06-09-2018_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Gasthof Schwarzer Bär, Erlangen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

/ 3
PDF herunterladen
StadtErlangen Stadt Erlangen Postfach 3160     91051 Erlangen Amtfür Veterinärwesen und gesundheitlichenVerbraucherschutz veterinaeramt@stadt.erlangen.de █████ ████           ███ ████                                             Gebäude:         Nägelsbachstr.40 ███████         ██ InnereBrucker Str.19 91054 Erlangen Nutzen Sie unsere Angebote im Internet: http://www.erlangen.de UnserZeichen/ Schreiben:                 IhrSchreiben  / Zeichen:                          Datum: 1/39-1/5SD022                                                                              06.09.2018 Betriebskontrolle Betrieb;BEE InnereBrucker       Str. 19,91054 Erlangen Innenstadt Kontrolldatum:                  03.09.2018 Artder Kontrolle:                Beschwerdekontrolle Durchführender: Beteiligte    (Behörde): Beteiligte    (Betrieb): Sehr geehrte Damenund                Herren, am 03.09.2018wurde ino.g.BetriebeineKontrolle                               durchgeführt. Hierbeiwurden folgendeMängelfestgestellt: 1. Betrieballgemein 1.1.BeiWareneingängenfehlte dieerforderliche                            stichprobenhafte          Überprüfungder Lebens- mittel(aufderen Temperaturvorgaben,Mindesthaltbarkeitsdatum                                      usw.). Behebung: Eine Dokumentation der Wareneingängeist einzurichten                                        (dieDokumentation kann beispielsweise           dadurch erfolgen,          dass dieüberprüftenWerte aufdem Lieferschein mittels   Stempelaufdruckeingetragenwerden). Öffnungszeiten:    Mo 08.00-12.00 Uhr, 14.00-18.00 Uhr; Di,Mi, Fr 08.00-12.00 Uhr; Do 08.00-14.00 Uhr Wir sindauch außerhalb dieser Zeiten fürSie da.VereinbarenSie bitte Ihrenpersönlichen Gesprächstermin. Haltestelle:        NeuerMarkt                                            Buslinien:       30, 30E,201,205,253, 288,   289,295 Konten der Stadtkasse:                                                       FlessabankErlangen                 Kto.880 035        BLZ 793 301 11 Sparkasse Erlangen                 Kto. 31            BLZ 763 500 00       Raiffeisen-VolksbankErlangen eB    Kto. 400           BLZ 763 600 33 HypoVereinsbank                    Kto. 4 536 657     BLZ 763 200 72       Postbank Nürnberg                  Kto. 47 78-855     BLZ 760 100 85 Hinweise zur elektronischenKommunikation unter www.erlangen.de/kommunikation C:\Users\TZ-095-1\AppDatallocal\Temp\0007674D.000\Anschreiben_LM_Kontrolle_mit_Gesamtfrist. RTF
1

Seite 2 von 3 1.2. Im Betrieb findet keine Temperaturüberwachungstatt/ konnte zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht vorgelegt werden. Behebung: Die Temperaturen aller Kühleinrichtungen mit kühlpflichtigen Lebensmitteln sind konstant zu überwachen und zu dokumentieren (z.B. in einer Monatsliste, dabei muss jedes Kühlgerät erfasst und mindestens täglich dessen Ist-Temperatur dokumentiert werden. 1.3. Im Betrieb wird keine Form des Schädlingsmonitoring (Früherkennung/Überwachung) durchgeführt. Behebung: Es muss ein geeignetes System zur Früherkennung von Schädlingen einge- richtet werden. Schädlingsdetektoren/Sichtkontrollen müssen in einem geeignetenInter- vall (ohne Befund ca. jeden Monat) ausgelesen/durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren. 1.4. Der für die Gewährleistung der Hygienein der Betriebsstätte vorhandene Reinigungs- und Desinfektionsplan war unvollständig und seit August 2018 nicht mehr dokumentiert wor- den. Behebung: Der Reinigungsplan ist vollständig zu führen. 1.5. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden in den Sonderkarten (Wochenkartenkarte, Tageskar- te, Spezialkarten) keine Allergene und Zusatzstoffe deklariert. Behebung: Für alle Spei- sen die an Gäste abgegeben werdenist die Kenntlichmachung derAllergene und Zusatz- stoffe verpflichtend. Die Kennzeichnung ist in schriftlicher Form zu hinterlegen. 1.6. Am Kontrolltag konnten von KEEREEE ı.< Belehrungen nach dem Infekti- onsschutzgesetz (IfSG) bzw. keine vor dem 01.01.2001 ausgestellten Gesundheitszeug- nisse vorgelegt werden. Behebung: Für die mit der Zubereitung von Speisen und Getränken Beschäftigten ist ein Nachweis über eine Belehrung entsprechend $ 43 des Infektionsschutzgesetzes vorzule- gen. Ein Nachweis überdie alle 2 Jahre durchzuführende Folgebelehrung nach $ 43 Abs. 4 IfSG ist gegebenenfalls zu erbringen. Diese Dokumente müssen nach $ 43 Abs. 5 Satz 2 IfSG zu jederZeit an der Betriebsstät- te zur Einsicht verfügbar gehalten werden. Die Erstbelehrungen sind an die Stadt Erlangen - Lebensmittelüberwachung- zu senden. Küche 2,1. Die Abwasserleitung /Siphon des Spülbeckens war defekt. Es roch im Bereich nach Ab- wasser. Behebung: Die Abwasserleitung ist fachgerecht instand zu setzten. 2.2. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurde in der Spülmaschine besonders an den Rand- und Eckbereichen ein rotschmierhefeartiger Belag festgestellt. Behebung: Die Spülmaschineist zu reinigen und künftig sauberzu halten. 2,3: Die vorhandene Schutzabdeckung der Deckenlampe war defekt und verunreinigt. Behebung: die Deckenlampeist fachgerecht instand zu setzten. 2.4. Die Aufschnittmaschine war (insbesondere hinter der Schutzabdeckung) verunrei- nigt/altverschmutzt, die Abdeckungist scheinbar bei der letzten Reinigung nicht demon- tiert worden. Behebung: Die Schneidemaschine musste vor Ort direkt gereinigt werden. Künftig ist da- rauf zu achten, dass die Schneidemaschine nach deren Verwendungvollständig (die Ab- deckungist jeweils abzumontieren) gereinigt wird. 2.8, Der Innenbereich der Saladette war verunreinigt. Behebung: Die Saladette ist gründlich zu reinigen und zukünftig sauber zu halten. 2.6. DasVentilatorschutzgitter sowie der Lüfter des Kühlaggregates waren zum Kontrollzeit- punkt verschmutzt. Der auf dem Kühlaggregat anhaftende schwarzschimmelähnliche Be- lag wird somit in der Saladette verteilt. Behebung: Gitter und Lüfter sind gründlich zu reinigen und zukünftig sauberzu halten. Die Reinigung hat in regelmäßigen Abständenstattzufinden undist mit in den Reini- gungsplan zu integrieren. 2.7. Der Tischdosenöffner war stark angerostet. Behebung: Der Dosenöffnerist fachgerecht instand zu setzten.
2

Seite 3 von 3 3.  Kühlraum 3.1. Lebensmittel (Sauerkraut und Blaukraut) wurde in bereits korrodierten Dosen vorrätig ge- halten. Behebung: Lebensmittel in Konservendosen sind nach deren Öffnung unverzüglich in säurebeständige, verschließbare und nicht oxidierende Behältnisse umzufüllen (für Le- bensmittel zugelassene Kunststoffbehälter). 3.2. Die Regale waren verunreinigt. Behebung: Die Regale sind gründlich zu reinigen und zukünftig sauber zu halten 4.  Lagerraum 4.1. Die Bodenbereiche, besonders unter den Tiefkühltruhen und somit an den schwer zu- gänglichen Bereichen waren verunreinigt. Behebung: Auch diese schwer zugänglichen Bereiche sind durch regelmäßige Reini- gungsarbeiten sauber zu halten. 4.2. Es wurden selbst eingefrorene/gekühlte Lebensmittel ohne Angabe desEinfrier- /Herstelldatums vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht zweifelsfrei zu bestimmen waren. Behebung: Einzufrierende oderselbst hergestellte Lebensmittel sind mit dem entspre- chenden Einfrier-/Herstelldatum zu kennzeichnen. Aus Qualitätsgründen sollten eingefro- rene Lebensmittel nach 2 Monaten verbraucht werden, die maximale Aufbewahrungsfrist von tiefgekühlten Lebensmitteln sollte 6 Monate nicht übersteigen. 5. Umkleideraum 5.1. Für die Lagerung der Schutzkleidung fehlte eine hygienische Aufbewahrungsmöjglichkeit und diese wurde nicht getrennt von den Straßenkleidung aufbewahrt. Behebung: Es musseine Trennung von Straßen und Schutzkleidung gewährleitet wer- den. 6.  Bierkeller 6.1. Zum Zeitpunkt der Kontrolle war die Leitung zur Entsorgung von Abwasser erneut defekt. Das Abwasser lief in einem großen Topf der zum Zeitpunkt der Kontrolle bereits überlief. Behebung: Die Abwasserleitung ist fachgerechtinstand zu setzten. 6.2. Einige Gasflaschenfür die Zapfanlage waren nicht angekettet. Bei beiden Zuständen be- steht die Gefahr, das Ventil zu beschädigen. Die Betriebssicherheit wird somit nicht ein- gehalten. Behebung: Die Gasflaschen sind aufrecht hinzustellen und müssen immerangekettet werden. 6.3. Die Fasskühlbox war zum Zeitpunkt der Kontrolle stark verunreinigt. Behebung: Die Fassboxist gründlich zu reinigen und zukünftig sauberzu halten. 6.4. Die Leitungen für Bier und CO? in der Fassbox waren von außen(die luftberührenden Tei- le) stark verunreinigt, ein schwarzschimmelähnlicher Belag haftete an den Leitungen. Behebung: Die Bierleitungen müssen von außen gereinigt werden und sind zukünftig mit sauberzu halten. Wir weisen Sie darauf hin, dass oben aufgeführte Mängelbis zum 22.10.2018 beseitigt werden müssen. Bei Zuwiderhandlung können von behördlicher Seite weitere Maßnahmenergriffen wer- den. Mit freundlichen Grüßen
3