Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Frau Schneider vom Landesamt für Verbraucherschutz hat nur geantwortet, dass sie das Schreiben erhalten hat und dass es nicht möglich ist fristgerecht zu antworten, da zu viele Anfragen gestellt werden.

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Gerard, Saarlouis

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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* Landesamt fi Verbraucherschutz 1 icken LAV. Konrad-Zuse-Strafe 11, 661.15 Gaarbr Frau Regii na Grofs in s Flerpin a Schlof 66740 Saarlouis ae SAARLAND i Sy pny We Sips Tats the NAS O01. 69978 A0ve99 hschneider@ lay saarland de Topf Secret 24 08 2019 Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - ,fragdenstaat.de” Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, wir beziehen uns auf unsere Bestatigungsmail an die Ihnen zugeordnete ,fragden- staat.de-Domain“ undinformieren Uber die noch andauernde Prifung Ihres Informations- begehrens im Rahmen der,,Topf-Secret’-Aktion, welche die folgenden gesetzlichen Vor- gaben beachten muss: Eine obligatorische _Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehendaus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 4 Nr. 4 VIG zu allen Daten 9aiber festgestellte nicht zulassige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Mafsnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungengetroffen wurden, in dem genannten Betrieb fiir die beiden letzten Betriebsprufungen wunschen. Wir wer den den von Ihn en ben ann ten Bet rie b zu Ihr em Ant rag und uns ere r Ant wor t insbesondere zur Frage in Ziff er 2 Ihr es Ant rag s gem afs § 5 VIG anh dér en, wod urc h sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monatverlangert. Bp) p Konrad-Zuse-Strafe 11 66445 Saarbriick en www.lav saarland.de
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