Nachfrage der Behörde

Da eine Veröffentlichung im Internet angenommen wird (TopfSecret-Seite), kann nur persönliche Einsicht oder telefonische Übermittlung des Ergebnisses gewährt werden (wenn eine Telefonnummer mitgeteilt wird). Aufgrund der vielen Anfragen Verzögerung der Beantwortung.

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Edeka, Berlin

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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= P a Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin be Abteilung Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten Ordnungsamt- Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht- - ; R 1 z . Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, Ord € 40, 10617 Berlin (Postanschrift) © il | Günstigster Zeitraum für Anrufe: Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Ike nterne http://www.charlottenburg-wilmersdoif.de e-mail: vetleb@charlottenburg-wilmersdorf.de Fra Adresse nicht zum Empfang signierter Mails geeignet post.ordnungsamt@&charlottenburg-wilmersdorf.de Mailadresse für den Empfang von signierten Maits Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle Tel. Fax 613 A0-IC.206 GeschZ.(bei Antwort bitte angeben) s 9029 - 29 000 9029 - 29 039 DE 22.0.2019 itar/ Zimmer Telefon (Durchwahl Datum Vermittlung (030) 9029-10 Telefax (030) 9029-18428 Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 14.07.2019 zum Betrieb „Edeka, Kreuznacher Str. 68, 14197 Berlin“, letzte lebensmittelrechtliche Betriebs- überprüfungen Sehr geehrte Frau hiermit bestätige ich Ihnen zunächst den Eingang Ihres Antrages vom 14.07.2019 zum Betrieb „Edeka, Kreuznacher Str. 68, 14197 Berlin“ auf Zugang zu den beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebskontrollen, wobei Sie erklätt haben, keine personenbezogenen Daten zu benötigen. Wir prüfen derzeit Ihr Ersuchen nach den Vorgaben des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) und möchten Sie hiermit auf Folgendes ausdrücklich hinweisen: 1. Aufgrund der Tatsache, dass Sie Ihren Antrag über die Internetplattform „Topf Secret“ gestellt haben, vermuten wir, dass eine Veröffentlichung der von Ihnen beantragten Unterlagen auf der Internetplattform bezweckt wird. Diese Vermutung ergibt sich insbesondere aus der Zielsetzung der Plattform, die nach Durchsicht des Inhalts deutlich wird. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Bewertung, die durch die Plattform zu einem etwaigen Veröffentlichungsrecht vertreten wird (siehe unter https:// fragdenstaat.de/kampagnen/lebensmiittelkontrolle/fag/: Fragen und Antworten bei Frage: „Dürfen die Dokumente veröffentlicht werden?“), nicht zutreffend ist. Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) sieht nämlich ein Veröffentlichungsrecht der Antragsteller gerade nicht ausdrücklich vor. Da wir im ‚Rahmen unseres Verwaltungshandelns dazu verpflichtet sind (Art. 20 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - GG), auch die Grundrechte der betroffenen Betriebe (insbesondere Art. 12 GG) in angemessener Form zu beachten, können wir die von Ihnen gewünschte Form der Zurverfügungstellung der Unterlagen in elektronischer Form bzw. durch Zusendung der Unterlagennicht realisieren.Zum einen Dienstgebäude: Diltenburger Straße 57 14199 Berlin Verkehrsverbindungen U3 Breitenbachplatz m 248, 282 Sprechzeiten Montagbis Freitag Tiersprechstunde Donnerstag 9-12 Uhr 16-17 Uhr Zentrale Anlauf- u, Beratungsstelle Montag, Dienstag u. Freitag 9-13 Uhr Donnerstag 13-18 Uhr Zahlungen bitte unbar nur an die Bezirkskasse Charlottenburg - Wilmersdorf, 10585 Berlin Bank Postbank Berlin Bankleitzahl Kontonummer 100 100 104886101 IBAN: DE89 1001 0010 0004 8861 01 BIC: PBNKDEFF . Berliner Sparkasse 100 500 00 0710011679 IBAN: DE19 1005 0000 0710 0116 79 BIC: BELADEBE
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ist die Zurverfügungstellung .der Unterlagen in elektronischer Form mangels der (noch) nicht vorliegenden technischen Möglichkeit der verschlüsselten Versendungi.S. des Art. 32 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nicht möglich. Außerdem ist nicht ausgeschlossen, dass bei Herausgabe der Unterlagen in der gewünschten Form die Veröffentlichung der Unterlagen erfolgt und damit ein möglicherzivilrechtlicher Schutz der Unternehmen zu spät kommen könnte. Eine solche Veröffentlichung "hätte aber im Ergebnis eine mit aktiver staatlicher Information der Öffentlichkeit vergleichbare Breitenwirkung, die zu verhindern ist (VG Ansbach, Urteil vom 12.06.2019 —- AN 14. K 19 00773). Aus diesen Erwägungenfolgt ein wichtiger Grund für eine abweichendeArt der Informationsgewährung(siehe $ 6 Abs. 1 S. 2 VIG). Eine mögliche Informationsherausgabe an Sie wird daher in der Regel in der Form einer Akteneinsicht im hiesigen Dienstgebäude, Dillenburger Str. 57 in 14199 Berlin, zu den Sprechzeiten nach vorhergehenderTerminvereinbarung odertelefonisch erfolgen. Insofern wird bis zum 16.09.2019. um Mitteilung gebeten, ob Sie aufgrund dieser Tatsache an dem Antrag weiterhin festhalten wollen. Falls ja, teilen Sie uns bitte eine Telefonnummermit, unter der Sie tagsüber gewöhnlich zu erreichen sind. Wir informieren in diesem Zusammenhang darüber, dass Ihre Telefonnummer nur zum Zweck der Kontaktaufnahme zu der von Ihnen beantragten Informationsherausgabe erfolgt und weder zu anderen Zwecken verwendet wird, noch an Dritte übermittelt wird. 2. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass nach 8 5 Absatz 2 Satz 4 VIG die zuständige Stelle auf Nachfrage des Dritten den Namen und die Anschrift des Antragstellers offenlegt. Bei Nachfrage des Dritten im Beteiligungsverfahren nach $ 5 Abs. 1 VIG bzw. nach $ 5.Abs. 4 S. 2 VIG sind wir daher rechtlich verpflichtet, Ihren Namen und Anschrift, der betreffenden Person mitzuteilen. Mit dem o.g. Antrag haben Sie ihr Einverständnis zur Datenweitergabe bei Nachfrage des Dritten bereits erklärt. 3. Schließlich bitten wir bereits jetzt um Verständnis dafür, dass die weitere Bearbeitung Ihres Antrages wegen der erheblichen Anzahl gleichartiger Anträge länger andauern wird. Nach dem VIG - insbesondere $ 5 Abs. 1, Abs. 4 S. 2 - sind wir mindestens dazu ' verpflichtet, dem betroffenen Dritten nach rechtlichem Gehör vorab unsere Entscheidung bekannt zu geben und diesem einen ausreichenden Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen einzuräumen(8 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, Abs. 4 S. 2 VIG). Die von $ 5 Abs. 2 VIG vorgegebene Bearbeitungsfrist stellt dabei lediglich eine Regelfrist dar, die in besonderen Fällen überschritten werden kann. Aufgrund der hohen Anzahl ähnlich gelagerter Informationsbegehren ist eine Überschreitung des in $ 5 Abs. 2 VIG genannten Zeitraums unvermeidbar. Für die weitere Antragsbearbeitung wird der Eingang Ihres Antwortschreibens abgewartet. Kir Mit freundlichen Grüßen
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