Aurich_Landhaus_Feyen_Bericht_20200304.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Landhaus Feyen - Hotel & Restaurant, Großefehn“
Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:
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- lesen Sie das Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger und einen Vermerk
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Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.
Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
UN LANDKREIS AURICH | Der Landrat Veterinäramt Aurich - Emden Fischteichwe: 7 - 13 26603 Aurich Dienststelle: Dienstgebäude: Fischteichweg 7 - 13 EEE 26803 Aurich : An chpartnerln: Auricher Landstr. 28 en en 26629 Großefehn Telefax: E-Mail: Internet: www.landkreis-aurich.de “ Niederschrift über eine amtliche Kontrolle 04.03.2020 Am 04.03.2020 ab 10:15 Uhr nat in folgender Betriebsstätte eine Nachkontrolle durchgeführt. Landhaus Feyen Auricher Landstr. 28 26629 Großefehn AUR-0000032 Anwesende Personlen: Betrieb: Behörde: Ansprechpartner vor Ort: Behördenvertreter: . (Lebensmittelkontrolleur) Folgende RäumelKontrolibereiche wiesen Mängel/Abweichungen auf: Gesamtbetrieb 1. Die Arbeitsfläche (Tische) sowie Regale auch die Schränke waren verunreinigt. Anordnung: Die Arbeitsfläche, Regale und Schränke sind zu reinigen. Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 Frist: unverzüglich Küche Veterinäramt Aurich - Emden Seite 1 von3
2. Die Dunstabzugsanlage war Ihnen mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt. Anordnung: Die Dunstabzugsanlage ist zu reinigen. Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 1 Frist: unverzüglich Kühlzelle Küche 3. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Anordnung: Leichtverderbliche Lebensmittel sind vor Kontamination und nachteiliger Beeinflussung zu schützen. Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. Il Kap. IX Nr. 3 Frist: unverzüglich Kühlzelle 4. Die Wand bei dem Verdampfer war teilweise verunreinigt. Anordnung: Die Wand sind zu reinigen. Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 Frist: unverzüglich Gefrierzelle 5. Der Fußboden war verunreinigt. Anordnung: Der Fußboden ist zu reinigen. Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 Frist: unverzüglich Kühlzelle Getränke 6. Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Anordnung: Die Decke ist in einen hygienisch einwandfreien Zustand zu versetzen. Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 Frist: unverzüglich Veterinäramt Aurich - Emden Seite 2 von 3
Lager 7. Das Regal war verunreinigt. Anordnung: Das Regal ist zu reinigen. Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 1 Frist: unverzüglich Personalschulung 8. Der Nachweis, dass eine Schulung/Unterweisung im Bereich der Lebensmittelhygiene durchgeführt wurde, konnte nicht vorgelegt werden. Anordnung: Betriebsangestellte, die mit Lebensmitteln umgehen, sind entsprechend ihrer Tätigkeit in Fragen der Lebensmittelhygiene zu unterweisen und/oder zu schulen. Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. XII Nr.1 Frist: unverzüglich Folgende Räume/Kontrollbereiche waren ohne MängellAbweichungen: Spülküche, Anlieferungsbereich/Trockenlager, Teeküche, Lager Bierkühlung, Infektionsschutz Folgende Räumel/Kontrolibereiche wurden nicht überprüft: Schädlingskontrolle, Umkleideraum, Personaltoilette, Sonstige Eigenkontrollen (Basishygiene), Eigenkontrollen (HACCP), Kennzeichnung, Personalhygiene, Rückverfolgbarkeit Allgemeine Maßnahmen: - Ordnungsverfügung - allgemein Anzahl der Proben: 1 Veterinäramt Aurich - Emden Seite 3 von 3