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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu MAI WOK, Freiburg im Breisgau“
Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:
- hier finden Sie häufige Fragen & Antworten
- lesen Sie das Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger und einen Vermerk
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Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.
Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
reiburgaa BREISGAU Amt füröffentliche Ordnung -Veterina”rbehörde - StadtFreiburgim Breisgau~Amt für öffentlicheOrdnung Postfach,D—79084 Freiburg Dezernat lV - RIS Herrn Adresse: Fehrenbachallee 12 D-79100 Freiburg i.Br. ████ ██ Telefon: 0761 / 201 - ███▏ ████████████ █ Telefax: 0761/ 201 — 4893 / 4897 █████ ████████ █████ Internet: www.freiburg.de E-Mail': veterinaerbehoer- de@stadt.freiburg.de IhrZeichen/Schreiben vom Unser Aktenzeichen Ihnen schreibt Freiburg, den 32.32.15 Frau ██ 27.03.2019 Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes; Auskunftsersuchen über das Online-Portal „FragdenStaat.de“ zu Übermittlung von Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Gewerbebetrieb: Gaststätte „Mai Wok“, Westarkaden, Breisacher Straße 149 in Frei- burg i.Br. Sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen Bezug auf Ihre lnternetAnfrage über das Portal „FragDenStaat.de“ vom 08.02.2019 und IhrSchreiben an Herrn Oberbürgermeister Horn vom 16.02.2019 zu o.g.Gewerbebetrieb. Siewünschen Auskünftezu den beidenletzten Betriebsprüfun- gen gemäß § 2 Abs. 1 VIG. MitIhrer Anfragehaben Sieein Verwaltungsverfahren inGang gesetzt. Die vom Ge- setzgebergewu”nschtenArbeitsschritte sindvon der zuständigenBehörde beachtet und durchgeführt worden.Das Verwaltungsverfahren füro.g.Betriebistabgeschlos— sen. Folgende Entscheidungen wurden entsprechend§ 2 Abs. 1 Satz 1 Satz.1VIG ge- troffen: 1 Wir teilen Ihnen mit, dass bei den Kontrollen am 24.08.2018 und 29.10.2018 keine Mängel festgestelltwurden. 2 IhreAuskunftsersuchenzu den Gaststätten „"Oishi II“und Spacca Napoli“werden erstnach Ablaufder Anhörfrist beantwortet, da dieAnhörung der betroffenen Betrie- be noch andauert. Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 8.00 ~ 12.00 Uhr, Mi 13.30 - 17.00 Uhr ’E~Mai|rAdresse nur fur Straßenbahn und Bus: Linie2 < 3 -5 HaltestelleJohanneskirche formlose Mitteilungen Sparkasse Freiburg - Nördlicher Breisgau; Konto Nr. 201 001 2.BLZ 680 501 01 ohne elektronische IBAN DE63 6805 0101 0002 0100 12 ‘BIC FRSPDE 66XXX Signatur
Hinweise: a) Bitte berücksichtigen Sie, dass durch die Beteiligung von Dritten sich die Frist bis zur Bescheidung auf bis zu zwei Monate verlängern kann ($ 5 Abs. 2 Satz 2 VIG). Wir möchten Sie deshalb noch um etwas Geduld bitten. b) Es ist zu beachten, dass die Veröffentlichung behördlicher Antwortschreiben daten- schutzrechtlich insoweit unzulässig ist, als sich dem Antwortschreiben personenbe- zogene Daten des/der zuständigen Sachbearbeiter_in entnehmen lassen (Name, E-Mail, Telefonnummer). Gebührenentscheidung: Die Kosten für das Verfahren sind entsprechend 8 7 Abs. 1 VIG für Informationen im Sinne von $ 2 Abs. 1 Satz 1 VIG gebührenfrei, da der Verwaltungsaufwand weniger als die gesetzlich geregelte Mindestgrenze von 1.000,-- € betrug. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von eines Monats Widerspruch beim der Stadt Freiburg i.Br., z.B. beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadtverwaltung Frei- burg, Fehrenbachallee 12, Gebäude A, 79106 Freiburg i. Br., eingelegt werden. it freundlichen Grüßen