kamlung_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Kam Lung, Munich

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Kontrolle Fachbereich Lebensmittel/FLHY - Ergebnisprotokoll Stadt München ChinaRestaurantKamLung Anschrift:       Blutenburgstr. 53    |                  Betriebsnummer(n): (Standort)       80636 München Neuhausen- .               Nymphenkurg                             Registrierungen / Zulassungen: Öffnungszeit: Ruhetage: Beteiligte:        - (Behörde) Beteiligte: (Betrieb) Datum der Kontrolle: 26.10.2016                           Uhrzeit von: 12:20 bis: 13:15 _planmäßigeRoutinekontrole Schwerpunkt(e): Lebensmittelbetriebsart(en):                                                                  kontrolliert Dienstleistungsbetriebe                                 Speisegaststätte                            x Dienstleistungsbetriebe                                 Speisegaststätte Bemerkung: Betrieb ist in Ordnung. Allergenkennzeichnung ist vorhanden. _Detailfeststellungen(agf.‚Beib latt/Anlagen): 1. Hygiene allgemein (Betriebshygiene), Arbeitstisch       h Untergestell     Küche EG            x verunreinigt Das Arbeitstischuntergestell war verunreinigt. Fundstelle (Gesetz): Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. V Nr. ia (Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene) Behebung: 2.  Hygiene allgemein (Betriebshygiene), Herd war verunreinigt                Küche EG            x Die Gasflammen waren verunreinigt. Fundstelle (Gesetz): Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. V Nr. 1a (Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene) Behebung: 3.  Hygiene allgemein (Betriebshygiene), Decke Ventilator                     Kühlraum - Bier     x
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verunreinigt Der Deckenventilator war verunreinigt. Fundstelle (Gesetz): Art. 4 Abs. 2 i,V.m. Anh. Il Kap. II Nr. 1f (Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene) Behebung: Gesamt-Ergebnis:        Beanstandungen LJ] Keine               [1 Geringgradige                  [_] Mittelgradige                [[] Hochgradige 26.10.2016           mündliche Belehrung                              abgeschlossen (beendet, erledigt, durchgesetzt, bezahlt, verurteilt...)
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Kontrolle Fachbereich LebensmittelUFLHY - Ergebnisprotokoll Stadt München Anschrift:        Blutenburgstr. 53                      Betriebsnummer(n): (Standort) -      80636 München Neuhausen- \                Nymptenbtlg                            Registrierungen / Zulassungen: Öffnungszeit: Ruhetage: Beteiligte:         - (Behörde) Beteiligte: (Betrieb) Datum der Kontrolle: 11.01.2018                           Uhrzeit von: 11:30  bis: 12:00 ‚ArtderKontrolle:planmäßigeRoutin Schwerpunktfe): Lebensmittelbetriebsart(en):                                                                  kontrolliert Dienstleistungsbetriebe                                 Speisegaststätte                            x Dienstleistungsbetriebe                                 Speisegaststätte Bemerkung Deckenbereichin der Kühlzelle (Küche) Farbanstrich blättert ab. (Verdampfer) defekt. Firma wurde informiert. Nach einer Inspektion der Firma wird ein Auftrag erteilt. Detaifestselungen(ao.BeibiatlAnlagen) 1.   Kennzeichnung und Aufmachung                                               Gastraum EG Allergene, Zusatzstoffe Fundstelle (Gesetz): () Behebung: 2.   Hygiene (Hygienemanagement, Betriebliche Eigenkontrolle),                  Küche EG          x HACCP Dokumente nicht aktuell Die Dokumente und Aufzeichnungen des auf HACCP-Grundsätzen beruhendenVerfahrens zur Minimierung der Gesundheitsgefahren wurdennicht aktuell gehalten und waren daher nicht auf dem neuesten Stand. Fundstelle (Gesetz): Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4b (Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene)                   ' | Behebung:
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(g 3. Hygiene (Hygienemanagement, Betriebliche Eigenkontrolle),                   Küche EG               x Personalschulung Nachweis der Schulung Der Nachweis, dass eine Schülung/Unterweisung im Bereich der Lebensmittelhygiene durchgeführt wurde, konnte nicht vorgelegt werden. Fundstelle (Gesetz): Art. 4 Abs. 2 i.V,m. Anh. II Kap. XII Nr.1 (Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene) Behebung: 4. Hygiene allgemein (Betriebshygiene), Decke Anstrich abblätternd             Kühlraum EG            x Der Deckenanstrich blätterte stellenweise ab. Fundstelle (Gesetz): Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. II Nr. 1c (Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene) Behebung: Gesamit-Ergebnis:      Beanstandungen [] Keine               [] Geringgradige                   [_] Mittelgradige               [J} Hochgradige 11.01.2018       °  mündliche Belehrung              \               abgeschlossen (beendet, erledigt, durchgesetzt, bezahlt, verurteilt ...)
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