scan_2020-03-06-07-32-41_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Namu, Dortmund

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

/ 5
PDF herunterladen
Stadt Dortmund                                                            Ordnungsamt Der Oberbürgermeister                                                     Abteilung für Lebensmittelüber- wachung und Veterinärwesen Olpe 1 44122 Dortmund Stadt Dortmund              44122 Dortmund 03.03.2020 Az.: 32/2 VIG #171718 Stattgabe Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 07.12.2019 Betrieb:           Restaurant Namu, Olpe 14, 44135 Dortmund Zeitpunkte der letzten beiden Kontrollen der Lebensmittelüberwachung; unzu- Beantr.Info: lässige Abweichungen vom Lebensmittel(hygiene)recht — Kontrollbericht/e unter BezugnahmeaufIhren o.g. Antrag übersende ich Ihnen gemäß $$ 2 Abs. 1 1.V.m. 6 Abs. 1 S. 1 VIG folgende von Ihnen erbetene Information. Aus wichtigem Grund i.S.d. $ 6 Abs. 1 S. 2 VIG erfolgt die Übersendung auf dem Postweg. Dieser Bescheid ergeht gemäß $ 7 Abs. 1 S. 2 VIG kostenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegendiesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage erhoben werden. Diese ist beim zuständigen Gericht — Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, bzw. Postfach 10 01 55, 45801 Gelsenkirchen - schriftlich oder zur Nieder- schrift der/des Urkundsbeamten/-beamtin der Geschäftsstelle zu erheben. Wird die Klage schrift- lich erhoben, so sollen ihr zwei Abschriften beigefügt werden. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der ver- antwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeig- neten technischen Rahmenbedingungen bestimmensich nach näherer Maßgabe der Verordnung Sie können mit uns sprechen: montags bis mittwochs 8.00-12.00/13.00-15.30 Uhr, donnerstags bis 17.00 Uhr freitags 8.00-12.00 Uhr und nach Vereinbarung Sie erreichen uns:             mit allen Stadtbahnlinien Haltestelle Stadtgarten und mit der S-Bahn Bhf. Stadthaus Im Internet unter:            www.dortmund.de Unverschlüsselte E-Mails können aufallen Internetstrecken unbefugt mitgelesen/verändert werden. Ausführliche Datenschutzinformationen der Stadt Dortmund finden Sie auf unserer Website unter www.datenschutz.dortmund.de Unsere Bankverbindung:         IBAN DE65 4405 0199 0001 1244 47 BIC DORTDE33XXX
1

el über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das beson- dere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung -— ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. IS. 3803). Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde deren/dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
2

KONTROLLBLATT LEBENSMITTELÜBERWACHUNG Ausdruck der Kontrolle vom 17.09.2019 um 11:15, planmäßige Routinekontrolle Dienststelle   Stadt Dortmund Restaurant Namu lassung D-44135 Dortmund Olpe 14 fnungszeit      Di-Sa: 12:00-15:00, 17:00-23:00                     Montag Uhr HAMLET-Nr.: 32/2-5510 Die Wandflächen sind beschädigt bzw.nicht hygienisch abwaschbar 2.   Hygiene allgemein (Betriebshygiene),                                  x Dunstabzugsanlage Rohr undicht Das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage war undicht. 3. Hygiene allgemein (Betriebshygiene),                                    x . Dunstabzugsaniage außen verunreinigt Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt.                      : 4.   Hygiene allgemein (Betriebshygiene),                                  x Verdampfer Schutzgitter verunreinigt Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. 5.   Hygiene allgemein (Betriebshygiene),                                  x Leitungen außenverunreinigt Die Getränkeleitungen waren außen mit schimmelähnlichen Belägen verunreinigt. 6.   Hygiene allgemein (Betriebshygiene),                                  x Fußboden Fuge dunkle Ablagerungen verunreinigt Die Fußbodenfugen waren durch dunkle Ablagerungen verunreinigt. 7.   Hygiene allgemein (Betriebshygiene), HWB                              x Anzahl ungenügend
3

Für die Betriebsgröße war die Anzahl der Handwaschbecken ungenügend. Hygiene allgemein (Betriebshygiene), HWB zugestellt mobil Das Handwaschbecken konnte nicht ungehindert genutzt werden. Hygiene allgemein (Betriebshygiene), Lebensmittel Kontamination bei Lagerung Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte. 10. Hygiene allgemein (Betriebshygiene), Dunstabzugsanlage Beleuchtung verunreinigt Die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage war mit alten Fettrückständen verunreinigt.
4

KONTROLLBLATT LEBENSMITTELÜBERWACHUNG Ausdruck der Kontrolle vom 24.09.2019 , Nachkontrolle Stadt Dortmund Restaurant Namu D-44135 Dortmund Olpe 14 Di-Sa: 12:00-15:00, 17:00-23:00                   Montag Uhr HAMLET-Nr.: 32/2-5510 riebsart                        Kontrolliert Speisegaststätte Keine aktuellen Verstöße bei dieser Kontrolle!
5