2020-05-05VIGBesuchsberichtPitsBurgerWinnenden

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Pit's Burger, Winnenden

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Landratsamt Rems-Murr-Kreis Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung                        Besuchsbericht Standort Pit`s Burger Marktstr. 6 D-71364 Winnenden Besuch am 05.05.2020 von 14:10 Uhr bis 14:45 Uhr Durchgeführt von Begleitpersonal Seiten des Betriebes Ergebnisse des Betriebsbesuches: Nr. Verstoß/Behebung 1    Verstoß: Vorbereitungsraum: 1.1. In diesem Raum befand sich am Handwaschbecken nur kaltes Wasser, warmes Wasser war nicht vorhanden. 1.2. Über dem Spülbereich befand sich ein offener Hängeschrank, in diesem standen Trinkgläser. Innen war der Schrank sowie die Gläser verunreinigt. Behebung: 1.1. Es müssen an geeigneten Standorten genügend Handwaschbecken vorhanden sein. Diese müssen Warm- und Kaltwasserzufuhr haben, darüber hinaus müssen Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen vorhanden sein. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel I, Nr. 4 Frist: sofort 1.2. Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, müssen gründlich gereinigt und erforderlichenfalls desinfiziert werden. Die Reinigung und die Desinfektion muss so häufig erfolgen, dass kein Kontaminationsrisiko besteht. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 a) Frist: sofort 2    Verstoß: Verkaufsbereich: 2.1. Unter dem Kühltisch befanden sich Kühlschubladen in denen verschiedene Lebensmittel gelagert wurden. Als die Schubladen herausgezogen wurden, wurde sichtbar, dass der Innenbereich stark verunreinigt war. Dort lagen zahlreiche Pommes die teilweise geschimmelt haben, sowie eine gelbliche Flüssigkeit. Teilweise waren auch große Schimmelflecken im Inneren des Kühltisches sichtbar. Behebung: 2.1. Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, müssen gründlich gereinigt und erforderlichenfalls desinfiziert werden. Die Reinigung und die Desinfektion muss so häufig erfolgen, dass kein Kontaminationsrisiko besteht. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 a) Frist: sofort Seite 1 von 2
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Angewandte Rechtsvorschriften: Verordnung (EG) 178/2002, Verordnung (EG) 852/2004, Verordnung (EG) 853/2004, Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), Rechtsverordnungen Seite 2 von 2
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