kontrolle-kreta-grill

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Kreta Grill, Paderborn

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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KONTROLLDATENBLATT LMU AusdruckderKontrollevom 12.12.2019              urn 12:00Uhr,          Abnahmekontrolle Amt fur Verbraucherschutz und Veterinarwesen VerstoB Speisegaststatte                                            Dienstleistunasbetriebe HIT:---Rij`ji-tr6llpinnkte-`un-a.:...veist`S-B.`? Nr Hygiene allgemein (Betriebshygiene) Bediehtheke 1. An den schwerzuganglichen Eck-und Bodenbereichen unter den Arbeitstischen und Geratschaften waren teilweise Schmutzanhaftungen zu erkenne.n. Betriebsstatten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, mussen stets sauber und instandgehalten sein, so dass eine gute Lebensmittelhygiene, einschlieBIich Schutz gegen Kontamination gewahrleistet. Die genannten Bereiche sind zu reinigen und regelmaf}iger im Reinigungsplan zu berucksichtigen. 2. Die Kuchenarbeitsplatte unterhalb des Arbeitsbereiches war stellenweise beschadigt und mit Fettruckstanden verunreinigt. Flachen (einschlieBIich Flachen von Ausrustungen) in Bereichen, in denen mit Lebensmittel umgegangen wird, und insbesondere Flachen, die mit Lebensmjtteln in Beruhrung kommen, sind in einwandfreiem Zustand zu halten und mussen leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein. Die Arbeitsplatte ist zu erneuern. Kuche 3. Die alte Spulmaschine wurde zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht genutzt. Damit die verschiedenen Gegenstande mit Lebensmittelkontakt (Messer, Arbeitsbretter etc.) und das verwendete Geschirr dauerhaft sachgerecht und hygienisch gereinigt werden k6nnen sind geeignete und ausreichende Vorrichtungen zum reinigen und zum desinfizieren anzuschaffen bzw. bereit zu stellen. Es ist dauerhaft eine dem Betrieb entsprechende Spulmaschine zu nutzen. 4. Die alten Einrichtungsgegenstande (Herdbereich) waren teilweise abgenutzt und beschadigt. Gegenstande, Armaturen und Ausrustungen mussen so gebaut, beschaffen und instandgehalten sein, dass das Risiko einer Kontamination so gering wie m6glich ist. Die alten Einrichtungsgegenstande sind sukzessive zu erneuern. Lagerraum
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5. An den Fenstern fehlten die Fliegengitter. Damit keine lnsekten durch das Fenster in den Betrieb gelangen und somit die dort gelagerten und zu verarbeitenden Lebensmittel negativ beeinflussen k6nnen sind Fliegengitter anzubringen. 6. Im Raum befanden sich etliche Alt-und Betriebsfremde Gegenstande. Damit dauerhaft ausreichende Lagerkapazitaten zu Verfugung stehen sind die Alt-und nicht mehr in Gebrauch befindliche Gegenstande aus den Raumlichkeiten zu entfernen. Hygiene (Hygienemanagement, Betriebliche Eigenkontro[Ie) 7  Es konnten keine aktuellen Eigenkontrollen nachgewiesen werden. Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 fordert gemao Art. 5 betriebseigene Kontrollsysteme zur Erfassung und Beherrschung kritischer Punkte. Es mussen angemessene Sicherungsmaf3nahmen festgelegt, durchgefohrt und uberpruft werden. Dabei sind mindestens der Wareneingang (Lieferscheine), die Lagerung der Lebensmittel und die damit verbundenen Temperaturen, die dem Reinigungsplan entsprechende Reinigung, sowie die Schadlingsprophylaxe zu kontrollieren und zu dokumentieren. Kennzeichnung und Aufmachung 8. Die Kennzeichnung von kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffen war nicht vollstandig. Nach § 9 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (Zzulv) sind kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe-beLder Abgabe an den Verbraucher in einer Speisekarte und/oder auf einem Aushang uber/an der Theke deutlich zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung ist entsprechend vorzunehmen. 9. Die Kennzeichnung derAIlergene in den losen angebotenen Lebensmitteln war fur den Verbraucher nicht ersichtlich. Bei derAbgabe von losen Lebensmitteln an den Verbraucher sind die Allergene in einer Speisekarte, in einem Produktordner und/oder auf einem Aushang uber/an der Theke deutlich zu kennzeichnen und mit einem entsprechenden Hinweisschild zu versehen. Die jeweiligen Kennzeichnungsvorschriften sind entsprechend umzusetzen. 12.12.2019     Bericht im Rahmen beh6rdlicher/gerichtlicher Verfahren Die vorstehend auf efuhrten Man el wurden besprochen                               wurde aufgefordert, die hygienischen Mangel so fort zu beseitigen. Die technischen Mangel sind bis zum 01.02.2020 zu beheben ausgehandigte Merkblatter       -Durchfuhrung v6n Eigenkontrollen -Allergenkennzeichnung -Kenntlichmachung von Zusatzstoffen
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