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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Hotel - Restaurant Zum Jagdhorn, Diepholz

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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KONTROLLBLATT                     LEBENSMITTELÜBERWACHUNG Ausdruck der Kontrolle vom 15.03.2018um 17:25,planmäßigo Routinekontrolle LK Diepholz Betrieb          ███ ██                                Registrierung/ Kennzeichen      OH-0007644                              ulassung Nachname Vorname eilort         Heede Ort              0-49356 Diepholz Straße           Heeder Dorfstr. 10 Öffnungszeit                                             uhetage e ensm e et e sa en Gattung                                              Betriebsart                                   Kontrollie Dienstleistungsbetnebe                               Speisegaststätte                              x Nr.                                                     Kontrollbereich Verstoß = X         Gewichtun 1     Küche                  Die Wände waren verunreinigt.           Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 1 Verordnung(EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 2     Küche                  Der Fußboden war insbesondere in        Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 1 den Rand- und Eckbereichen. sowie       Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über unter und hinter den Einrichtungen      Lebensmittelhygiene verunreinigt. 3     Küche                  Der Abfallbehålterwar von außen         Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. III Nr. 1 verunreinigt. Verordnung(EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 4     Küche                  Die Filter des Lüftungssystemswaren Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 1 verunreinigt.                          Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 5     Küche                  Die Messer waren verunreinigt.         Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. V Nr. la Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 6     Küche                  Es waren Messer im Gebrauch, deren Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. V Nr.
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Griffe aus offenporigem und rissigem lb Holz bestanden und damit nicht leicht Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über zu reinigen waren.                     Lebensmittelhygiene a na   e stp 15.03.2018       Mängel- I Kontrollberichtmit Anordnungen, die eine     abgeschlossen (beendet, Nachkontrolle erfordern (inkl. Rechtsbehelf)           erledigt, durchgesetzt. bezahlt, verurteilt ausgehändigte Merkblätter: Bemerkung (Kontrolle)'
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