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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Ni Hao, Fürth

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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eeEINEN. Wu... nn In \ \ K Stadt Fürth \ Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz Stadt Fürth - 90744 Fürth 32 Dienstgebäude : www.fuerth.de 87, 173, 174, 178 Kaiserstraße \ Montag bis Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 3 Montagnachmittag: Unsere Zeichen Haltestelle 13.30 Uhr - 16.30 Uhr und nach Vereinbarung Datum IIVOA/O-3 VIG, HiHao,Schwab4 13.06.2019 Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu dem Betrieb Ni Hao, Schwabacher Str. 6 (Korrekt Nr. 4), 90762 Fürth mit E-Mail vom 13.05.2019 beantragen Sie Informationsgewährung nach VIG zu dem Betrieb: Ni Hao SchwabacherStr. 6 (Korrekt Nr. 4) 90762 Fürth Dem Antrag auf GewährungderInformation wird stattgegeben (8 4 Abs. 1 Satz 1 VIG) und die Auskunft wie folgt erteilt: 1. Die beiden letzten Betriebskontrollen fanden am 05.11.2018 und 13.03.2019 statt. 2. Es habensich keine Beanstandungenergeben. Konten der Stadtkasse Fürth: Sparkasse Fürth, BLZ 762 500 00, Konto - Nr. 18, IBAN: DE93 7625 0000 0000 0000 18, BIC: BYLADEM1SFU Postbank Nürnberg, BLZ 760 100 85, Konto - Nr. 2676 859, IBAN: DE60 7601 0085 0002 6768 59, BIC: PBNKDEFF760 Bert X 1 oa@fuerth.de nungszeiten Ihre Nachricht vom i } Buslinien Ihre Zeichen x \ % x N | ; \ |
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Stadt Fürth — Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz — 90744 Fürth Seite 2 Hinweis: Sie beantragten Informationen nach Verbraucherinformationsgesetz. Wir möchten Sie aus- drücklich darauf hinweisen, dass das Verbraucherinformationsgesetz allein Auskunftsan- sprüche gegenüber Behörden umfasst, jedoch keine Aussage zur Zulässigkeit der Weiter- verwendung der erhaltenen Informationen durch Sie als Antragsteller trifft. Ob und wie Sie die Informationen weiterverwenden, liegt daher in Ihrer alleinigen Verantwortung und Ihrem Risiko.
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