2019-04-08_bericht-stadt-hamburg.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Happy Waffel, Hamburg

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Bezirksamt Eimsbüttel, Grindelberg 62-66, D - 20144 Hamburg

An

N_

Freie und Hansestadt Hamburg

Frank Fasold
Im Großen Sande 1

21640

Horneburg

Bezirksamt Eimsbüttel

Fachamt Verbraucherschutz,
Gewerbe und Umwelt
-Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung-

Grindelberg 62-66
D - 20144 Hamburg
Telefon 040 - 4 28 01 - 2937

Hamburg, den 8. April 2019

Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 08.02.2019

Sehr geehrter Herr Fasold,

wir kommen zurück auf Ihren Antrag vom 08.02.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz und in-
formieren Sie nachfolgend über die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Kontrollen. Im Folgenden er-
halten Sie die vollständigen festgestellten nicht zulässigen Abweichungen von den Anforderungen gemäß
82 (1) Nr. 1 VIG.

Betrieb: Happy Waffel, Grindelallee 83

Feststellungen bei der letzten Kontrolle am: 09.01.2019

 

 

Küche/ Lager

Tri

ür das Handwaschbecken waren keine Mittel zum hygienischen Trocknen der
Hände vorhanden, der Spender für Einmalhandtücher war leer.

 

Bu

Zuberei-
tungsbereich
im Gastraum

Der Behälter mit dem Waffelteig wurde ohne eine Abdeckung bei Raumtempera-
tur neben den Waffeleisen gelagert, weshalb die Gefahr einer Kontamination oder

 

nachteiligen Beeinflussung bestand. E

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuberei- Die beiden Waffeleisen waren noch immer großflächig mit dunklen verkrusteten
tungsbereich | Belägen verunreinigt.
im Gastraum
4. Zuberei- j Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit stellenweise mit Staub verunrei-
tungsbereich | nigt.
im Gastraum
5. - Küche/ Lager | Es wurden zweckfremde Gegenstände (alter Sessel) in diesem Raum aufbewahrt,
weshalb die Gefahr einer Kontamination oder nachteilgen Beeinflussung offener
Lebensmittel bestand.
6. Eigenkontrol- | Die Dokumente und Aufzeichnungen, des auf HACCP-Grundsätzen beruhenden

len (HACCP)

 

 

Verfahrens zur Minimierung der Gesundheitsgefahren, waren noch immer unvoll-
ständig.

Zusätzlich fehlten die aktuelle Dokumentation der Wiederholungsbelehrung nach
$ 43 IfSG sowie die jährlichen Hygieneschulungen der Mitarbeiter.

 

Öffentliche Verkehrsmittel:
U3 Hoheluftbrücke

Bus 5, 115, 35
Bezirksamt Eimsbüttel
1

DB

 

 

% Personal- Für das Handwaschbecken waren keine Mittel zum hygienischen Trocknen der
un Gäste Hände vorhanden, der Spender für Einmalhandtücher war leer.

 

 

Feststellungen bei der vorletzten Kontrolle am: 22.10.2018

 

 

 

 

di Zuberei- : Beide Waffeleisen waren noch stark mit schwarzen, krustigen Belägen verunrei-
tungsbereich | nigt.
im Gastraum
2. | Küche/ Lager | Der Fußboden/ die Sockelleisten war/en in einigen Bereichen noch schadhaft und
schloss/en nicht dicht zu/an den Wänden ab.

 

 

Küche/ Lager

4. - Küche/ Lager

    
   

Der Heizkörper war noch immer stark verunreinigt.

 

 

 

Die Oberfläche des Türblattes war verschmutzt. Das Türschließblech fehlte.

 

 

  

5 Küche/ Lager

6. Eigenkontrol-

len (HACCP)

An den Fensterbankseitenflächen fehlten die Umleimer.

 

   
   

 

 

 

Die Dokumente und Aufzeichnungen, des auf HACCP-Grundsätzen beruhenden
Verfahrens zur Minimierung der Gesundheitsgefahren, waren noch unvollständig.

  
 
 

 

 

Eigenkontrol-
len (HACCP)

 
 

Einige fehlende aktuelle Dokumentation der Wiederholungsbelehrung nach 8 43
Infektionsschutzgesetz sowie die der Hygieneschulungen.

  

 

Der Betrieb wurde jeweils zur Abhilfe aufgefordert.

Diese Information ist Ihnen als Verbraucher im Rahmen Ihres Anspruches auf freien Zugang nach dem
Verbraucherinformationsgesetz mitgeteilt worden. Dieses Gesetz erlaubt Ihnen nicht, dass Sie die Infor-
mation an Dritte weitergeben. Sollten Sie das tun, so müssten Sie sich selber über die Rechtmäßigkeit
einer Datenübermittlung und über ggf. entstehende Schadenersatzansprüche des betroffenen Betriebes
informieren.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bezirksamt
Eimsbüttel, Grindelberg 62 — 66, 20144 Hamburg, erhoben werden.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Marianne Pfeil-Warnke
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