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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Krone, Niederstotzingen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Ihr Antrag auf Auskunft nach dem VIG vom 22.05.2019 für den Betrieb „Krone“, Im Städtle 9, 89168 Niederstotzingen I.     das Landratsamt Heidenheim, Fachbereich Veterinärwesen und Ver- braucherschutz, erlässt folgenden Bescheid: Aufgrund Ihres Antrages vom 22.05.2019 auf Informationserteil- gung, werden Ihnen Informationen über den Betrieb „Krone“ über- mittelt. »    . Die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebskontrollen fan- den am 14.05.2013 und 14.11.2017 statt. w      Bei den oben genannten Kontrollen wurden keine Beanstandungen festgestellt. 4.     Für diesen Bescheid werden keine Kosten erhoben. ll.    Begründung: Sie haben mit E-Mail vom 22.05.2019 über die Internetplattform „FragdenStaat“ einen Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherin- formationsgesetz (VIG) gestellt. Die beantragte Auskunft bezieht sich auf Informationen zu denletzten beiden lebensmittelrechtlichen Kon- trollen im Betrieb „Krone“, Im Städtle 9, 89168 Niederstotzingen. Der Betrieb wurde mit Schreiben vom 03.06.2019 über den Antrag infor- miert und erhielt die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen. Nach $ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG hat jeder nach Maßgabedieses Ge- setzes Anspruch auf freien Zugang zuallen Daten von den nach Bun- des- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässi- ge Abweichungen von Anforderungen a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Pro- duktsicherheitsgesetzes,
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