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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Gasthof Postgarten, Furth im Wald

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Kople Kontrolle Fachbereich Lebensmittel/FLHY - Ergebnisprotokoll LRA Cham Anschrift:               Furth (Standort)               Postgartenweg 4 93437 Furth im Wald ‚en Art.derKontrolle          planmäßigeRoutinekontrollevom04.06.2019 Schwerpunkt(e): Kontrollierte Lebensmittelbetriebsart(en): Speisegaststätte Gesamtergebnis:            Verstoß VerstöRain 2 Konfrellbereich 1. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt.                            Küche Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. | Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 2. Es waren Lebensmittel in einer ungeeigneten Verpackung/Umhüllung    Küche eingefroren. Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. X Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 3. Die Temperaturaufzeichnungen waren lückenhaft.                      Küche Verstoß gegen Art. 5 VO ( EG) 852/2004 4. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht (merkliche            Küche Rauchentwicklung, unangenehmer Geruch) und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. Verstoß gegen 8 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung 5. Das Kühlregal war verunreinigt.                                     Kühlraum Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 6. Die Reinigungsnachweise der Getränkeschankanlage waren              Gastraum lückenhaft. Verstoß gegen Art. 5 VO ( EG ) 852/2004 ArtderMaßnahme:
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