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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Pizzaboys, Augsburg

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Stadt Augsburg © ee

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Ihre Zeichen
Unsere Zeichen 720-3255/9
Datum 08.11.2019

Unsere Zeichen und Datum bei Antwort bitte angeben
Hinweise zur E-Mail-Nutzung unter
http://www.augsburg.de/elektronische-kommunikation/

Betriebskontrolle - Mängelbericht

Betrieb: Pizza Boys, Herrenbachstr. 57, 86161 Augsburg Herrenbach
(Imbissbetriebe einschl. mobile Einrichtung)

Kontrolldatum: 06.11.2019

Sehr geehrte

am 06.11.2019 wurde in o.g. Betrieb eine Kontrolle durchgeführt.
Hierbei wurden folgende Mängel festgestellt:

1. Küche
Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter
den Einrichtungen verunreinigt.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 1 / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmiittel-
hygiene

2. Küche
Die Teigausrollmaschine war verunreinigt und das Förderband war beschädigt.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. V Nr. 1a / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmit-
telhygiene

3. Küche
Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 1 / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittel-
hygiene

4. Küche
Die Türdichtungen des Kühltisches waren verunreinigt und beschädigt.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 1 / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittel-

hygiene
Feste Servicezeiten: Telefonzentrale: (0821) 3 24-0 == 5 Bankverbindungen:
Mo-Fr 08.00-12.00 Uhr Internet: www.augsburg.de alle Linien Stadtsparkasse Augsburg
Mo-Mi 13.30-15.00 Uhr E-Mail: stadt@augsburg.de Haltestelle Königsplatz IBAN: DE35 7205 0000 0000 0400 06
Do 13.30 — 17.00 Uhr BIC: AUGSDE77XXX

Individuelle Servicezeiten
nach Terminvereinbarung
1

10.

11.

T2:

13:

14.

Küche
Die Geschirrspülmaschine war verunreinigt.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 1 / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittel-
hygiene

Küche
Es waren Lebensmittel in einer ungeeigneten Verpackung/Umhüllung eingefroren.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. X Nr. 1 / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmit-
telhygiene

Küche
Das Mikrowellengerät war verunreinigt.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. | Nr. 1 / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittel-
hygiene

Küche
Mehrere Behälter zur Aufbewahrung von Lebensmittel waren beschädigt. m
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. V Nr. 1b / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmit-
telhygiene

Küche
Einige Pizzableche waren verunreinigt.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. V Nr. 1a / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmit-
telhygiene

Küche
Es wurden vorverpackte Lebensmittel ohne die für dieses Lebensmittel verpflichtende An-
gabe des Datum des Einfrierens bzw. des Datums des ersten Einfrierens abgegeben.
Art. 9 Abs. 1 f i.V.m. Art. 24 Abs. 2 i.V.m. Anhang X Nr. 3 / VO (EU) Nr. 1169/2011 betref-
fend die Information der Verbraucher über Lebensmittel

Vorbereitungsraum
Die "Pizza Kit" Maschine war am Abwurf beschädigt, das Klebeband ist zu entfernen.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1b / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmit-
telhygiene in

Vorbereitungsraum
Der-Fußboden war insbesondere in-den-Rand- und Eckbereichen, sowie unter und-hinter
den Einrichtungen verunreinigt.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittel-
'hygiene

Vorbereitungsraum
Der Fußbodenabfluss war verunreinigt.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 1 / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmnittel-
hygiene

Vorbereitungsraum

Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender).
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 4 / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittel-
hygiene
2

15. Vorbereitungsraum
Der Teigkneter war verunreinigt.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmit-
telhygiene

16. Vorbereitungsraum
Mehrere Reinigungsgeräte (Besen/Schrubber etc.) waren erheblich verunreinigt.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 1 / Verordnung tEG) Nr. 852/2004 über Lebensmittel-
hygiene

17. Kühlraum
Der Fußboden war verunreinigt.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. | Nr. 1 / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittel-
hygiene

18. Lagerraum
Für die Deckenlampem fehlten die Schutzabdeckungen.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. | Nr. 2b / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmit-
telhygiene

19. Lagerraum
Betriebsfremde Gegenstände sind zu entfernen, bzw. der Raum ist zu entrümpeln.
$ 3 Satz 1 / Lebensmittelhygiene-Verordnung

20. Betrieb allgemein $
Es konnte keine schriftlich geführte Temperaturüberwachung vorgelegt werden.
Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchst. g / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhy-
giene

. 21. Betrieb allgemein

Wir empfehlen Ihnen dringend, die oben aufgeführten Mängel bis zum 27.11.2019 zu beseitigen.
Sollten Sie dieser Ihnen als Lebensmittelunternehmer obliegenden Verpflichtung nicht nachkommen,
müssen Sie mit der Einleitung verwaltungsrechtlicher (Erlass eines Verwaltungsaktes) und/oder ord-
“nungswidrigkeitenrechtlicher (Verhängung eines Verwarnungsgeldes, Erlass eines Bußgeldbeschei-
des) Maßnahmen rechnen.

Mit freundlichen Grüßen
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