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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Fleischerei Lewe, Schwerte

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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DER LANDRAT Kreis Unna - Postfach 21 12 - 59411 Unna Gesundheit und Verbraucherschutz Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes(VIG)';                               12.11.2019 Ihr Antrag vom 01.10.2019 auf Ihren o. g. Antrag hin ergeht folgender Bescheid: 1.    Antragsgemäß gewähre ich Ihnen den Informationszugang bezüglich des Betriebes „Fleischerei Lewe“, Hüsingstraße 11, 58239 Schwerte, wie folgt: In dem vorgenannten Betrieb wurden zuletzt am 03.12.2018 und 28.08.2019 Öffnungszeiten auf Grundlage von & 39 Abs. 1 Satz 2 Lebensmittel- und Fuftermittelgesetz- Mo -Do 08.00 - 16.30 Uhr buch (LFGB)? Überprüfungen durch den Kreis Unna durchgeführt. Hierbei      Fr         08.00 - 12.30 Uhr und nach Vereinbarung wurden keine Verstöße festgestellt. Dienstgebäude 2.    Für diese Auskunft werden keine Gebühren und Auslagen erhoben.             Platanenallee 16 59425 Unna Begründung Mit E-Mail vom 01.10.2019 beantragten Sie hier auf Grundlage der 88 1 und 2      Bus und Bahn Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG den Zugang zu folgenden Informationen bezüglich des      Servicezentrale fahrtwind Fon 01806 504030 o. 9. Betriebes: (20 Ct./Anruf im Festnetz, max. 60 Ct./Anruf mobil) 1.    Wann dort die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Überprüfungen durch   www. fahrtwind-online.de den Kreis Unna durchgeführt geführt wurden. Zentrale Verbindungen Fon 02303 27-0 2.    Soweit dabei Beanstandungenfestgestellt wurden, wird die Herausgabe des Fax 02303 27-1399 entsprechenden Kontrollberichtes beantragt.                                post@kreis-unna.de www.kreis-unna.de Nach $ 12 Abs. 1 Gesetz über den Vollzug des Lebensmittel-, Futtermittel- und Bankverbindung Bedarfsgegenständerechts (LFBRVG NRW)? i. V. m. 8 3 Abs. 1 Nr. 2 Verwal-         Sparkasse UnnaKamen tungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)* bin ich      IBAN: für die Entscheidung über diesen Antrag zuständig.                               DE69 4435 0060 0000 0075 00 BIC: WELADEDIUNN
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Da vorliegend auch nach der Verfahrensbeteiligung des betroffenen Gewerbetreibenden: keine Aus- schluss- und Beschränkungsgründe ersichtlich sind, ist Ihnen der begehrte Informationszugang zu ge- währen. Gemäß $ 6 Abs. 1 Satz 1 VIG ist die Form des Informationszuganges grundsätzlich in das Ermessen der zu entscheidenden Behörde gestellt. Wird eine bestimmte Art des Informationszuganges begehrt, so darf dieser gemäß 8 6 Abs. 1 Satz 2 VIG nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Sie baten in Ihrem Antrag um die Übersendung der begehrten Informationen in elektronischer Form. Hier ist es jedoch aufgrund der Tatsache, dass nach Auskunft des Datenschutzbeauftragen für den Kreis Un- na ein sicherer Versand der Daten per einfacher E-Mail nicht gewährleistet ist, sach- und ermessenge- recht, den Informationszugang in Schriftform zu gewähren. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Sollte die Frist durch ein Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so würde des- sen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person ver- sehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg ge- mäß $ 55a Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)’ eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)*. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Mit freundlichen Grüßen ' Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformati- onsgesetz — VIG) vom 17. Oktober 2012 (BGBl. | S. 2166, 2725) in der zzt. geltenden Fassung ? Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetz- buch - LFGB) vom 3. Juni 2013 (BGBl. 1 S. 1426) in der zzt. geltenden Fassung ° Gesetz über den Vollzug des Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständerechts (LFBRVG NRW) vom 19. März 1985 (GV. NRW. S. 259)in der zzt. geltenden Fassung “ Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) vom 12. November 1999 (GV. NRW. S. 602) in der zzt. geltenden Fassung ° Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686) in der zzt. geltenden Fas- sung ® Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. IS. 3803) in der zzt. geltenden Fassung
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