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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Ouzeri, Hannover

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Landeshauptstadt                             Hannover                             Fachbereich Öffentliche Ordnung GEWERBE- UND VETERINÄRANGELEGENHEITEN Dienstgebäude | Am Schützenplatz 1 | 30169 Hannover | | Fachbereich Öffentliche Ordnung | Postfach 125 | 30159 Hannover                                              Bearbeitet von        Team    Verbraucherschutz Zimmer TELEFON        0511 168 | FAX    osıı 168 |31233 Email             32.22.2V/@hannover-stadi.de Sprechzeiten Mo -Do         von 8.30 - 15.00 Uhr Fr             von 8.30 — 13.00 Uhr Bez                                                   ee              rize K ö er                                      ee              a TEA peeIee auennanne |                                                                                32.22.2V /VIG                                      | 01.03.2021 Hildesheimer Str. 335-337 Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)' hier: Übersendung der beantragten Kontrollberichte Guten Tag, wir       kommen           hiermit      zurück        auf     Ihre      Anfrage            nach   dem          VIG     zum             Betrieb        „Ouzeri“, Hildesheimer Str. 335-337                      in 30519        Hannover. Wie   im Bescheid      vom  05.02.2021    bereits mitgeteilt,                                            erfolgt         mit           den      beigefügten Kontrollberichten, die von Ihnen beantragte Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Der Oberbürgermeister Im Auftrag Landeshaupistadt Hannover Fachbereich Öffentliche Ordnung Bereich Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten -Verbraucherschutz- Rechtsgrundlagen ! Verbraucherinformationsgesetz                             (VIG)        in      der   Fassung        der       Bekanntmachung                        vom    17. Oktober 2012 (BGBl. | S. 2166), das durch Artikel 2 Absatz 34 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. 1 S. 3154) geändert worden ist Recyclingpapier aus 100 % Altpapier Bankverbindungen:                              IBAN                                     BIC : Sparkasse Hannover                           |DE53 2505 0180 0000 517321               _SPKHDE2HXXX Postbank Hannover                              DES2 2501 0030 0000 0153 05              PBNKDEFF | NordLB                                       | DES6 2505 0000 0101 3598 18             _NOLADEAHXXX Deutsche Bundesbank, Filiale Hannover         :DE89 2500 0000 0025 0017 68              _MARKDEF1250
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Anlage Mängel der lebensmiittelrechtlichen Kontrolle vom                        26.08.2020 Betrieb:                              Kamo, Gaydan Ouzeri Hildesheimer Str. 335 337 30519 Hannover Bei der o.g. Kontrolle wurden folgende Mängel festgestellt und folgende Maßnahmen    zur Beseitigung angeordnet: Theke / Tresen 1.  Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Getränkeschankanlage nach dem spezifischen Bedarf gereinigt und erforderlichenfalls desinfiziert wurde. Nach den einschlägigen Regeln der Technik (DIN 6650-6) ist die Schankanlage so regelmäßig zu reinigen, dass eine nachteilige Beeinflussung der Getränke sicher ausgeschlossen werden kann. Die mit Luft und Getränk in Berührung kommenden Teile müssen täglich, Getränkeleitungen mindestens alle 7 - 14 Tage (je nach Getränkeart) gereinigt werden. Ansonsten bei Bedarf (Verunreinigung) auch zwischendurch. Die Getränkeschankanlage ist vor der nächsten Nutzung gründlich zu reinigen. 2.  Die Schaufel zur Entnahme von Eiswürfeln lag unmittelbar in der Eiswürfelmaschine. Die Schaufel ist außerhalb der Eiswürfelmaschine in einer geschlossenen Box zu lagern. 3.  An den Arbeitsflächen am Tresen, sowohl am Pass, als auch neben der Kaffeemaschine löste sich die Farbbeschichtung. Die Arbeitsfläche ist instand zu setzen. 4.  Das Lüftungsgitter des Getränkekühltresens war verunreinigt. Das Lüftungsgitter des Getränkekühltresens ist zu reinigen. 5.  Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Am Handwaschbecken sind Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender) bereitzuhalten. 6.  Die Armatur am Spülbecken war lose. Die Armatur ist instand zu setzen. Küche 7.  Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage ist zu reinigen. 8.  Der Fußboden war unter dem Mittelblock mit Lebensmittelresten verunreinigt. Der Fußboden ist zu reinigen. 9.  Die Schubladendichtungen des Kühltisches waren beschädigt und mit Klebeband zugeklebt. Dies stellt keine dauerhafte Lösung dar. Die Schubladendichtungen des Kühltisches sind instand zu setzen.
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10. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Am Handwaschbecken sind Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender) bereitzuhalten. 11. Die Wände waren im Bereich unter der Spüle teilweise verunreinigt. Die Wände sind zu reinigen. Vorbereitung 12. Der Griff der Tiefkühltruhe war beschädigt und wurde durch Klebeband repariert. Dies stellt keine Dauerlösung dar. Der Griff der Tiefkühltruhe ist instand zu setzen. 13. Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Die Tiefkühltruhe ist zu enteisen und zu reinigen. 14. Der Kühlschrank war stellenweise vereist. Der Kühlschrank ist zu enteisen und zu reinigen. 15. Das Mikrowellengerät war verunreinigt. Das Mikrowellengerät ist zu reinigen. 16. Es wurden gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut, bei der das Risiko bestand, die Vermehrung pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern. Gefrorene Lebensmittel sind bei einer Temperatur aufzutauen, die keinem Gesundheitsrisiko Vorschub leistet. Die Kühlkette darf nicht unterbrochen werden. Lager (Depot) 17. Es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Die Beutel in denen Lebensmittel aufbewahrt werden sind zu verschließen. 18. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt. Zum Beispiel Plastikschüsseln und Messergriffe. Die Gegenstände sind instand zu setzen. Kühlzelle 19. Die in abtauendem Eis gekühlten Fischereierzeugnisse hatten Schmelzwasserberührung. Die in abtauendem Eis gekühlten Fischereierzeugnisse müssen so gelagert werden, dass eine Kontamination mit Schmelzwasser ausgeschlossen wird. 20. Die Styroporbox zur Lagerung von Fisch war von außen schimmelähnlich verunreinigt. Die Box ist zu reinigen und zu desinfizieren. 21. In unmittelbarer Nähe von unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln wurden mikrobiologisch problematische Produkte gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der leicht verderblichen Lebensmittel war nicht auszuschließen. Betrifft hier die Lagerung von Leber unmittelbar in einer Schüssel mit Hackfleisch Bei der Lagerung von leicht verderblichen Lebensmitteln ist auf eine ausreichende
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Trennung und/oder Verpackung zu achten. Eine Kontamination und nachteilige Beeinflussung ist sicher auszuschließen. 22. Die Tür schloss nicht richtig. Sie wurde lediglich durch ein Seil im inneren zugezogen. Somit ist es fraglich, ob die Temperaturvorgaben eingehalten werden. Der Türmechanismus ist instand zu setzen. 23. Die Dichtung der Kühlzellentür war beschädigt. Die Dichtung ist instand zu setzen. 24. Die Türdichtung war schimmelähnlich verunreinigt. Die Dichtung ist zu reinigen und zu desinfizieren. 25. Die Wände waren besonders im Bodenbereich neben der Tür rostig. Der Rost ist zu entfernen,   die Wände instand zu setzen. 26. Das Thermometer in der Kühlzelle war aus Holz und somit nicht leicht zu reinigen bzw ggf. zu desinfizieren. Das Thermometer ist gegen ein geeignetes leicht zu reinigendes auszutauschen. 27. Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt. Das Verdampferschutzgitter ist zu reinigen. 28. Die Klappkiste zur Lagerung der Gurken war schimmelähnlich verunreinigt. Die Klappkiste ist zu reinigen. Rückverfolgbarkeit 29. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Die Rückverfolgbarkeit der tiefgefroren Lebensmitteln ist sicherzustellen. Sonstige Eigenkontrollen (Basishygiene) 30. Es konnten keine Temperaturlisten vorgelegt werden. Die Temperaturen sind täglich von allen Kühl- und Gefriereinrichtungen zu dokumentieren. Personalschulung 31. Es wurde Personal beschäftigt, das mit Lebensmitteln umgeht, aber nicht entsprechend der Tätigkeit in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult war. Betriebsangestellte, die mit Lebensmitteln umgehen, sind entsprechend ihrer Tätigkeit in Fragen der Lebensmittelhygiene zu unterweisen und/oder zu schulen. Infektionsschutz 32. Es wurden Personen beschäftigt, für die keine Dokumentation der Teilnahme an einer Wiederholungsbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz vorlag. Die Personen müssen an einer Wiederholungsbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz teilnehmen. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren und im Betrieb auf Verlangen vorzulegen.
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33. Es wurden Personen beschäftigt, für die die Bescheinigungen des Gesundheitsamtes über die Durchführung der Infektionsschutz-Erstbelehrung bzw. die vor dem 01.01.2001 ausgestellten Gesundheitszeugnisse nicht im Betrieb einsehbar waren. Die gültigen Erstbelehrungsbescheinigungen sind der Überwachungsbehörde vorzulegen und zukünftig im Betrieb vorzuhalten. Beim Fehlen einer solchen müssen die Personen unverzüglich an einer Erstbelehrung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes teilnehmen. Kennzeichnung 34. Es wurden Lebensmittel ohne Verpackung in Verkehr gebracht, ohne die Allergene vollständig anzugeben. Für Lebensmittel, die zum Verkauf angeboten werden, sind die Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, anzugeben. Schädlingskontrolle 35. Ein geeignetes Verfahren zur Früherkennung von Schädlingen, ein sogenanntes Schädlingsmonitoring, fehlte. Ein geeignetes Verfahren zur Früherkennung von Schädlingen ist anzuwenden. Die Beseitigung der oben aufgeführten Mängel wird im Rahmen von Nachkontrollen durch uns überwacht. Hinweis: Der Betrieb befand sich zum Zeitpunkt der o0.g. lebensmittelr®         atlic ichen,  N Kötrolle insgesamt in einem befriedigenden hyglanlschen Zustane                       es”
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