2019-04-08_bericht-stadt-hamburg.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Happy Waffel, Hamburg“
Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:
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Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
Bezirksamt Eimsbüttel, Grindelberg 62-66, D - 20144 Hamburg An N_ Freie und Hansestadt Hamburg Frank Fasold Im Großen Sande 1 21640 Horneburg Bezirksamt Eimsbüttel Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt -Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung- Grindelberg 62-66 D - 20144 Hamburg Telefon 040 - 4 28 01 - 2937 Hamburg, den 8. April 2019 Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 08.02.2019 Sehr geehrter Herr Fasold, wir kommen zurück auf Ihren Antrag vom 08.02.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz und in- formieren Sie nachfolgend über die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Kontrollen. Im Folgenden er- halten Sie die vollständigen festgestellten nicht zulässigen Abweichungen von den Anforderungen gemäß 82 (1) Nr. 1 VIG. Betrieb: Happy Waffel, Grindelallee 83 Feststellungen bei der letzten Kontrolle am: 09.01.2019 Küche/ Lager Tri ür das Handwaschbecken waren keine Mittel zum hygienischen Trocknen der Hände vorhanden, der Spender für Einmalhandtücher war leer. Bu Zuberei- tungsbereich im Gastraum Der Behälter mit dem Waffelteig wurde ohne eine Abdeckung bei Raumtempera- tur neben den Waffeleisen gelagert, weshalb die Gefahr einer Kontamination oder nachteiligen Beeinflussung bestand. E Zuberei- Die beiden Waffeleisen waren noch immer großflächig mit dunklen verkrusteten tungsbereich | Belägen verunreinigt. im Gastraum 4. Zuberei- j Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit stellenweise mit Staub verunrei- tungsbereich | nigt. im Gastraum 5. - Küche/ Lager | Es wurden zweckfremde Gegenstände (alter Sessel) in diesem Raum aufbewahrt, weshalb die Gefahr einer Kontamination oder nachteilgen Beeinflussung offener Lebensmittel bestand. 6. Eigenkontrol- | Die Dokumente und Aufzeichnungen, des auf HACCP-Grundsätzen beruhenden len (HACCP) Verfahrens zur Minimierung der Gesundheitsgefahren, waren noch immer unvoll- ständig. Zusätzlich fehlten die aktuelle Dokumentation der Wiederholungsbelehrung nach $ 43 IfSG sowie die jährlichen Hygieneschulungen der Mitarbeiter. Öffentliche Verkehrsmittel: U3 Hoheluftbrücke Bus 5, 115, 35 Bezirksamt Eimsbüttel
DB % Personal- Für das Handwaschbecken waren keine Mittel zum hygienischen Trocknen der un Gäste Hände vorhanden, der Spender für Einmalhandtücher war leer. Feststellungen bei der vorletzten Kontrolle am: 22.10.2018 di Zuberei- : Beide Waffeleisen waren noch stark mit schwarzen, krustigen Belägen verunrei- tungsbereich | nigt. im Gastraum 2. | Küche/ Lager | Der Fußboden/ die Sockelleisten war/en in einigen Bereichen noch schadhaft und schloss/en nicht dicht zu/an den Wänden ab. Küche/ Lager 4. - Küche/ Lager Der Heizkörper war noch immer stark verunreinigt. Die Oberfläche des Türblattes war verschmutzt. Das Türschließblech fehlte. 5 Küche/ Lager 6. Eigenkontrol- len (HACCP) An den Fensterbankseitenflächen fehlten die Umleimer. Die Dokumente und Aufzeichnungen, des auf HACCP-Grundsätzen beruhenden Verfahrens zur Minimierung der Gesundheitsgefahren, waren noch unvollständig. Eigenkontrol- len (HACCP) Einige fehlende aktuelle Dokumentation der Wiederholungsbelehrung nach 8 43 Infektionsschutzgesetz sowie die der Hygieneschulungen. Der Betrieb wurde jeweils zur Abhilfe aufgefordert. Diese Information ist Ihnen als Verbraucher im Rahmen Ihres Anspruches auf freien Zugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz mitgeteilt worden. Dieses Gesetz erlaubt Ihnen nicht, dass Sie die Infor- mation an Dritte weitergeben. Sollten Sie das tun, so müssten Sie sich selber über die Rechtmäßigkeit einer Datenübermittlung und über ggf. entstehende Schadenersatzansprüche des betroffenen Betriebes informieren. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bezirksamt Eimsbüttel, Grindelberg 62 — 66, 20144 Hamburg, erhoben werden. Mit freundlichem Gruß Dr. Marianne Pfeil-Warnke