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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu MAI WOK, Freiburg im Breisgau

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

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reiburgaa BREISGAU Amt füröffentliche      Ordnung -Veterina”rbehörde     - StadtFreiburgim Breisgau~Amt für öffentlicheOrdnung Postfach,D—79084 Freiburg Dezernat lV - RIS Herrn                                                                                    Adresse:     Fehrenbachallee      12 D-79100    Freiburg   i.Br. ████             ██ Telefon:     0761   / 201  - ███▏ ████████████ █ Telefax:     0761/    201  — 4893    / 4897 █████ ████████ █████                                                                     Internet:    www.freiburg.de E-Mail':     veterinaerbehoer- de@stadt.freiburg.de IhrZeichen/Schreiben     vom              Unser Aktenzeichen             Ihnen schreibt                      Freiburg,   den 32.32.15                       Frau ██                             27.03.2019 Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes; Auskunftsersuchen                   über das Online-Portal                „FragdenStaat.de“          zu    Übermittlung              von Informationen           nach dem          Verbraucherinformationsgesetz                  (VIG) Gewerbebetrieb:              Gaststätte „Mai Wok“,                  Westarkaden,     Breisacher         Straße        149 in Frei- burg i.Br. Sehr geehrte Damen                und Herren, wir nehmen         Bezug auf Ihre lnternetAnfrage über das Portal „FragDenStaat.de“                                    vom 08.02.2019 und IhrSchreiben an Herrn Oberbürgermeister                                 Horn vom 16.02.2019 zu o.g.Gewerbebetrieb.               Siewünschen Auskünftezu den beidenletzten                         Betriebsprüfun- gen gemäß § 2 Abs. 1 VIG. MitIhrer     Anfragehaben Sieein Verwaltungsverfahren                            inGang gesetzt.        Die vom Ge- setzgebergewu”nschtenArbeitsschritte                           sindvon der zuständigenBehörde beachtet und durchgeführt           worden.Das Verwaltungsverfahren                      füro.g.Betriebistabgeschlos— sen. Folgende Entscheidungen wurden entsprechend§ 2 Abs. 1 Satz 1 Satz.1VIG ge- troffen: 1 Wir teilen Ihnen mit, dass bei den Kontrollen am                              24.08.2018    und 29.10.2018             keine Mängel festgestelltwurden. 2 IhreAuskunftsersuchenzu den Gaststätten                               „"Oishi   II“und Spacca Napoli“werden erstnach Ablaufder Anhörfrist                     beantwortet,       da dieAnhörung der betroffenen                Betrie- be noch andauert. Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 8.00 ~ 12.00 Uhr, Mi 13.30 - 17.00 Uhr                                  ’E~Mai|rAdresse nur fur Straßenbahn und Bus: Linie2 < 3 -5 HaltestelleJohanneskirche                                         formlose Mitteilungen Sparkasse Freiburg - Nördlicher Breisgau; Konto Nr. 201 001 2.BLZ 680 501 01                         ohne elektronische IBAN DE63  6805 0101   0002 0100    12 ‘BIC FRSPDE 66XXX                                             Signatur
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Hinweise:
a)
Bitte berücksichtigen Sie, dass durch die Beteiligung von Dritten sich die Frist bis zur

Bescheidung auf bis zu zwei Monate verlängern kann ($ 5 Abs. 2 Satz 2 VIG). Wir
möchten Sie deshalb noch um etwas Geduld bitten.

b)

Es ist zu beachten, dass die Veröffentlichung behördlicher Antwortschreiben daten-
schutzrechtlich insoweit unzulässig ist, als sich dem Antwortschreiben personenbe-
zogene Daten des/der zuständigen Sachbearbeiter_in entnehmen lassen (Name,

E-Mail, Telefonnummer).
Gebührenentscheidung:

Die Kosten für das Verfahren sind entsprechend 8 7 Abs. 1 VIG für Informationen im
Sinne von $ 2 Abs. 1 Satz 1 VIG gebührenfrei, da der Verwaltungsaufwand weniger
als die gesetzlich geregelte Mindestgrenze von 1.000,-- € betrug.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von eines Monats Widerspruch beim der
Stadt Freiburg i.Br., z.B. beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadtverwaltung Frei-
burg, Fehrenbachallee 12, Gebäude A, 79106 Freiburg i. Br., eingelegt werden.

it freundlichen Grüßen
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