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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Ouzeri, Hannover

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Anlage

Mängel der lebensmiittelrechtlichen Kontrolle vom 26.02.2020

Betrieb: Kamo, Gaydan

Ouzeri
Hildesheimer Str. 335 337
30519 Hannover

Bei der 0.9. Kontrolle wurden folgende Mängel festgestellt und folgende Maßnahmen zur
Beseitigung angeordnet:

Theke / Tresen

A
I

Küche

10.

Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt.
Die Eiswürfelmaschine ist zu reinigen und zu desinfizieren.

Die Getränkeschankanlage wurde nicht nach dem spezifischen Bedarf gereinigt und
erforderlichenfalls desinfiziert.

Nach den einschlägigen Regeln der Technik (DIN 6650-6) ist die Schankanlage so
regelmäßig zu reinigen, dass eine nachteilige Beeinflussung der Getränke sicher
ausgeschlossen werden kann. Die mit Luft und Getränk in Berührung kommenden
Teile müssen täglich, Getränkeleitungen mindestens alle 7 - 14 Tage (je nach
Getränkeart) gereinigt werden. Ansonsten bei Bedarf (Verunreinigung) auch
zwischendurch.

Die Getränkeschankanlage ist vor der nächsten Nutzung gründlich zu reinigen.

Die Armatur des Handwaschbeckens war beschädigt.
Die Armatur des Handwaschbeckens ist instand zu setzen.

Der Getränkekühltresen war verunreinigt.
Der Getränkekühltresen ist zu reinigen.

Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und
Oberflächen erforderlich war.
Der Raum einschließlich aller Geräte und Oberflächen ist zu reinigen.

Der Deckenanstrich war verbraucht.
Die Decke ist instand zu setzen.

Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt.
Die Dunstabzugsanlage ist zu reinigen.

Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt.
Die Dunstabzugsanlage ist zu reinigen.

Die Beleuchtung waren verunreinigt.
Die Beleuchtung ist zu reinigen.

Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und
hinter den Einrichtungen verunreinigt.
Der Fußboden ist zu reinigen.
1

11,

Die Wandfliesen waren teilweise beschädigt.
Die Wandfliesen sind instand zu setzen.

Umkleideraum

12.

Die allgemeine Ordnung und Sauberkeit war mangelhaft.
Der Raum ist zu ordnen und zu strukturieren.

Vorbereitung

13.

14.

15.

16.

17.

18.

19.

20.

Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und
Oberflächen erforderlich war.
Der Raum einschließlich aller Geräte und Oberflächen ist zu reinigen.

Die Armatur des Handwaschbeckens war beschädigt.
Die Armatur des Handwaschbeckens ist instand zu setzen.

Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war.
Das Schneidbrett ist instand zu setzen.

Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und
hinter den Einrichtungen verunreinigt.
Der Fußboden ist zu reinigen.

Die Decke über den Konvektomaten war schimmelähnlich verunreinigt.
Die Decke ist in einen hygienisch einwandfreien Zustand zu versetzen.

Der Griff der Tiefkühltruhe war beschädigt.
Der Griff der Tiefkühltruhe ist instand zu setzen.

Die Einlegeböden des Kühlschrankes waren verunreinigt.
Die Einlegeböden sind zu reinigen.

Die Einlegeböden des Kühlschrankes waren beschädigt.
Die Einlegeböden sind instand zu setzen.

Lager (Depot)

Zt,

22.

23.

24.

Die Tiefkühltruhe war stark vereist.
Die Tiefkühltruhe ist zu enteisen und zu reinigen.

Es wurden gefrorene Lebensmittel so aufgetaut, dass die dabei entstehende
Flüssigkeit nicht abfließen konnte.

Gefrorene Lebensmittel sind so aufzutauen, dass die dabei entstehende Flüssigkeit
abfließen kann.

Es wurden gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut, bei
der das Risiko bestand, die Vermehrung pathogener (krankmachender)
Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern.

Gefrorene Lebensmittel sind einer Temperatur auftauen, die keinem
Gesundheitsrisiko Vorschub leistet. Die Kühlkette darf nicht unterbrochen werden.

Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln war Frostbrand zu erkennen.

Die Lebensmittel bei denen Frostbrand zu erkennen war, sind aus dem Verkehr zu
nehmen.
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25. Es waren Lebensmittel in einer ungeeigneten Verpackung/Umhüllung eingefroren.
Es ist eine Verpackung/Umhüllung zu verwenden, die keine Kontaminationsquelle für
die Lebensmittel darstellt.

Kühlzelle

26. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand.
Der Raum ist in einen guten hygienischen Zustand zu versetzen.

27. Das Regal war verunreinigt.
Das Regal ist zu reinigen.

28. Die in abtauendem Eis gekühlten Fischereierzeugnisse hatten
Schmelzwasserberührung.
Die in abtauendem Eis gekühlten Fischereierzeugnisse müssen so gelagert werden,
dass eine Kontamination mit Schmelzwasser ausgeschlossen wird.

29. Es wurden Lebensmittel in verunreinigten Behältern aufbewahrt.
Die Behälter sind zu reinigen.

Lager für Getränke (Container)

30. Der gesamte Außenbereich war mit Sperrmüll und sonstigen Abfällen zugestellt.
Der Außenbereich ist zu reinigen, der Müll zu entsorgen.

Sonstige Eigenkontrollen (Basishygiene)

31. Es konnten keine Temperaturlisten vorgelegt werden.
Die Temperaturen sind täglich von allen Kühl- und Gefriereinrichtungen zu
dokumentieren.

Personalschulung

32. Es wurde Personal beschäftigt, das mit Lebensmitteln umgeht, aber nicht
entsprechend der Tätigkeit in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder
geschult war.

Betriebsangestellte, die mit Lebensmitteln umgehen, sind entsprechend ihrer
Tätigkeit in Fragen der Lebensmittelhygiene zu unterweisen und/oder zu schulen.

Infektionsschutz

33. Es wurden Personen beschäftigt, für die keine Dokumentation der Teilnahme an
einer Wiederholungsbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz vorlag.
Die Personen müssen an einer Wiederholungsbelehrung gemäß
Infektionsschutzgesetz teilnehmen. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu
dokumentieren und im Betrieb auf Verlangen vorzulegen.

Schädlingskontrolle
34. Ein geeignetes Verfahren zur Früherkennung von Schädlingen, ein sogenanntes

Schädlingsmonitoring, fehlte.
Ein geeignetes Verfahren zur Früherkennung von Schädlingen ist anzuwenden.
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Die Beseitigung der oben aufgeführten Mängel wurde im Rahmen einer oder mehrerer
Nachkontrollen überwacht. Es wurde festgestellt, dass die Mängel überwiegend behoben
worden sind. Die Abstellung der restlichen Mängel wird weiterhin durch uns überwacht.

Hinweis:

Der Betrieb befand sich zum Zeitpunkt der o.g. lebensmittelrechtlichen Kontrolle
insgesamt in einem befriedigenden hygienischen Aue: ni
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