2020-06-17_leib_und_seele_ergebnis_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Leib und Seele, München

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Landeshauptstadt München Kreisverwa ltu n gs refe rat Landeshauptstadt lvlünchen, Kreisverualtungsreferat Ruppertstr 19, 80466 München                                                                          Hauptabteilung lll Gewerbeangelegenheiten Bezirksinspektionen Lebensm itteIübenvachung KVR-ilt/112 ███ ████ ████                                                                                             Ruppertstr. 19 80466 München ████████ ▊                                                                                            Telefon:089 ██████ ████ █████                                                                                            Telefax: 089 █████ Dienstgebäude: lmplerstr. 11 █████ ██ ███████████ ███ ████ ██████████████████ lhr Schreiben       vom                   lhr Zeichen              Unser    Zeichen                   Datum KVR |V112 █                        17.06,2020 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz                              - Vl G) lhr VIG-Antrag zum Betrieb: ,,Leib und Seele                  " Oettingenstr.         36 in 80538 München Anlage: Kontrollberichte vom 24.10.2019 und 13.11.2019 Sehr █████ ███ █████ der Betrieb : ,,Leib und Seele                        " Oettingenstr. 36 in 80538 München wurde am 24.10.2019 und 13.11.2019 kontrolliert Der Betreiber stimmte der lnformationsweitergabe zu. Das Verfahren nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist mit diesem Schreiben als abgeschlossen anzusehen. Hinweise: ln den anliegenden Kontrollberichten vom 24.10.2019 und 13.11.2019 wurden die personen- bezogenen Daten, die nicht den Lebensmittelunternehmer direkt betreffen, herausgenommen (Kontrollpersonal,Betriebspersonal etc.). Zudem wurden alle lnhalte, die nicht dem Anwen- dungsbereich des LFGB unterliegen, entfernt. U-Bahn: Linien U3,Uo Haltestelle Poccistraße Bus: Linie 62                                                      Ötfnungszeiten: Haltestelle Poccistraße                                            Mo, Mi, Fr 7 30-12 00 Uhr Bus: Linie '132                                                    Di S 30-12 00 und 14,00-16 00 Uhr lnternet: Haltestelle Senserstraße                                           Do 8 30-15 00   Uhr               www kvr-muenchen de
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Seite 2 von 2 Bitte beachten Sie, dass auch Behördenmitarbeiter/innen        ein  Recht   auf  Wahrung     lhrer Daten haben. Falls Sie dieses  Schreiben  im lnternet veröffentlichen,     müssen    von   lhnen   sämtliche personenbezogene Daten      geschwärzt   werden.  Dies  gilt auch   für Telefonnummern        und   Email- adressen. Die Veröffentlichung der  lnformationen,  zum  Beispiel  im   lnternet,  liegt in lhrer eigenen    Verant- wortung. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen ████ ██████ ██████ █ ▊
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Schwerpunkt(e): Kontrol lierte !-ebensm ittel betriebsa rt(en ): Speisegaststätte Gesamtergebnis:          Verstoß 1.  Eswurden Lebensmittelbehälterauf dem Boden gelagert,      die             Kühlraum Obst, üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den  Arbeitsflächen  abgestellt Gemüse Keller werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. ll Kap. lX Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 85212004 über Lebensmittelhygiene 13 11.2019            mündliche Belehrung                           abgeschlossen (beendet, erledigt, durchgesetzt, bezahlt, verurteilt ..)
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Art der   Kontrolle:      planmäßige Routinekontrolle vom 24.10.2019 Schwerpunkt(e): Kontrol I ierte Lebensm ittelbetriebsa rt(en  ): Speisegaststätte Gesamtergebnis:           Verstoß Verstöße:                                                                        Kontrollbereich 1. Die Schubladendichtungen      des Kühltisches waren   verunreinigt.     Küche Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. ll Kap. I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 2. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen,            Küche sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt Verstoß gegen Aft. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. ll Kap. I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 85212004 über Lebensmittethygiene 3. Der Kühltischinnenraum war     verunreinigt.                            Küche Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. ll Kap. I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 85212004 über   Lebensmittelhygiene                        , 4. fürEs wurden Lebensmittel (Brot) in Kunststoffbehältern aufbewahrt, den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren, damit war das die Küche Lebensm ittel einer Kontam inationsgefahr airsgesekt. Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. ll Kap. X Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 85212004 über Lebensmittelhygiene 5. Das Schneidebrett war verunreinigt.                                     Küche Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i,V.m. Anh. ll,Kap. V Nr. 1a Verordnung (EG) Nr. 85212004 über Lebensmittelhygiene 6. Die Wand war mit Spinnengewebe verunreinigt.                            Trockenlager Keller Verstoß gegen Art 4 Abs 2 iV m Anh ll Kap I Nr 1 Verordnung (EG) Nr. 852t2004 über Lebensmittelhygiene 7. Die Wände waren im Bodenbereich verunreinigt.                           Trockenlager Keller Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. ll Kap. I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr, 852/2004 über Lebensmittelhygiene 8. Die Wände waren schimmelähnlich verunreinigt..1                         Trockenlager Keller '     Verstoß gegen Rrt. + RUs. 2 i.V:m. Anh. ll Kap. I Nr. Verordnung (EG) Nr, 85212004 über Lebensmittelhygiene
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verstöße:                                                                        I Kontrollbereich g.  Der Wandputzwar stellenweise       beschädigt.                             Trockenlager Keller Verstoß gegen Art. 4 Abs, 2 i.V.m. Anh. ll Kap. ll Nr. 1b Verordnung (EG) Nr. 85212004 über Lebensmittelhygiene 10 Das Verdampferschutzgitter war       verunreinigt.                          KÜhlraum Obst, Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. ll Kap. I Nr. 1  Verordnung         Gemüse Keller (EG) Nr. 85212004 über Lebensmittelhygiene 11 Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert,       die            Kühlraum Obst, irblichenrueise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt   Gemüse Keller werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Verstoß gegen Art. + ROs. 2 i.V.m. Anh. ll Kap. lX Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 85212004 irber Lebensmittelhygiene 12 Das Verdampferschutzgitterwar       verunreinigt.                           Kuhlraum Fleisch Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. ll Kap. I Nr. 1  Verordnunn         Keller (EG) Nr. 85212004 über Lebensmittethygiene 13 Die T[trrändbereiche der Gläserspülmaschine waren verunreinigt. Thek'e / Tresen Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. ll Kap. I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 85212004 über Lebensmittethygiene 14 Es wurde ein Schädlingsbefallfestgestellt. Die in der Betriebsstätte Trockenlager Keller hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. V_e19t9ß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. ll Kap. lX Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 85212004 über Lebensmittethygiene Maßnahmen: Datum:                 Art der Maßnahme:                             Status: 24.10.2019             mündliche Belehrung                           abgeschlossen (beendet, erledigt, durchgesetzt, bezahlt, verurteilt ...) 24.10.2019             Schriftliche Belehrung                       abgeschlossen (beendet, erledigt, durchgesetzt, bezahlt, verurteilt .,.)
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