Untitled
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Hotel - Restaurant Zum Jagdhorn, Diepholz“
Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:
- hier finden Sie häufige Fragen & Antworten
- lesen Sie das Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger und einen Vermerk
- fragen Sie in unserem Forum nach
- kontaktieren Sie uns direkt
Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.
Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
KONTROLLBLATT LEBENSMITTELÜBERWACHUNG Ausdruck der Kontrolle vom 15.03.2018um 17:25,planmäßigo Routinekontrolle LK Diepholz Betrieb ███ ██ Registrierung/ Kennzeichen OH-0007644 ulassung Nachname Vorname eilort Heede Ort 0-49356 Diepholz Straße Heeder Dorfstr. 10 Öffnungszeit uhetage e ensm e et e sa en Gattung Betriebsart Kontrollie Dienstleistungsbetnebe Speisegaststätte x Nr. Kontrollbereich Verstoß = X Gewichtun 1 Küche Die Wände waren verunreinigt. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 1 Verordnung(EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 2 Küche Der Fußboden war insbesondere in Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 1 den Rand- und Eckbereichen. sowie Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über unter und hinter den Einrichtungen Lebensmittelhygiene verunreinigt. 3 Küche Der Abfallbehålterwar von außen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. III Nr. 1 verunreinigt. Verordnung(EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 4 Küche Die Filter des Lüftungssystemswaren Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 1 verunreinigt. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 5 Küche Die Messer waren verunreinigt. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. V Nr. la Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 6 Küche Es waren Messer im Gebrauch, deren Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. V Nr.
Griffe aus offenporigem und rissigem lb Holz bestanden und damit nicht leicht Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über zu reinigen waren. Lebensmittelhygiene a na e stp 15.03.2018 Mängel- I Kontrollberichtmit Anordnungen, die eine abgeschlossen (beendet, Nachkontrolle erfordern (inkl. Rechtsbehelf) erledigt, durchgesetzt. bezahlt, verurteilt ausgehändigte Merkblätter: Bemerkung (Kontrolle)'