kontrollbericht-netto-selm-190313_geschwaerzt.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Netto, Selm

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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KREIS UNNK DER LANDRAT Kreis Unna « Postfach 21 12 - 59411 Unna Gesundheit und Verbraucherschutz Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Herm u Sartor Auskunft Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)'; Ihr Antrag vom 16.01.2019 13.03.2019 Sehr geehrter Herr Sartor, auf Ihren o. g. Antrag hin ergeht folgender Bescheid: 1. Antragsgemäß gewähre ich Ihnen den Informationszugang bezüglich des Betriebes „Netto“, Kreisstraße 91, 59379 Selm, wiefolgt: - In dem vorgenanntenBetrieb wurden zuletzt am 24.04.2018 und 21.06.2018 auf Grundlage von $ 39 Abs. 1 Satz 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetz- buch (LFGB)? Überprüfungen durch den Kreis Unna durchgeführt. Hierbei wurden keine Verstöße festgestellt. 2. und nach Vereinbarung Für diese Auskunft werden keine Gebühren und Auslagen erhoben. Begründung — . Mit E-Mail vom 16.01.2019 beantragten Sie hier auf Grundlage der $$ 1 und2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG den Zugangzu folgendenInformationen bezüglich des 0. 9. Betriebes: 1. Dienstgebäude Platanenallee 16 59425 Unna _1.0G, Raum 116 Bus und Bahn Servicezentrale fahrtwind Fon 01806 504030 Wann dort die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Überprüfungen durch den Kreis Unna durchgeführt geführt wurden. 2. Öffnungszeiten Mo-Do 08.00 - 16.30 Uhr Fr 08.00 - 12.30 Uhr Soweit dabei Beanstandungenfestgestellt wurden, wird die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichtes beantragt. Nach $ 12 Abs. 1 Gesetz über den Vollzug des Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständerechts (LFBRVG NRW)? i. V. m. $ 3 Abs. 1 Nr. 2 Verwal- tungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)* bin ich für die Entscheidung über diesen Antrag zuständig. 2019_03_13 Bescheid Sartor.docx (20 Ct./Anruf im Festnetz, max. 60 Ct./Anruf mobil) www.fahrtwind-online.de Zentrale Verbindungen Fon 02303 27-0 Fax 02303 27-1399 post@kreis-unna.de www.kreis-unna.de Bankverbindung Sparkasse UnnaKamen IBAN: DE69 4435 0060 0000 0075 00 BiC: WELADEDI1UNN
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Da vorliegend auch nach der Verfahrensbeteiligung des betroffenen Gewerbetreibenden keine Aus- schluss- und Beschränkungsgründe ersichtlich sind, ist Ihnen der begehrte Informationszugang zu ge- währen. Gemäß $ 6 Abs. 1 Satz 1 VIG ist die Form des Informationszugangesgrundsätzlich in das Ermessen der zu entscheidenden Behördegestellt. Wird eine bestimmte Art des Informationszuganges begehrt, so darf dieser gemäß $ 6 Abs. 1 Satz 2 VIG nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Sie baten in Ihrem Antrag um die Übersendung der begehrten Informationenin elektronischer Form. Hier ist es jedoch aufgrund der Tatsache, dass nach Auskunft des Datenschutzbeauftragen für den Kreis Un- na ein sicherer Versand der Daten per einfacher E-Mail nicht gewährleistet ist, sach- und ermessenge- recht, den Informationszugangin Schriftform zu gewähren. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, erhoben werden. Die Klageist schriftlich oder zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Sollte die Frist durch ein Verschuldeneines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so würde des- sen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokumentsan die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person ver- sehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg ge- mäß 8 55a Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)*. Weitere Informationenerhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Mit freundlichen Grüßen ! Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformati- onsgesetz - VIG) vom 17. Oktober 2012 (BGBl. | S. 2166, 2725) in der zzt. geltenden Fassung ? Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetz- buch - LFGB) vom 3. Juni 2013 (BGBl. | S. 1426) in der zzt. geltenden Fassung ® Gesetz über den Vollzug des Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständerechts (LFBRVG NRW) vom 19. März 1985 (GV. NRW. S. 259)in der zzt. geltenden Fassung * Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) vom 12. November 1999 (GV. NRW. S. 602) in der zzt. geltenden Fassung 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686) in der zzt. geltenden Fas- sung ® Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. | S. 3803) in der zzt. geltenden Fassung 2019_03_13 Bescheid Sartor.docx | Seite 2 von 2
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