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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Ouzeri, Hannover“
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Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
Anlage Mängel der lebensmiittelrechtlichen Kontrolle vom 26.02.2020 Betrieb: Kamo, Gaydan Ouzeri Hildesheimer Str. 335 337 30519 Hannover Bei der 0.9. Kontrolle wurden folgende Mängel festgestellt und folgende Maßnahmen zur Beseitigung angeordnet: Theke / Tresen A I Küche 10. Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine ist zu reinigen und zu desinfizieren. Die Getränkeschankanlage wurde nicht nach dem spezifischen Bedarf gereinigt und erforderlichenfalls desinfiziert. Nach den einschlägigen Regeln der Technik (DIN 6650-6) ist die Schankanlage so regelmäßig zu reinigen, dass eine nachteilige Beeinflussung der Getränke sicher ausgeschlossen werden kann. Die mit Luft und Getränk in Berührung kommenden Teile müssen täglich, Getränkeleitungen mindestens alle 7 - 14 Tage (je nach Getränkeart) gereinigt werden. Ansonsten bei Bedarf (Verunreinigung) auch zwischendurch. Die Getränkeschankanlage ist vor der nächsten Nutzung gründlich zu reinigen. Die Armatur des Handwaschbeckens war beschädigt. Die Armatur des Handwaschbeckens ist instand zu setzen. Der Getränkekühltresen war verunreinigt. Der Getränkekühltresen ist zu reinigen. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Raum einschließlich aller Geräte und Oberflächen ist zu reinigen. Der Deckenanstrich war verbraucht. Die Decke ist instand zu setzen. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage ist zu reinigen. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage ist zu reinigen. Die Beleuchtung waren verunreinigt. Die Beleuchtung ist zu reinigen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Fußboden ist zu reinigen.
11, Die Wandfliesen waren teilweise beschädigt. Die Wandfliesen sind instand zu setzen. Umkleideraum 12. Die allgemeine Ordnung und Sauberkeit war mangelhaft. Der Raum ist zu ordnen und zu strukturieren. Vorbereitung 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Raum einschließlich aller Geräte und Oberflächen ist zu reinigen. Die Armatur des Handwaschbeckens war beschädigt. Die Armatur des Handwaschbeckens ist instand zu setzen. Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Das Schneidbrett ist instand zu setzen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Fußboden ist zu reinigen. Die Decke über den Konvektomaten war schimmelähnlich verunreinigt. Die Decke ist in einen hygienisch einwandfreien Zustand zu versetzen. Der Griff der Tiefkühltruhe war beschädigt. Der Griff der Tiefkühltruhe ist instand zu setzen. Die Einlegeböden des Kühlschrankes waren verunreinigt. Die Einlegeböden sind zu reinigen. Die Einlegeböden des Kühlschrankes waren beschädigt. Die Einlegeböden sind instand zu setzen. Lager (Depot) Zt, 22. 23. 24. Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Die Tiefkühltruhe ist zu enteisen und zu reinigen. Es wurden gefrorene Lebensmittel so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte. Gefrorene Lebensmittel sind so aufzutauen, dass die dabei entstehende Flüssigkeit abfließen kann. Es wurden gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut, bei der das Risiko bestand, die Vermehrung pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern. Gefrorene Lebensmittel sind einer Temperatur auftauen, die keinem Gesundheitsrisiko Vorschub leistet. Die Kühlkette darf nicht unterbrochen werden. Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln war Frostbrand zu erkennen. Die Lebensmittel bei denen Frostbrand zu erkennen war, sind aus dem Verkehr zu nehmen.
25. Es waren Lebensmittel in einer ungeeigneten Verpackung/Umhüllung eingefroren. Es ist eine Verpackung/Umhüllung zu verwenden, die keine Kontaminationsquelle für die Lebensmittel darstellt. Kühlzelle 26. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Raum ist in einen guten hygienischen Zustand zu versetzen. 27. Das Regal war verunreinigt. Das Regal ist zu reinigen. 28. Die in abtauendem Eis gekühlten Fischereierzeugnisse hatten Schmelzwasserberührung. Die in abtauendem Eis gekühlten Fischereierzeugnisse müssen so gelagert werden, dass eine Kontamination mit Schmelzwasser ausgeschlossen wird. 29. Es wurden Lebensmittel in verunreinigten Behältern aufbewahrt. Die Behälter sind zu reinigen. Lager für Getränke (Container) 30. Der gesamte Außenbereich war mit Sperrmüll und sonstigen Abfällen zugestellt. Der Außenbereich ist zu reinigen, der Müll zu entsorgen. Sonstige Eigenkontrollen (Basishygiene) 31. Es konnten keine Temperaturlisten vorgelegt werden. Die Temperaturen sind täglich von allen Kühl- und Gefriereinrichtungen zu dokumentieren. Personalschulung 32. Es wurde Personal beschäftigt, das mit Lebensmitteln umgeht, aber nicht entsprechend der Tätigkeit in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult war. Betriebsangestellte, die mit Lebensmitteln umgehen, sind entsprechend ihrer Tätigkeit in Fragen der Lebensmittelhygiene zu unterweisen und/oder zu schulen. Infektionsschutz 33. Es wurden Personen beschäftigt, für die keine Dokumentation der Teilnahme an einer Wiederholungsbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz vorlag. Die Personen müssen an einer Wiederholungsbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz teilnehmen. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren und im Betrieb auf Verlangen vorzulegen. Schädlingskontrolle 34. Ein geeignetes Verfahren zur Früherkennung von Schädlingen, ein sogenanntes Schädlingsmonitoring, fehlte. Ein geeignetes Verfahren zur Früherkennung von Schädlingen ist anzuwenden.
Die Beseitigung der oben aufgeführten Mängel wurde im Rahmen einer oder mehrerer Nachkontrollen überwacht. Es wurde festgestellt, dass die Mängel überwiegend behoben worden sind. Die Abstellung der restlichen Mängel wird weiterhin durch uns überwacht. Hinweis: Der Betrieb befand sich zum Zeitpunkt der o.g. lebensmittelrechtlichen Kontrolle insgesamt in einem befriedigenden hygienischen Aue: ni