doc07853720200529135433_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu La Villa Ristorante, Augsburg

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

/ 3
PDF herunterladen
Stadt          Augsburg                                  ®                    einer Amtfür Verb          h    hut StadtAugsburg,86143Augsburg                            Dienstgebäude          Fuggerstr. 12a Amtfür Verbraucherschutzund Marktwesen                                        86150 Augsburg Zimmer                 ███ Ansprechpartner(in) Telefon                (0821)3 24in E-Mail                                   augsburg.de Telefax                (0821)3 24„ IhreZeichen                      . Unsere Zeichen         720-Sp/VIG -La Villa Datum                  05.05.2020 Unsere Zeichen und Datum beiAntwortbitteangeben Hinweisezur E-Mail-Nutzungunter http://www.augsburg.dejelektronische-kommunikation/ Vollzugdes GesetzeszurVerbesserungdergesundheitsbezogenenVerbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz         - VIG) bezüglichder Schank- und Speisewirtschaft "RistoranteLa Villa",    Bahnhofstraße 10,86150 Augsburg Informationsgewährung Anlage:Kontrollbericht    vom 17.06.2019(inKopie) gemäß unseremBescheidüberdieGewährungdervon Ihnenbegehrten                                Auskunftser- teilung   nachdem Verbraucherinformationsgesetz            vom 30.03.2020,        erhalten   Siehiermit folgende  Informationen: Im Betrieb„RistoranteLa Villa“,             Bahnhofstraße 10,86150 Augsburg, fandendie letztenbeiden Betriebskontrollen             am 17.06.2019und am 29.01.2019statt. Beider Kontrolle        am 17.06.2019       wurden Mängelfestgestellt,           diedem anonymi- siertenKontrollbericht        zu entnehmensind (sieheAnlage). Beider Beschwerdekontrolle             am 29.01.2020gab es keineMängel zu beanstan- den. Wirmöchten Sie ausdrücklich         daraufhinweisen,    dass das Verbraucherinformationsge- setzallein    Auskunftsansprüche       gegenüberBehördenumfasst,             jedochkeineAussage .zurZulässigkeit      derWeiterverwendung         dererhaltenenInformationen         durchSiealsAn- tragsteller trifft. Ob und wieSiedieInformationen          weiterverwenden,       liegtdaherin Ihrer alleinigen   VerantwortungundRisiko. MitfreundlichenGrüßen Feste Servicezeiten:     Telefonzentrale:(0821)3 24-0  =   5                  Bankverbindungen: Mo-Fr     8.00-12.00Uhr Internet:www.augsburg.de       AlleLinien             StadtsparkasseAugsburg Mo-Mi 13.30- 15.00Uhr E-Mail: stadt@augsburg.de Haltestelle:                  IBAN:DE35 7205 0000 0000 0400 06 Do       13.30— 17.00Uhr                               Königsplatz            SWIFT-BIC:AUGSDE77XXX Individuelle Servicezeiten nach Terminvereinbarung
1

Stadt Augsburg                                           8)                              Amt für Verbraucherschutz und Marktwesen Stadt Augsburg, 86143 Augsburg                                Dienstgebäude               Fuggerstraße ı2 a Amtfür Verbraucherschutz und Marktwesen                                                   86150 Augsburg Zimmer Ansprechpartner(in) La Villa                                                      Telefon                     (0821) 3 24 - Bahnhofstr. 10                                                E-Mail                      lebensmittelueberwachung@augsburg.de 86150 Augsbur                                                 Telefax                     (0821) 3 24 - ö      i     z                                           Ihre Zeichen                              BE Unsere Zeichen              720 3255/ Datum                       17.06.19 Unsere Zeichen und Datum bei Antwort bitte angeben Bitte beachten: E-Mails haben keine Rechtsverbindlichkeit Hinweise zur E-Mail-Nutzung unter www.augsburg.de Mitteilung über das Ergebnis einer Betriebskontrolle Sehr geehrte Damen und Herren, bei einer Nachkontrolle durch die Lebensmittelüberwachung am 17.06.19 in Ihrem Betrieb „La Villa“, Bahnhofstr. 10 in 86150 Augsburg(Risikobetriebsart: Speisegaststätte) wurden folgende Mängel festgestellt: Pizza-Zubereitungsbereich: 1.   Decke: Die Deckenfläche wies braune Ablagerungen auf. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang Il, Kapitel I, Nr. ı/ Verordnung(EG) Nr. 852/2004 über Lebens- mittelhygiene 2.   Wandflächen: Die Wandflächen wiesen braune Ablagerungen auf. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang Il, Kapitel I, Nr. ı/ Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebens- mittelhygiene 3.   Rohr/Schacht, Kabel von Abzugshaube: Das Rohr/der Schacht und das Kabel waren verunrei- nigt. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang Il, Kapitel I, Nr. 1/ Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebens- mittelhygiene Lagerbereich vor Kühl- und Tiefkühlzelle: 4. Regal: Die Holzablagebretter waren teilweise erheblich verunreinigt. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang Il, Kapitel I, Nr. ı/ Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebens- mittelhygiene 5.   Wandfläche: Die Wandfläche war verunreinigt. Art. „ Abs. 2 i.V.m. Anhang Il, Kapitel I, Nr. ı/ Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebens- mittelhygiene Telefonvermittlung:               Sprechzeiten:            = 8                     Bankverbindungen: (0821) 324-0 Internet:www.augsburg.de          Mo-Mi    7.30 — 16.30   Alle Linien              Stadtsparkasse Augsburg e-mail: stadt@augsburg.de         Do       7.30 - 17.30                            040 006 (BLZ 720 500 00) \                                Fr       7.30 — 12.00    Haltestelle             Für Auslandszahlungen: Königsplatz             IBAN: DE35 7205 0000 0000 0400 06 SWIFT-IC: AUGSDE77XXX
2

Wir empfehlen Ihnen dringend, die oben aufgeführten Mängel spätestens bis 30.06.19 zu beseitigen. Sollten Sie dieser Ihnen als Lebensmittelunternehmer obliegenden Pflichten nicht nachkommen, müssen Sie mit der Einleitung verwaltungsrechtlicher (Erlass eines Verwaltungsaktes) und/oder ord- nungswidrigkeitenrechtlicher (Verhängung eins Verwarnungsgeldes,Erlass eines Bußgeldbeschei- des) Maßnahmen rechnen. Die Behörde wird sich durch eine Nachkontrolle von der Behebung der festgestellten Mängel über- zeugen. Mit freundlichen Grüßen
3