1319-20KontrollberichtEuphrat

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Euphrat, Bonn

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Bericht über eine Kontrolle
gemäß Art. 9 VO (EU) 2017/625

    

    

Durchführende Behörde:

Bundesstadt Bonn

Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Engeltalstraße 4

53103 Bonn

Tel.-Nr.: +49 228 - 773372 Fax-Nr.: +49 228-77 9619634
E-Mail: lebensmittelueberwachungsamt@bonn.de
Datum/Uhrzeit: 05.03.2020 um 09:35 Uhr
Ansprechpartner vor Ort: Behördenvertreter:
Herr Reinshagen

Her
Tel.-Nr: 0228 773372

Weiteres Betriebspersonal: Weiteres Kontrollpersonal:

Zweck der amtlichen Kontrolle: planmäßige Routinekontrolle | Betriebsart Risikopunkte: / Punkte Produktrisiko:
Kontrollierte Betriebsarl/ien: Speisegaststätte

I. Kontrollierte Kontrollbereiche/Einrichtungen (Inventar / Mobiliar)
Kühlraum, Eigenkontrollsystem / HACCP, Lagerraum UG, Flur in UG, Vorbereitungsraum UG, Grillbereich, Spülküche

Betrieb:

  
  
   
 
 

  
  
  
  
   

  

Euphrat Döner Restaurant
Maximilianstr. 4
53111 Bonn

BN-0012809

   
  
 
     
 
 
  

  
 
   

   
   

  

    
   

  
 
   

      

 

Il. Kontrollierte Punkte/Angewandte Kontrollmethoden
v = kontrolliert " = nicht kontrolliert O = nicht zutreffend
01 Hygiene (-managment, be-

02 Hygiene allgemein
triebliche Eigenkontrolle) (Betriebshygiene) mikrobiologisch

1. Mitarbeiterschulung 1. Bauliche Beschaffenheit v Untersuchung von Produkten v|

 

   
   

        
 
 
 
  

    

03 Zusammensetzung -nicht

 

x

/[ 2.Personahygiene [704 Kennzeichnung Aufmachung | |
/| 3. Produktonstiygiene _ _|v| Kennzeichnung ___|v|
/| 4. Temperatureinhaltunn ___|v|08 Andere Kontroilpunkte _ |v
BEN Pe 17 En EEE BE

Ill. Kontrollergebnis (Feststellungen zu allen kontrollierten Räumen und Punkten)

xx

     

Kühlraum

 

1. Verstoß: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im
Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr,
dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese
kontaminieren können.

Behälter mit Lebensmitteln dürfen nicht direkt auf dem Fußboden gelagert werden. Es sind
geeignete Untergestelle (Rolli, Regale, etc.) dafür einzusetzen.
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3

Frist: unverzüglich

2.0 Verstoß: Das Kühlaggregat war verunreinigt.
Das Kühlaggregat ist zu reinigen.
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1
Frist: unverzüglich

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Eigenkontrollsystem / HACCP

3. Verstoß: Es wurden keine der Art und Größe des Unternehmens angemessenen Dokumente
und Aufzeichnungen erstellt, um nachzuweisen, dass die Verfahren, die auf HACCP-
Grundsätzen beruhen, eingerichtet, durchgeführt und aufrechterhalten werden.

Es sind ein oder mehrere ständige Verfahren, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen,
einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten. Es sind der Art und Größe des
Unternehmens angemessenen Dokumente und Aufzeichnungen zu erstellen.

Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Abs. 2g

Frist: unverzüglich

Flur in UG

4.

5. Verstoß: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und
hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Der Fußboden ist zu reinigen.
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1
Frist: unverzüglich

6. Verstoß: Die Wandflächen waren nicht leicht zu reinigen, erforderlichenfalls zu desinfizieren,
entsprechend wasserundurchlässig, Wasser abstoßend und abriebfest und wiesen keine bis zu
einer den jeweiligen Arbeitsvorgängen angemessenen Höhe glatten Flächen auf.
Die Wandflächen sind so herzurichten, dass diese leicht zu reinigen, erforderlichenfalls zu
desinfizieren, entsprechend wasserundurchlässig, Wasser abstoßend und abriebfest und eine
bis zu einer den jeweiligen Arbeitsvorgängen angemessenen Höhe glatten Flächen aufweist.
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. Il Kap. II Nr. 1b
Frist: 1 Monat(e)

7.

Verstoß: Der Wandanstrich löste sich stellenweise ab.

Die Wand ist instand zu setzen.

Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I-Nr. 1
Frist: 1 Monat(e)

Vorbereitungsraum UG

8. Verstoß: Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt.
Die privaten, betriebs- bzw. zweckfremden Gegenstände sind zu entfernen.
8 3 Satz 1 LMHV

Frist: unverzüglich

9. Verstoß: Ein Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasserzufuhr und Mittel zum
Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und
Einmalpapierhandtücher in Spendern) fehlte.
Ein Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasserzufuhr und Mitteln zum Händewaschen und
zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern)
ist zu installieren.
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 4
Frist: 1 Monat(e)

Spülküche

10. Verstoß: Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.

Der Innenraum der Geschirrspülmaschine ist zu reinigen.
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. INr. 1
Frist: unverzüglich

Folgende Kontrollbereiche wiesen keine Mängel auf: Lagerraum UG, Grillbereich

Anmerkung:

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Der gesamte Kellerbereich muss im Flurbereich und im Vorraum des Lagers renoviert werden..
Die bauliche Beschaffenheit ist derzeit nicht geeignet um dort Lebensmittel zu transportieren
oder zu lagern.

Im Keller lagerten zudem eine Vielzahl an Baumaterialien. Diese Materialen müssen dort entfernt werden.

Der Kellerbereich muss in einen baulichen und hygienischen Zustand gebracht werden der den Lebensmittelrechtlichen
Bestimmungen gerecht wird.

 

IV. Kontrollbewertung

[_|Lichtbilder angefertigt [_]Proben entnommen [VIEine kostenpflichtige Nachkontrolle erfolgt
in 1 Monaten / ab 05.04.2020

 

[]Merkblätter ausgehändigt:

Hinweis: Dieser Kontrollbericht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Herr Reinshagen, 05.03.2020
Lebensmittelkontrolleur

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