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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Große Ledder, Wermelskirchen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Rheinisch-Bergischer                        D— =.                     Kreis Der Landrat Landrat« Postfach 20 04 50 « 51434Bergisch Gladbach                                        Dienststelle:   Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Kreishaus Gronau Refrather Weg 30 Frau                                                                                                   51469Bergisch    Gladbach Öffnungszeiten:  Mo.-Fr.   8:30 - 12:00 Uhr Mo.-Do.14:00- 16:00Uhr Buslinie:       451,452, Haltestelle  Finanzamt Bearbeiter/in: Telefon: Telefax: E-Mail:         █████████████████████████ Zeichen: Datum:          08.10.2019 Lebensmittelüberwachung IhreAnfragenach dem Verbraucherinformationsgesetz                                  (VIG) Siehabenam 16.09.19                  überdieonline         Plattform fragdenstaat.de         Auskunft     überdieErgebnisse           der zurückliegenden            amtlichenKontrollen          beantragt. Ichkann IhnenunterBezugnahmeauf                        8 6 VIG fol- gende Auskünftezum Betrieb                   geben: Betrieb: Seminar-und Freizeithotel                     Große Ledder,BayerGastronomieGmbH, Wermelskirchen Kontrolle      am 16.08.2018: KeineBeanstandungen Kontrolle      am 12.09.2019:               Keine Beanstandungen Reinvorsorglich             weiseichnochdaraufhin,dasseineVeröffentlichung                           von Name und/oderUnter- schrift    des Sachbearbeiters             im Internet     nicht erlaubt  (vgl.   hierzu   VGH Bayern,       Urteilv.25.03.2015           — 5 B 14.2164)         ist.  DieseAuskunft         stellt auchkeineErlaubnis         dar,dieerhaltenen         Auskünfte       imInternet zu veröffentlichen.           Ob eineVeröffentlichung          durchSieerlaubt        ist,  müssenSieselbst            prüfenundsich hierzu     ggf.Rechtsrat          einholen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen    diesen Bescheid              kanninnerhalb        einesMonatsnachBekanntgabeKlageerhobenwerden.Die Klageistbeim Verwaltungsgericht                       Köln,Appellhofplatz,       50667 Kölnschriftlich           einzureichen        oder mündlichzur Niederschrift                 des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle                   zu erklären.      Die Klage kann auchdurchÜbertragung                    eineselektronischen      Dokumentsan dieelektronische                    Poststelle      des Ge- richts    erhobenwerden.Das elektronische                     Dokument muss fürdieBearbeitung                    durchdas Gericht geeignetsein.Es muss miteinerqualifizierten                      elektronischen        SignaturderverantwortendenPerson ‘ versehenseinoder von derverantwortendenPerson                          signiertund aufeinem sicheren Übermittlungs- weg gemäß $ 55a Absatz4 VwGOeingereichtwerden.DiefürdieÜbermittlung                                                 und Bearbeitung Am Rübezahlwald7              Telefonzentrale: 02202 130             Zentrale E-Mail: info@rbk-online.de IBAN DE93 37050299 0311 0012 06 51469 BergischGladbach        Zentrales Fax: 02202 13-102600        Internet      www.rbk-direkt.de    BICCOKSDE 33
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Yu geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verord- nung über die technischen Rahmenbedingungen deselektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. | S. 3803). Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de Mit freundlichen Grüßen
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