fr-250719_geschwaerzt.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu My Kim, Freiburg im Breisgau

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Freiburg” IM BREISGAU Amtfür öffentliche Ordnung -Veterinärbehörde - Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für öffentliche Ordnung Postfach, D-79084 Freiburg Freiburg, den Ihr Zeichen/Schreiben vom 25.07.2019 s; ze et es sg on ti ma or nf ri he uc ra rb Ve s de g zu ll Vo “ de t. aa St en gd ra „F l ta or -P ne li On s da er üb n he uc rs se Ihr Auskunft r. i.B rg bu ei Fr in 31 e aß tr rs ie ut Sa , m“ Ki y „M te ät st Gewerbebetrieb: Gast Sehr geehrte Damen und Herren, m vo “ de t. aa St en gD ra „F tal Por s da er üb e ag fr An et wir nehmen Bezug auf Ihre Intern n te tz le den bei n de zu e ft ün sk Au en ch ns wü e Si . eb 18.07.2019 zu 0.9. Gewerbebetri r- He die en ng du an st an Be bei n er rd fo d un G VI 1 s. Betriebsprüfungen gemäß $ 2 Ab ausgabe der entsprechenden Kontroliberichte. ng Ga in en ahr erf gsv tun wal Ver ein e rag Anf e Ihr ch dur Sie s das , Bitte beachten Sie gesetzt haben, das sowohl bei Betrieben/Gaststätten mit oder ohne Mängellage durchgeführt werden muss. Zu Ihrem Anliegen nehmenwir wie folgt Stellung: Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informatio- nen nach $ 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG zuallen Daten über festgestellte und nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen ge- troffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort h urc wod ren, anhö VIG 5 $ äß gem es rag Ant s Ihre 2 er Ziff in ge Fra zur ere ond bes ins rt. änge verl at Mon eren weit n eine um st sfri dung chei Ents die sich Sprechzeiten: Mo,Di, Do,Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mi 13.30 - 17.00 Uhr er ling Stüh im aus ath heR irc esk ann Joh lle este Halt 5 - 3 - 2 ie Lin Bus: und hn nba Straße SparkasseFreiburg - Nördlicher Breisgau: Konto Nr. 201 0012, BLZ 680 501 01 IBAN DE63 6805 0101 0002 0100 12 ' BIC FRSPDE 66XXX *E-Mail-Adresse nurfür, formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur o m ne
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Falls Sie der Datenweiter: i wi- hu 21 Art ge ga tz ben mäß ikel grundverordnung dersprochen haben, informiere wir Sie wie folgt: BERBEEN u Be Tuben Sie aus Gründen, die sich aus Ih rer besonderen Situation ergeben, das ; Sonsti Ih re b e s o n S d i e t r u e a t m i ü o s n s S e i u n e n s erer Behörde gegenüberdarlegen, st Ihr Widerspruch unbegründet. Wir weisen darauf hin, dass gemäß $ 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage de s Dritten (betroffener Betrieb) diesem der Name und die Adresse des Antragstellers of fen zu legenist. Wird der Widerspruch der Datenweitergabe nicht zurückgenommen oder entsprechend begründet, ist daher eine Bearbeitung Ihres Antrages nicht möglich. Die Stellung eines bedingten Antrages, mit der bereits vorab einer Offenlegung des eigenen Namensund der Anschrift widersprochen wird, ist mit dem Schutzzweck des 8 5 Abs. 2 S. 4 VIG nicht vereinbar. Wir weisen Sie deshalb daraufhin, dass Ihr An- trag entsprechend $ 25 LVwVfG nur dann bearbeitet werden kann, wenn dieser be- dingungslos und ohnediese Einschränkung gestellt wird. Wird jedoch am Widerspruch der Datenweitergabe festgehalten, sehen wir uns ge- zwungen, den Antrag rechtsbehelfsfähig entsprechend zu bescheiden. Bedenken Sie bitte auch, dass selbst eine zunächst ausbleibende Nachfrage des Lebensmittelunternehmers im Rahmen der Anhörung denAntragsteller nicht vor spä- teren Anfragen des Lebensmittelunternehmers nach den Daten des Antragstellers schützt. Eine ausdrückliche Verpflichtung oder auch nur die Möglichkeit der zuständigen Be- hörde vor Nennung des Namensdes Antragstellers gemäß $ 5 Abs. 2 S. 4 VIG noch einmal den Antragsteller vom Begehren des Lebensmittelunternehmers zu unterrich- ten und somit nochmal die Möglichkeit zur Rücknahme seines Antrages zu geben, sieht das Verbraucherinformationsgesetz nicht vor. Auf Grund der vorgenannten Informationen,teilen Sie unsbitte mit: 8) b) c) ob-Sie Ihren Antrag unter dieser Vorgabe zwaraufrechterhalten wollen, aber den Widerspruch zur Datenübermittlung zurücknehmen und Ihrer Daten- übermittlung nur bei Nachfrage zustimmen oder Ihren Antrag zurücknehmen möchten oder Ihren bedingten Antrag aufrechterhalten wollen. Falls Sie Ihren Antrag ohne Einschränkungaufrechterhalten, bitten wir weiterhin um Mitteilung, ob Sie mit Ihrer Frage zu Ziffer 1 Ihrer Anfrage nur die durchgeführten Routinekontrollen meinen oder alle lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen wie z.B. auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen.
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Hinwe sind isebeachtn: a) Auf Grund der Vielzahl (Stand 24.07.2019 - 143 Anfragen) von VIG Anfra- gen, die über das Online-Portal „Frag den Staat“ bei unserer Behörde einge- gangen sind, werden wir höchstwahrscheinlich Ihren Antrag nicht fristgerecht gemäß $ 5 Abs. 2 VIG beantworten können. Unter Ausnutzung aller zur Ver- fügung stehenden Ressourcen werden wir die Anträge in der Reihenfolge ih- res Eingangs schnellstmöglich bearbeiten und bescheiden. b) Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000,-- € gemäß $ 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In . diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. c) Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur posta- lisch. Es ist zu beachten, dass die Veröffentlichung behördlicher Antwort- schreiben datenschutzrechtlich insoweit unzulässig ist, als sich dem Antwort- schreiben personenbezogene Daten des/der zuständigen Sachbearbeiter_in entnehmenlassen (Name, E-Mail, Telefonnummer). Ihre Antwort erwarten wir zu den vorgenannten Punkten bis zum 12.08.2019. Sollten wir bis zu diesem Datum keine Mitteilung von Ihnen erhalten haben, können wir Ihren Antrag nicht weiterverfolgen. , i Eve Wir bitten um Beachtung.
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