kontrollberichtvom18-01-2021
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Ginnheimer Kebab Haus, Frankfurt am Main“
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Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
Kontrollbericht der amtl. Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung nach 39, 42 LFGB Kontrollierende Behörde; Stadt Frankfurt am Maine Ordnungsamt - Abteilun jinnheimer Kebap Haus Ginnheimer Landstr. 150 60431 Frankfurt am Main Datum: 18.01.2021 Kontrollart: Nachkontrolle Betriebsarten: Imbissbetriebe einschl. mobile Einrichtung Betriebsräume/-bereiche: Kontrolliert: Betriebsstätte (allgemein), Vorbereitungsraum Nicht Kontrolliert: Kühlraum / Vorbereitungsraum, Theke / Tresen / Showküche, Außenbereich, Personaltoilette Kontroll- 0Hygienemanagment 0HACCP 0Reinigung/Desinfektion 0Personalschulung punkte: □Schädlingsbekämpfung □Dokumentation □Rückverfolgbarkeit 0Hygiene allg. □Zusammensetzung 0Kennzeichnung/Aufmachung ^andere Bei der Kontrolle Ihres Betriebes wurde Folgendes festgestellt bzw. wurden folgende Auflagen erteilt: Es wurden folgende Mängel festgestellt: Vorbereitungsraum Hygiene allg. (Betriebshygiene) Maßnahme: mündliche Belehrung Frist: Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. unverzüglich Behebung: Das Reinigungsmittel ist in einem separaten, verschlossenen Behältnis oder Schrank zu lagern. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 8 (VO (EG) Nr. 852/2004) Vorbereitungsraum Hygiene allg. (Betriebshygiene) Maßnahme: mündliche Belehrung Frist: Der Fleischwolf war verunreinigt. unverzüglich Behebung: Der Fleischwolf ist zu reinigen. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a (VO (EG) Nr. 852/2004) Vorbereitungsraum Hygiene allg. (Betriebshygiene) Maßnahme: mündliche Belehrung Frist: Der Deckenanstrich löste sich stellenweise ab. unverzüglich Behebung: Die Decke ist instand zu setzen. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 (VO (EG) Nr. 852/2004) Anmerkungen: Der ausführliche Prüfbericht der Kontrolle am 15.01.2021 wurde übergeben und besprochen. Die Frist für die baulichen Mängel bleibt bestehen (22.02.2021). Lichtbilder der behobenen Mängel sind fristgerecht an die Behörde zu übermitteln. Visitenkarte wurde übergeben. □Lichtbilder wurden angefertigt □Merkblätter ausgehändigt: □Proben wurden entnommen Erklärung des/der Verantwortlichen (ggf. der anwesenden Person): Die Erstausfertigung dieses Kontrollberichtes wurde mir ausgehändigt und erläutert. Mir wurde mitgeteilt, dass mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren [^gerechnet werden muss, insbesondere wenn die Beanstandung nicht bis zum fristgerechten Termin beseitigt worden ist. Ich bin informiert worden, dass eine kostenpflichtige Nachkontrolle 0 folgt. Seite 1 von 2