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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Mariso, Buxtehude

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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LAN DKREIS STADE (a1^* .§#r'" W*f ÜER LANDRAT * ffi# metropolregion hamburg Landkreis Stade. 21677 Stade Amt frlr Veterinärwesen und Lebensmittelüberwach ung Am Sande 2 Frau lngrid █████ ██ ███ ███ █ ████ █████ HerrWitt GebäudeC/ZimmerC108 o+t+r-tz ssgo I E X -) lhr Zeichen, lhre Nachricht vom Mein Zeichen (bei Antwort angeben) #147779 39-2.1.1.23.2 o+r+r-rz ssrs veterinaeramt@landkreis-stade.de Datum tli 19.07.2019 Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VlG); f hr Antrag vom 3{.05.2019 zu dem Betrieb Mariso, Lüneburger Schanze 1,21614 Buxtehude E rteil ung einer Sehr geehrte Frau █████, zu lhrem oben genannten Antrag ergehen folgende Entscheidunqen: L ll. Die begehrten lnformationen werden lhnen in Form einer zusammenfassenden Darstellung zugänglich gemacht. Sie erhalten die gewünschten lnformationen 14 Tage nach Zustellung dieser Entscheidung an den betroffenen Betrieb. Kosten für das Verfahren werden nicht erhoben. Beqründung Sachverhalt Mit lhrer E-Mail vom 31.05.2019 beantragten Sie unter Berufung auf das VIG die Herausgabe folgender lnformationen: Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen in dem oben genannten Betrieb stattgefunden? Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantragten Sie die Herausgabe entsprechenden Kontrollberichts. des Nach Eingang und Prüfung lhres Antrags wurde der betroffene Lebensmittelunternehmer zu der beabsichtigten nformationsherausgabe an gehört. I Hauptdienstg€bäude: Bankverbindungen: Allgemeine Öffnungszeltenr Kreishaus Am Sande Z 21682 Stade Telefon: (0 41 4r) 12-0 Telefax: (0 41 4l) 12-1025 eMall: info@landkreis-stade.de www. landkreis-stade.de Krelssparkasse Stade IBAN: DE82 2415 1116 0000 1000 24 SWIFT-BIC: NOLADE2lSTK Montag, Dienstaqi 8.0O bis 12.00 Uhr Mittwoch, Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr Donnerstaq: 8.OO bis 17.OO Uhr IEAN: DE64 2419 1015 1001 2125 00 SWIFT-BIC: GENODEFlSDE + 14.OO bis 15.3O Uhr Öff nungszeiten §traßenverkehrsamt Stade und Buxtehude! Montag, Dienstag: 8.OO bls 15.3O uhr Mittwoch, Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 bis 17.00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden,
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-3- Hinweise (1) Der betroffene Betrieb erhält eine Durchschrift dieser Entscheidung mit der Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Klage zu erheben, § 5 Absatz2 Satz 3 VlG. (2) Eine Klage hat in diesem Fall keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass trotz einer Klage die lnformationen herausgegeben werden dürfen. Ob dies im Falle einer Klage tatsächlich geschieht, wird im Einzelfall mit dem zuständigen Gericht abgestimmt werden müssen. freundlichen Tiedemann
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-2- Rechtliche Würdiouno zu l. Nach § 2 Absatz 1 Satz 1 VIG hat jeder Anspruch auf freien Zugang zu allen dort genannten Daten, die beim Landkreis Stade unabhängig von der Art ihrer Speicherung vorhanden sind, ln lhrem Fall handelt es sich um lnformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 Nummer 1 VlG, weil es sich um Kontrolltätigkeiten der Lebensmittelübenruachung und damit zusammenhängende Maßnahmen und Entscheidungen handelt. Ausschlussgründe nach § 3 VIG bzw. § 4 Absatz 3 VlG, die einer Datenweitergabe entgegenstehen, liegen nicht vor und wurden auch nicht begründet geltend gemacht. lnsbesondere werden weder personenbezogene Daten, noch Betriebs- oder Geschäftsgeheim nisse veröffentlicht. Die beantragten lnformationen sind lhnen deswegen zugänglich zu machen. Die Herausgabe der lnformationen erst 14 Tage nach Zustellung dieser Entscheidung an den betroffenen Betrieb ergibt sich aus § 5 Absatz 4 Satz 2 VlG, denn danach darf der lnformationszugang erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem Betrieb bekannt gegeben und diesem ein ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeräumt worden ist. Der Zeitraum soll 14 Tage nicht überschreiten. Die lnformationsgewährung erfolgt nach § 6 Absatz 1 Satz 1 VIG aus Gründen des Datenschutzes nicht in elektronischer Form, sondern per Post als zusammenfassende Darstellung, um einem Missbrauch von Daten, zum Beispiel durch einen nicht autorisierten Zugriff auf das E-Mail-Konto möglichst zu verhindern. zusammenfassende Darstellung enthält lnformationen zu Name und Adresse der Betriebsstätte, Datum der Kontrollen, festgestellten und nicht zulässigen Abweichungen, damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen und Entscheidungen sowie lnformationen dazu, ob die betreffenden Mängel bereits abgestellt worden sind. Die Der zusammenfassenden Darstellung wird gegenüber lhrem Wunsch, die betreffenden Kontrollberichte ausgehändigt zu bekommen, nach § 6 Absatz 1 Satz 4 VIG der Vozug gegeben, um lhnen die lnformationen verständlich darzustellen. Sollten Sie Fragen zu den lnformationen haben, steht lhnen Herr Witt gern zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie ggf. telefonisch einen Termin unter 04141- 12 39 30. zu ll. Nach§TAbsatzlVlGistderZugangzulnformationennach§2Absatz1 SatzlNummerlVlG bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1000 Euro gebühren- und auslagenfrei. Da ein solcher Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung lhres Antrags nicht entstanden ist, konnten lhnen die I nformationen kostenfrei gewährt werden. Rechtsbehelfsbelehru ng Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Venrvaltungsgericht Stade, Am Sande 4 a,21682 Stade, eingereicht werden.
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