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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Grüner Baum, Heidelberg

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Heidelberg Amt/Dienststelle Bürger- und Ordnungsamt Veterinärabteilung Verwaltungsgebäude Bergheimer             Str.      69 Stadt      Heidelberg     Postfach     10  55      20     69045 Heidelberg ███ ██ Te l e f o n ██████████████ ███████████ ██████████████ E-Mail █████████████ Datum D a t u m   u n d Z e i c h e n I h r e s S c h █████████ r e i b e n s              07.09.2020 ██ Verbraucherinformationsgesetz (VIG);                                        Stadt Heidelberg Hier: Ihr Antrag vom 08.03.2020 auf Herausgabe                              Postfach    10 69045 Heidelberg 55   20   von       Inform zur Gaststätte „Grüner Baum“, Wilhelmsfelder                                Bürgerservice: Str.          33,        69118 Heidelberg                                                                  Te l e f o n 0 6 2 2 1 5 8 - 1 0 5 8 0 T e l e f a x    0 6 2 2 1  5 8 - 1 0 9 0 0 stadt@heidelberg.de Sehr geehrter Herr Sparkasse Heidelberg bezüglich Ihrer o. g. Anfrage geben wir Ihnen                                          folgende Informatio IBAN: DE14 6725 0020 0000 0240 07 BIC; SOLADES1HDB zu Frage 1: Die beiden letzten Überprüfungen vor Ihrer Anfrage                          Buslinie fanden 34, 35 im Betrieb S o e r r e i c h e n S i e u n s : „Grüner Baum“ am 24.10.2019 und 21.11.2019                                                statt. Straßenbahnlinie   26 (Römerstraße) Zu Frage 2: Bei der Betriebsüberprüfung am 24.10.2019Öffnungszeiten:                           wurden Abweichungen festgestellt. Diese können dem beigefügten                                  Montag,Besuchsbericht Dienstag, Freitag 8.00 -12.00entU Donnerstag       8.00     -16.0 werden.                                                                     Mittwoch 8,00 -17.30 Uhr Die Kontrolle am 21.11.2019 verlief ohne Beanstandungen. Die Beantwortung                      Ihrer          Anfrage        erfolgt  aus          Datenschutzgründen postalisch. Hinweise: Der betroffene Betrieb hat Ihre Daten angefragt und von uns 20.08.2020 erhalten. Diese VIG-Auskunft dient zu Ihrem privaten Gebrauch. Die weit Verwendung erhaltener Informationen durch den Verbraucher wird durch das VIG nicht geregelt. Eine Weiterverwendung bzw. Weitergabe der Informationen erfolgt daher in Ihrer eigenen Verantwortung, wobei Sie dabei das geltende Recht zu beachten haben. nxi
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Stadt Heidelberg                                             Besuchsbericht Betrieb                                                            Standortbezeichnung (alt: zus. Bezeichnung) W i l h e l m s f e l d e r S t r. 3 3                             Grüner Baum, Gaststätte 69118 Heidelberg Ziegelhausen Besuch am                          24.10.2019 Durchgeführt von Lebensmittelkontrolleur                     Amt/Dienststelle    Stadt Heidelberg Kontrollen planmäßige Routinekontrolle Ergebnisse des Betriebsbesuches: N r.     Ve r s t o ß Hygiene allgemein (Betriebshygiene) Ve r s t o ß : Theke: 1. Unterbaukühlung innen/außen teilweise schimmelig. 2. Ventilatorengitter der Unterbaukühlung versport. 3. Bereich um Armaturen verschmutzt. Lager: 4. Bodenbereich unter Mobiliar verschmutzt. Küche: 5. Bereich neben Doppelkühlschrank verstaubt/Spinnweben. 6. Bodenbereich an schwer zugänglichen Stellen verschmutzt. 7. Lampenabdeckung verschmutzt. Es handelt sich hierbei um Abweichungen von (Fundstelle Gesetz): Art. 4Abs. 2i.V.m. Anh. II Kap. INr. 1VO (EG) Nr. 852/2004
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