lebensmittelanfragemybv_geschwaerzt.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu My heart beats vegan, Karlsruhe

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt Ordnungs-und Bürgeramt Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Zustellungsurkunde Herrn Alter Schlachthof 5, 76131 Karlsruhe immer 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-7110 Fax: 0721 133-957110 E-Mail: melanie.welker@oa karlsruhe.de Haltestelle: Tullastraße 8. August 2019 Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag auf Aktenauskunft über das Online-Portal „Topf Secret” von foodwatch und FragDenStaat vom 27.Juli 2019 Betrieb: My Heart Beats Vegan, Kriegsstraße 94, 76133 Karlsruhe Sehr geehrter Herr IuMmmE es ergeht folgender Bescheid: 1. Nach PrüfungIhres Antrags vom 27. Juli 2019 auf Informationserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) haben wir uns für die Übermittlung der angeforderten Informationen entschieden. Diese Entscheidung wird dem betroffenen Lebensmittelunternehmerzeitgleich bekanntgegeben. Wir werdenIhnendie angeforderten Informationen frühestens mit Ablauf des 21. August 2019 in Form eines einfachen Briefes postalisch zukommen lassen. Der betroffene Betrieb hat die Möglichkeit bis zum vorgenannten Termin, gerichtlich gegendiese Entscheidung vorzugehen. Gedruckt auf 100 Prozem Recyckingpapier 2. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei.
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4: Sachverhalt: 1. ne ei b ie tr Be n te nn na ge en ob n de f au g zu Be n i ie nS be ha 19 20 li Ju . 27 m o v ag tr Mit An t: lg fo e wi en et ut la en ag Fr e Di . lt el st ge z et es sg on ti ma or nf ri he uc ra rb Ve m e d ch Anfrage na n ge un üf pr er üb bs ie tr Be n he ic tl ch re el tt mi ns be 1. Wann haben die beiden letzten le stattgefunden? 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? en lnd tte rmi übe zu Sie an die r übe und rt ehö ang rag Ant em Ihr zu de wur ieb Betr Der Informationen’ unterrichtet. Mn N. Gemäß 8 4 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist zuständig die nach Landesrecht zuständige Stelle. Nach 8 38 Absatz 1 und 8 39 Absatz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches(LFGB) in Verbindung mit den 88 18 Absatz 4 und 19 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLMBG)ist demnachdie Stadt Karlsruhe zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde. Nach $ 2 Absatz 1 Nummer1 VIG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungenvon Anforderungen a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, b) der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen c) unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze sowie Maßnahmenund Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den in den Buchstaben a bis c genannten Abweichungen getroffen wordensind. " "Gemaßg 7 Absatz 1 VIG werden tur Amtshandlüngen’der Behörden nach diesem Gesetz vorbehaltlich des Satzes 2 kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Der Zugang zu Informationen nach 8 2 Absatz 1 Nummer 1 ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 Euro kostenfrei, der Zugang zu sonstigen Informationen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegendiesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung bei der Stadt Karlsruhe, bevorzugt beim Ordnungs- und Bürgeramt, Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen, Alter Schlachthof 5, 76131 Karlsruhe, oder bei jeder anderen Dienststelle der Stadt Karlsruhe, Widerspruch erhoben werden. Die Widerspruchsfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der genannten Frist bei der Widerspruchsbehörde, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe eingelegt wurde. Fu une
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Hinweis: m ® Gemäß $ 5Absa Absatz 1Satz 1 Nummer 1z4 VIGhaben Widerspruch undAnfechtungsklage indenin$2 1 genannten Fällenkeine aufschiebende Wirkung. ° Die ViG erhalte "Auskunft dient zuIhrem privaten Gebrauch. Dieweitere Verwendung enerInformationen durchdieVerbraucherin und denVerbraucher wirddurchdas VIGnicht geregelt. EineWeiterverwendung beziehungsweise Weitergabe der Informationen erfolgt daherineigener Verantwortung, wobeiSiedabei dasgeltende Rechtzu beachtenhaben.Im Hinblick aufdiemitderInformationsplattform „Topf- Secret“ verbundene kontroverseDiskussion könnenwirSienurvorsorglich darauf hinweisen, dassSie, wiebeiallen Meinungsäußerungen über Dritte,von diesen rechtlich aufUnterlassung inAnspruch genommen werdenkönnen.DieBeantwortung derRechtsfrage, obderartige Ansprüche im Einzelfall gerechtfertigt sind, liegt nicht im Aufgabenbereich derVerwaltung und istdaher auchnicht Gegenstand der vorliegenden behördlichen Auskunft. ImRechtsverhältnis zwischen den Beteiligten liegt dierechtsverbindliche Klärung solcher Rechtsfragen beidenzuständigen Gerichten. Mitfreundlichen Grüßen ██████ ███████ ██████
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