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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Hokkaido, München

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Kontrolle       Fachbereich         Lebensmittel/FLHY              - Ergebnisprotokoll Stadt München Betrieb:     ██ ██         ███ ▌    Hokkaido Anschrift:               Aubing-Lochhausen-Langwied (Standort)               Friedrichshafener Str. 17 81243 München Art  der  Kontrolle:       planmäßige    Routinekontrolle    vom  07.02.2019 Schwerpunkt(e): Kontrollierte   Lebensmittelbetriebsart(en): Speisegaststätte Gesamtergebnis:             Verstoß Verstöße:                                                                              Kontrollbereich 1.  Der Dosenöffner war verunreinigt.                                            Küche Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m.   Anh. Il Kap. V Nr. la Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 2.  Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die                   Kühlraum üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch     bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 3.  Die Wände unter dem      Spülbecken waren im Bodenbereich                    Spülbereich verunreinigt. Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. ll Kap. I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Maßnahmen: Datum:                   Art der Maßnahme:                              Status: 07.02.2019              mündliche Belehrung                             abgeschlossen (beendet, erledigt, durchgesetzt, bezahlt, verurteilt ...) 07.02.2019              Mängel- / Kontrollbericht, geringfügige         abgeschlossen (beendet, erledigt, Mängel      .                                   durchgesetzt, bezahlt, verurteilt ...)
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Kontrolle      Fachbereich          Lebensmittel/FLHY             - Ergebnisprotokoll Stadt München Betrieb:      ██ ██       ███ - Hokkaido Anschrift:               Aubing-Lochhausen-Langwied (Standort)               Friedrichshafener Str. 17 81243 München Art  der  Kontrolle:       planmäßige    Routinekontrolle   vom   02.11.2017 Schwerpunkt(e): Kontrollierte   Lebensmittelbetriebsart(en): Speisegaststätte Gesamtergebnis:             Verstoß Verstöße:                                                                             Kontrollbereich 1.  Die Metallhalterung des Kühlaggregats war mit Staubflusen behaftet.         Kühlraum Verstoß  gegen § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung 2.  Es wurden nicht ordnungsgemäß verschlossene Säcke mit                       Lagerraum / Lebensmitteln gelagert.                                                     Trockenlager (neben Küche) Verstoß  gegen § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung 3.  Es wurden selbst eingefrorene Lebensmittel ohne Angabe       des            Küche • Einfrierdatums vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht zweifelsfrei zu bestimmen war. Verstoß gegen Art. 18 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundätze       und Anforderungen des Lebensmittelrechts 4.  Der Fußboden hinter der TK-Truhe war verunreinigt.                          GangNerbindungsgan g mit TK-Truhe Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. ll Kap. ll Nr. if Verordnung (EG) Ni. 852/2004 über Lebensmittelhygiene _   _          _ Maßnahmen: Datum:                  Art  der Maßnahme:                              Status: 02.11.2017              mündliche Belehrung                            abgeschlossen (beendet, erledigt, durchgesetzt, bezahlt, verurteilt ...)
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