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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Pano Bäckerei Hackner, Ingolstadt

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Gesundheitsamt Verwaltung Stadt Ingolstadt, 85047 Ingolstadt Mit Postzustellungsurkunde Bitte bei Antwort angeben                                      Datum Ihr Schreiben vom/ihre Zeichen                        Unsere Zeichen                                                 24.10.2019 23.10.2019                                            V11V31/4 Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformati- on (Verbraucherinformationsgesetz - VIG); Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz Betrieb: Backhaus Hackner Betriebs gmbH - Bäckereifiliale und Cafe / Backhaus Hackner gmbH „Pano“ Sehr gcchrteig die Stadt Ingolstadt erlässt folgenden Bescheid: Ihrem Antrag vom 23.10.2019, auf Informationsgewährung wird stattgegeben. Ni Ihnen wird folgende Auskunft erteilt: Der obengenannte Betrieb wurde am 16.01.2019 und am 21.01.2019 durch die Lebensmittel- überwachung des Gesundheitsamtes der Stadt Ingolstadt kontrolliert. Bei beiden Kontrollen wurden keine Beanstandungenfestgestellt. 3. Für diesen Bescheid werden keine Gebühren erhoben. Gründe: h, Mit E-Mail vom 23.10.2019 haben Sie über das Internetportal „Frag den Staat“ ein Auskunftser- suchen nach $ 2 Abs. 1 VIG bezüglich dem Betrieb: Backhaus Hackner Betriebs GmbH - Bäckerei- filiale und Cafe / Backhaus Hackner GmbH „Pano“gestellt. Esplanade 29, 85049 Ingolstadt                   Öffnungszeiten               Sparkasse Ingolstadt Eichstätt IBAN   DE48 7215 0000 0000 0009 27 INVG-Haltestelle: Omnibusbahnhof                 Mo.-Fr. 08:00 - 12:30                                       BIC    BYLADEM1ING ( 0841 ) 3 05-16 00, Tag und Nacht anrufbereit   Mo. -Di. 13:30 - 16:00       Postbank München               IBAN   DE35 7001 0080 0019 2008 09       u‘ m ( 0841 ) 3. 05-0, Telefax 3 05-10 35             Do        13:30 - 17:30                                     BIC    PBNKDEFF                               & Hinweis zur elektronischen Kommunikation:                                     VR Bayern Mitte eG             IBAN   DE86 7216 0818 0000 7063 29    Zertifikat seit 2007 www.ingolstadt.de/zugang                                                                                      BIC   -GENODEFIINP                  SUERTIORUHENEEN und bei Ingolstädter Geldinstituten
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Im Einzelnen begehrten Sie folgende Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz: 1. Wann haben die beidenletzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgen- den Betrieb stattgefunden? 2.   Kam eshierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantragen Sie die Herausgabe desentspre- chenden Kontrollberichts an Sie. ll.                    : Die Stadt Ingolstadt, Gesundheitsamt, ist für die Entscheidung über die Gewährung des begehrten Informationszuganges gemäß 8 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Gesetz zur Verbesserung der gesundheits- bezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz — VIG) vom 17. Oktober 2012 (BG8BI. I S. 2166, 2728), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 34 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) i.V.m. Art. 21a Abs. 2, Art. 1 Abs. 3 Nr. 4, Art. 2 Abs. 1, Art. 4 des Geset- zes über den öffentlichen Gesundheitsdienst- und Veterinärdienst, die Ernährung und denVer- braucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung -GDVG- vom 24. Juli 2003 (GVBl. S: 452, 752, BayRS 2120-1-U/G), zuletzt geändert durch $ 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2017 (GVBl. S. 366), sachlich und gemäßArt. 3 Abs. 1 Nr. 2 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes- BayVwVfG- (BayRS 2010-1-I) örtlich zuständig. Die begehrten Informationen lassen sich dem Auskunftsbereich des VIG zuordnen, speziell dem des $ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG. Hierunterfallen alle Daten über von den nach Bundes- oder Lan- desrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen und unmittelbar geltender Rechtsakte der Euro- päischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich des LFGB sowie Maßnahmenund Entscheidungen, die im Zusammenhang mit solchen Abweichungen getroffen wordensind. Der Antrag genügt auch dem Bestimmtheitserfordernis des $ 4 Abs. 1 Satz 1 VIG, wonach der Antrag hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen muss, auf welche Informati- onenergerichtet ist. Ein Antrag ist auch dann hinreichend bestimmt, wenn aus ihm klar zu erken- nen ist, welche Informationen begehrt werden (vgl. auch VG Frankfurt, Urteil vom 31.01.2008, 7 E 1487/07). Ihrem Anspruch stehen allgemeine Ablehnungsgründe des $ 4 Abs. 3, 4 und 5 VIG nicht entgegen. Ihrem Anspruchsbegehren stehen auch keine Ausschluss- oder Beschränkungsgründe nach $ 3 VIG (öffentliche und private Belange) entgegen. Ihrem Auskunftsersuchen wird daher stattgegeben. Aus haftungsrechtlichen und datensicherheits- rechtlichen Gründen haben wir uns entschieden, die Auskunft postalisch und nicht per E-Mail zu erteilen. Die Kostenentscheidung beruht auf $ 7 Abs. 1 Satz 2 VIG.
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Rechtsbehelfsbelehrung Gegendiesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkei- ten zur Verfügung: a) Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamtenbei der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Anschriften lauten: Bayerisches Verwaltungsgericht München Postfachanschrift:    Postfach 20 05 43, 80005 München Hausanschrift:        Bayerstraße 30, 80335 München, b) Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht München auch durch Übermitt- lung eines elektronischen Dokıuments mit aualifizierter Signatur an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach - www.egvp.de - erhoben werden. Dabei sind die der Internetprä- senz der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu entnehmenden Bedingungen zu beachten: http://www.vgh.bayern.de/verwaltungsgerichtsbarkeit/rechtsantragsstelle/. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Ingolstadt) und den Gegenstand des Klagebegeh- rens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tat- sachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Wenn die Klage schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird, sollen dieser und allen Schriftsätzen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher Mail ist nicht zugelassen undentfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehel- fen könnenderInternetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit entnommen wer- den (www.vgh.bayern.de) Kraft Bundesrechtsist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Mit freundlichen Grüßen Ihr Gesundheitsamt
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