ezom11062019_geschwarzt_geschwaerzt
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Ezom Kebab, Stuttgart“
Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:
- hier finden Sie häufige Fragen & Antworten
- lesen Sie das Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger und einen Vermerk
- fragen Sie in unserem Forum nach
- kontaktieren Sie uns direkt
Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.
Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
nn Landeshauptstadt Amtfür öffentliche Stuttgart Ordnung STUTTGART Landeshauptstadt Stuttgart, Amtfür öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, 70161Stuttgart Verbraucherschutz und Veterinärwesen Hausadresse: Hauptstätter Straße 58 70178Stuttgart E-Mail: █████████████████████████████████████████████████ Ihre Nachricht: UnserZeichen: Bearbeiter/-in: Zimmer: Tel.(07 11) 216- Fax(07 11) 216- Datum: 30.10.2019 Az.: Verbraucherinformationsgesetz (VIG) IhreAnfragevom 26.07.2019 aufIhreAnfragevom 26.07.2019hinsichtlich derletzten beidenKontrollergebnisse des Betrie- bes Ezom Kebab, Hauptstr. 10,70563 Stuttgart wirdIhnenfolgende Auskunft erteilt: Bei der Kontrolleam 08.08.2017waren keineMängel vorhanden. Beider Kontrolleam 11.02.2019waren keineMängel vorhanden. KontoderStadtkasse: Sprechzeiten: Sieerreichen uns mit: BW Bank Stuttgart Montag bis Donnerstag8:30- 15:30Uhr © bisHaltestelle Stadtmitte IBAN:DE28600501010002002408 Freitag 8:30-12:30Uhr El und @R bisHaltestelle Österreichischer Platz BIC:SOLA DE ST600 und nachvorheriger telefonischer Vereinbarung Behindertenparkplatz Tiefgarage Schwabenzentrum
Rechtlicher Hinweis: Die VIG-Auskunft dient Ihrem privaten Gebrauch. Die weitere Verwendung erhaltener Informa- tionen durch die Verbraucherin und den Verbraucher wird durch das VIG nicht geregelt. Eine Weiterverwendung bzw. Weitergabe der Informationen erfolgt daher in eigener Verantwortung, wobei Sie dabei das geltende Recht zu beachten haben. Im Hinblick auf die mit der Informationsplattform „Topf-Secret“ verbundene kontroverse Dis- kussion können wir Sie nur vorsorglich darauf hinweisen, dass Sie, wie bei allen Meinungsäu- ßerungen überDritte, von diesen rechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können. Die Beantwortung der Rechtsfrage, ob derartige Ansprüche im Einzelfall gerechtfertigt sind, liegt nicht im Aufgabenbereich der Verwaltung und ist daher auch nicht Gegenstand der vorliegenden behördlichen Auskunft. Im Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten liegt die rechtsverbindliche Klärung solcher Rechtsfragen bei den zuständigen Gerichten. R:\32-23\32-23Alle\LMÜ\VIG - Verbraucherinformationsgesetz\VIG Topf Secret\Vorlagen\Auskunftsschreiben.docx