Antrag vom 15.12.2019 Freiburg, den 18.06.2020 Unser Zeichen: 380.0.10-505.002 Sehr geehrter Herr | aufgrund Ihres Antrages vom 15.12.2019 erteilen wir Ihnen hiermit folgende Informationen, die dem Fachbereich Gesundheitlicher Verbraucherschutz aufgrund der durchgeführten letzten beiden Kontrollen vor Ihrer Anfrage vorliegen: „Die beiden letzten Kontrollen, durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde fanden am 22.11.2018 und am 30.01.2019 statt. Dabei wurden Mängel festgestellt, die wie folgt dokumentiert sind: „Kontrolle am 22.11.2018: Mängel: Fehlende Allergenkennzeichnung. Fehlende Zusatzstoffkennzeichnung. Verstoß gegen Art. 9 Abs. 1 c) i.V.m. VO (EG) 1169/2011 i.V.m 8 4 LMIDV Die Mängel wurden behoben Zentrale: 0761 2187-0 + www.breisgau-hochschwarzwald.de » poststelle@lkbh.de Secure E-Mail: epost@lkbh.de » De-Mail: poststelle@lkbh.de-mail.de Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau » IBAN: DE61 6805 0101 0002 1003 55 - BIC: FRSPDE66 Postbank Karlsruhe » IBAN: DE30 6601 0075 0003 7277 58 » BIC: PBNKDEFF
Kontrolle am: 30.01.2019 Mängel: Keine Mängel festgestellt.“ Diese VIG-Auskunft dient zu Ihrem privaten Gebrauch. Die weitere Verwendung erhaltener Infor- mationen durch die Verbraucherin und den Verbraucher wird durch das VIG nicht geregelt. Eine Weiterverwendung bzw. Weitergabe der Informationen erfolgt daher in eigener Verantwortung, wobei Sie dabei das geltende Recht zu beachten haben. Im Hinblick auf die mit der Informationsplattform „Topf-Secret“ verbundene kontroverse Diskussion können wir Sie nur vorsorglich darauf hinweisen, dass Sie, wie bei allen Meinungsäußerungen über Dritte, von diesen rechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können. Die Beantwortung der Rechtsfrage, ob derartige Ansprüche im Einzelfall gerechtfertigt sind, liegt nicht im Aufgabenbereich der Verwaltung und ist daher auch nicht Gegenstand der vorliegenden be- hördlichen Auskunft. Im Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten liegt die rechtsverbindliche Klä- rung solcher Rechtsfragen bei den zuständigen Gerichten. lichen Grüßen
“| LANDRATSAMT | BREISGAU- HOCHSCHWARZWALD Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Gesundheitlicher Fachbereich 380 Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Verbraucherschutz Per Postzustellungsurkunde Herrn Sprechzeiten: Montag - Freitag 08 - 12 Uhr Mittwoch 14 - 16 Uhr Ihre VIG-Anfrage vom 15.12.2019 zum Betrieb: "Ebner Begg" in 79224 Münstertal, Wasen 43 Freiburg, den 17.12.2019 Unser Zeichen: 380.0.10-505.002 Sehr geehrter Her hiermit bestätigen wir Ihnen erneut den Eingang Ihres o.a. Antrages vom 15.12.2019. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach $ 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten beiden Betriebsprüfungen wünschen. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß $ 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungstfrist um einen weiteren Monat verlängert. Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß $ 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Dritten (betroffe- ner Betrieb) diesem der Name und die Adresse des Antragstellers offen zu legen ist. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß $ 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg be- schreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen von Ihnen erhoben. Zentrale: 0761 2187-0 + www.breisgau-hochschwarzwald.de » poststelle@lIkbh.de Secure E-Mail: epost@lkbh.de » De-Mail: poststelle@Ikbh.de-mail.de Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau -» IBAN: DE61 6805 0101 0002 1003 55 - BIC: FRSPDE66 Postbank Karlsruhe - IBAN: DE30 6601 0075 0003 7277 58 - BIC: PBNKDEFF
Die Beantwortung Ihrer An fr ag e erf olg t aus Datenschutzg rü nd en nur pos tal isc h. Mit freundlichen Grüßen