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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Löwenbäcker Schaper e.K., Wolfenbüttel

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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AmtfürOrdnungund Verbraucherschutz Abt.fürVerbraucherschutz und Veterinärangelegenheiten LANDKREIS                WOLFENBÜTTEL                                                    Postadresse: LandkreisWolfenbüttel Die    Landrätin                                                                          Bahnhofstraße 11 38300Wolfenbüttel Besucheradresse: Dietrich-Bonhoeffer-Straße 8 Landkreis Wolfenbüttel -Postfach 1565-38299 Wolfenbüttel                                                      38300Wolfenbüttel █████ ██████  ████ ████████████    ███ █████ ██████ Datum Ihres Schreibens Zeichen Ihres Schreibens Amtliche Lebensmittelüberwachung; Entscheidung   über Ihren Antrag nach $ 4 Verbraucherinformationsgesetz             (VIG)! Betrieb:   FilialeLöwenbäcker Schaper.Adersheimer         Str. 29,33304 Wolfenbüttel Sehr geehrterHerr Tacke, aufIhrenAntragvom 03.06.2020            ergeht folgender   Bescheid: Dervon Ihnenbegehrte         Informationsgewährung     wird stattgegeben. Am 20.02.2020      und25.02.2020      fandenim o.g.Betrieb     dieletzten  beidenKontrollen  statt. Ergebnis:    Beiden beidenKontrollen        wurden keine lebensmitterechtlichen     Verstößefestgestellt. DieInformationsgewährung       ist kostenfrei. Eshandelt  sich beiIhremAntragum einen          individuellen   Informationszugangsanspruch     und nicht um eineaktive    staatliche  Informationsgewährung       nach8 40 Lebensmittel-    und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)?. Von der Veröffentlichung        dieses  Bescheides  im Internet rate ichIhnendaher     eindringlich   ab. Darüber hinaus   teile ichIhnen mit,dass der BetriebdieHerausgabe IhresNamens und             Ihrer Anschrift gem.85 Abs.2S.3 VIGbegehrt           hatund daher    der Betrieb   diesenBescheid    inungeschwärzter    Form zurKenntnisnahme      erhält. 1! (Verbraucherinformationsgesetz     (VIG)inderFassung    vom 1.September2012 (BGBl.    |S.2166,ber.S.2725), zuletzt geändert  durchArt.2 Abs.34 G desGesetzes      vom 7.8.2013  (BGBl. IS.3154).) ?(Lebensmittel-   und Futtermittelgesetzbuch    (LFGB)inderFassungder Bekanntmachungvom 3.      Juni 2013 (BGBl.  IS.1426), daszuletzt  durchArtikel   1 desGesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. IS.2147)geändert   worden ist.) Landkreis Wolfenbüttel Öffnungszeiten:            Bankverbindungen: Telefon 0533184-0      Mo.-Fr.     08:00- 12:30 Uhr Braunschweigische Landessparkasse Volksbank Wolfenbüttel-SalzgittereG Postbank Hannover E-Mail info@lk-wf.deMo.außerdem 14:00   - 16:00 Uhr BICNOLADE2HXXX             BICGENODEFIWFV             BICPBNKDEFF250 www.lk-wolfenbuettel.de Do.außerdem 14:00- 18:00 Uhr IBANDE70250500000009802042 IBANDE61270925550103600900 IBANDE83250100300013659307
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Begründung: Mit Ihrem Antrag vom 03.06.2020 haben Sie über den o.g. Betrieb folgende Auskünfte begehrt: Mitteilung, wann die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in Ihrem Betrieb stattgefunden haben und die Übersendungder entsprechenden Kontrollberichte, sofern es zu Bean- standungen kam. Ihr Antrag ist formell und materiell begründet, so dass Ihnen ein Anspruch auf die begehrten Infor- mationen zusteht, 8 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG. Da es sich um einen individuellen Informationszugangsanspruch handelt, habeich von Ihrer bean- tragten Informationsgewährungin elektronischer Form abgesehen. Bei meiner Entscheidung habe ich Ihre Interessen an einer schnellen Informationsauskunft und die Interessen des Betriebs an einer Nichtveröffentlichung von Informationen mitberücksichtigt. Nach erfolgter Interessensabwägung habe ich mich für die postalische Auskunftserteilung entschieden. Da durch die Informationsgewährung BelangeDritter (Lebensmittelunternehmer) betroffen sind, habe ich den o.g. Betrieb vor dieser Entscheidung gem. $ 5 Abs. 1 VIG in Verbindung mit $ 28 Verwal- tungsverfahrensgesetz (VwVfG)? angehört. Aus diesem Grund hat sich die vorgesehene Regelfrist für diesen Bescheid auf zwei Monate verlängert. Darüber hinaus darf aufgrund der Beteiligung Dritter am Verfahren der Informationszugang gem. 8 5 Abs. 4 VIG erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem Dritten bekannt gegeben worden ist und diesem ein ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsmitteln eingeräumt wurde. Die Entscheidung über die Kostenfreiheit der Informationsgewährung beruht auf &8 7 Abs. 1 VIG. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsge- richt Braunschweig, Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig erhoben werden. Hinweis: Die Klage hat nach 8 5 Abs. 4 S. 1 VIG i.V.m. 8 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)* keine aufschiebende Wirkung. Auf Antrag gem. $ 80 Abs. 5 S. 1 VwGO kann das Verwal- tungsgericht Braunschweig die aufschiebende Wirkungganz oder teilweise anordnen. 3 (Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. IS. 102), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2639) geändert worden ist.) 4 (Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachungvom 19. März 1991 (BGBl. IS. 686), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1151) geändert worden ist.) Seite 2 von 2
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