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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Kantine, München

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München,Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19,80466München HauptabteilungIll Gewerbeangelegenheiten Bezirksinspektionen Lebensmittelüberwachung KVR-I/112 Ruppertstr.19 80466 München Telefon:089 233-45073 Telefax:089 233-45172 Dienstgebäude: Implerstr. 11 ██████ ██ █████████████████ ████████████ █████████████████████████████ IhrSchreibenvom                 IhrZeichen             Unser Zeichen                 Datum KVR-11/112    Fri             27.02.20 Antragnach dem Verbraucherinformationsgesetz Auskunfterteilung entsprechend     Ihres Antragesvom 15.01.19aufAuskunfterteilung                fürden Betrieb‚MAN A3 Casino,Dachauer         Str.667,80995München        erhaltenSiediefolgenden         Informationen: Die letzten     beidenlebensmittelrechtlichen      Betriebskontrollen     fandenam 24.09.19und 09.12.19statt. DieKontrolle       am 24.09.19      war beanstandunggsfrei.  DieInformationen       zurKontrolle   vom 09.12.19     könnenSiedem beiliegenden           Kontrollbericht entnehmen.Beiden hierbei festgestellten      Beanstandungen       handelt es sichum Feststellungen       geringfügiger  Natur,  die keineNachkontrolle          der Lebensmittelüberwachung      erforderlich    machten. en A █                      █ █████████            █ ███ █████████████████ U-Bahn: LinienU3,U6 Haltestelle Poccistraße Bus:Linie62                                            Öffnungszeiten: Haltestelle Poccistraße                                  Mo, Mi,Fr7.30-12.00Uhr Bus:Linie132                                           Di 8.30-12.00 und 14.00-16.00 Uhr Internet: Haltestelle Senserstraße                                 Do 8.30-15.00Uhr             www.kvr-muenchen.de
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Kontrolle Fachbereich Lebensmittel/FLHY - Ergebnisprotokoll Stadt München Betrieb: MAN Truck & Bus AG - Kompetenzcentrum Catering Anschrift:              Allach-Untermenzing (Standort)              Dachauer Str. 667 80995 München Art der Kontrolle:-      planmäßige Routinekontrolle vom 09.12.2019 Schwerpunkt(e):          Aluminium in Laugengebäck Kontrollierte Lebensmittelbetriebsart(en): Lebensmittelgeschäft und (eigenständige) -verkaufsabteilung (incl. Supermarkt) Großküche Großkantine (>100 Essen täglich) Speisegaststätte Gesamtergebnis:           Verstoß Verstöße:                                                                         Kontrollbereich 1. Es fehlten Toiletten für das Personal mit einem Handwaschbecken mit       Bistro Atena Warm- und Kaltwasserzufuhr sowie Mitteln zum hygienischen Waschen und Trocknen der Hände (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücherin Spendern), die keinen direkten Zugang zum Lebensmittelbereich haben dürfen (Toilettenvorraum erforderlich). Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 3 und 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 2. Die Hohlkehle des Fußbodenrandbereichs war beschädigt.                   01 Topfspüle und Verstoß gegenArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 Verordnung (EG)   Geschirrspüle Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 3. Die Silikonabdichtung an der Arbeitsfläche war schimmelähnlich           01 Topfspüle und verunreinigt.                                                            Geschirrspüle Verstoß gegenArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 4. Die Türdichtungen des Kühltisches waren verunreinigt.                    01 Catering Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 5. Der Verdampfer des Zwischenkühlers (zischen Küche und                     01 Großküche mit Essensausgabe) warverunreinigt.                                           kalter Küche und Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 Verordnung (EG)   Gemüsevorbereitung Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 6. Die automatische Tür von Küche zur Spülküche war nicht geschlossen,       01 Großküche mit dadurch waren die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr                 kalter Küche und ausgesetzt.                                                               Gemüsevorbereitung Verstoß gegen Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 7. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt.                                   01 Großküche mit Verstoß gegenArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 Verordnung (EG)    kalter Küche und Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene                                     Gemüsevorbereitung
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8. Sämtliche Silikonfugen in der Küche waren verunreinigt.                    01 Großküche mit Verstoß gegenArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 Verordnung (EG)     kalter Küche und Gemüsevorbereitung Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 9. Mehrere Behälter (GN-Bleche/Siebe/Einsätze) zur Bearbeitung und            01 Großküche mit Aufbewahrung von Lebensmitteln waren beschädigt.                           kalter Küche und Verstoß gegenArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. V Nr. 1b Verordnung         Gemüsevorbereitung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 10Es wurden Rohstoffe bzw. Zutaten (Mehl,Salz,Zucker)in leicht                01 Großküche mit verunreinigten undleicht schadhaften Behältnissen gelagert, so dass        kalter Küche und eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte.                     Gemüsevorbereitung Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. IX Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 11.Die Dunstabzugsanlage warverunreinigt.                                     01 Ausgabebereich- Verstoß gegenArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 Verordnung (EG)     Küche Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 12Die Türdichtungen des Kühltisches waren verunreinigt.                       03 Schloss Küche Verstoß gegenArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. | Nr. 1 Verordnung (EG)     rechts Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Maßnahmen: Datum:                Art der Maßnahme:                               Status: 09.12.2019           mündliche Belehrung                             abgeschlossen (beendet, erledigt, durchgesetzt, bezahlt, verurteilt...) 09.12.2019           Schriftliche Belehrung                          abgeschlossen (beendet, erledigt, durchgesetzt, bezahlt, verurteilt...)
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