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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Pasta Pasta, Trier

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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FA TRIER STADTVERWALTUNG TRIER Dezernat Ill Ordnungsamt Verbraucherschutz/ Stadtverwaltung Trier | Postfach 34 70 | 54224 Trier                                                        Immissionsschutz Fabian Schicker                                                                                             DE Wasserweg 7-9 54292 Trier @trier.de www.trier.de Unser Zeichen:     21/21 Durchführung des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) vom 05.11.2007 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.10.2012 Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Ihr Antrag vom 19.10.2020 auf Informationszugang zum Betrieb Pasta Pasta (jetzt Pfannkuchenhaus) Palastsr.8, 54290 Trier Sehr geehrter Herr Schicker, nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie nunmehr folgenden Bescheid Ihrem Antrag nach $ 2 Abs. 1 VIG auf Mitteilung der                                  Daten    der      letzten     beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen wird entsprochen. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Begründung: Ihre E-Mail wird als Antrag gem. 8 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG, Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, b) der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen, c) unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze sowie Maßnahmen               und   Entscheidungen,        die im Zusammenhang mit den  in den     Buchstaben a bis      c Montag bis Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr               ER         eg oder nach Vereinbarung                    "                                                       N Buslinien 1, 22, 30 | Haltestellen Wasserweg oder Franz-Georg-Str.
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genannten Abweichungen getroffen worden sind, gewertet. Ihr Antrag bezieht sich auf die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der o.a. Betriebsstätte und im Beanstandungsfall auf den Zugang des jeweiligen Kontrollberichtes. Ihr Antrag ist zulässig,     Ausschluss-      und   Beschränkungsgründe          bestehen       nicht.  Daher    ist die Information zu erteilen. Nach Überprüfung der Betriebsakte des angefragten Betriebes wurden die letzten beiden Betriebskontrollen      vor Antragstellung        am    21.07.2019       und     am     08.06.2020       durchgeführt. Abweichungen (Beanstandungen) im Sinne des 8 2 Abs.1 Nr.1 VIG wurden hierbei nicht festgestellt. Ihrem Antrag entsprechend entfällt daher die Übersendung von Kontrollberichten. Das Verwaltungsverfahren wurde einschließlich dieses Bescheides auf dem Postweg durchgeführt. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung werden Ihnen daher die beiden Betriebskontrolldaten gleichzeitig mit diesem Bescheid mitgeteilt. Nach 8 7 Abs. 1 Satz 2 VIG ist der Zugang zu Informationen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000,- € gebühren- und auslagenfrei. Mit freundlichen Grüßen ImA Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen    diesen   Bescheid   kann     innerhalb   eines  Monats     nach    Bekanntgabe        Widerspruch      erhoben werden.    Der Widerspruch      ist bei der Stadtverwaltung Trier, Postfach           3470,    54224 Trier, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die   Schriftform   kann   durch     die   elektronische    Form    ersetzt    werden.      In   diesem    Fall  ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen.     Bei    der   Verwendung         der    elektronischen       Form      sind     besondere       technische Rahmenbedingungen            zu        beachten,       die      im         Internet          unter       www.trier.de Impressum/Rechtshinweise/Digitale Signatur aufgeführt sind.
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