Untitled

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Gasthof Waldhaus, Leichlingen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

/ 2
PDF herunterladen
MT Rheinisch-Bergischer ___.                                  >                Kreis Der Landrat Landrat » Postfach 20 04 50 « 51434 Bergisch Gladbach                                         Dienststelle:       Veterinär-   und Lebensmittelüberwachungsamt Technologiepark, Haus 56 Friedrich-Ebert-Str. 75 Frau                                                                                                             51429 Bergisch Gladbach Öffnungszeiten:      Mo.-Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 - 16:00 Uhr Buslinie:            455, Haltestelle Technologie-Park Bearbeiter/in: Telefon: Telefax: E-Mail: Zeichen: Datum: Lebensmittelüberwachung Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrte Frau                                 En Sie haben am 12.02.2020 über die online Plattform fragdenstaat.de Auskunft über die Ergebnisse der zurückliegenden amtlichen Kontrollen beantragt. Ich kann Ihnen unter Bezugnahme auf 8 6 VIG folgende Auskünfte zum Betrieb geben: Betrieb: Gasthof Waldhaus, Höhscheid 5, 42799 Leichlingen Kontrolle am 05.09.2017:                           keine Beanstandungen Kontrolle am 13.03.2019:                           keine Beanstandungen Rein vorsorglich weise ich noch darauf hin, dass eine Veröffentlichung von Name und/oder Unter- schrift des Sachbearbeiters im Internet nicht erlaubt (vgl. hierzu VGH                                         Bayern, Urteil v. 25.03.2015 — 5 B 14.2164) ist. Diese Auskunft stellt auch keine Erlaubnis dar, die erhaltenen Auskünfte im Internet zu veröffentlichen. Ob eine Veröffentlichung durch Sie erlaubt ist, müssen Sie selbst prüfen und sich hierzu ggf. Rechtsrat einholen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Ge- richts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungs- weg gemäß $ 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung Am Rübezahlwald 7                 Telefonzentrale: 02202 130            Zentrale E-Mail: info@rbk-online.de       IBAN DE93 3705 0299 0311 0012 06 51469 Bergisch Gladbach           Zentrales Fax    02202 13-102600      Internet         www.rbk-direkt.de        BIC COKSDE 33
1

m geeigneten technischen Rahmenbedingungen       bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verord- nung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. | S. 3803). Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
2