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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Pizzaboys, Augsburg“
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Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
Stadt Augsburg © ee Stadt Augsburg, 86143 Augsburg Dienstgebäude Fuggerstr. 12 a Amt für Verbraucherschutz und Marktwesen 86150 Augsburg Zimmer Ansprechpartner(in) Telefon 0821 /3 24-39 E-Mail lebensmittelueberwachung@augsburg.de Telefax 0821 / 3 24 - 3902 Ihre Zeichen Unsere Zeichen 720-3255/9 Datum 08.11.2019 Unsere Zeichen und Datum bei Antwort bitte angeben Hinweise zur E-Mail-Nutzung unter http://www.augsburg.de/elektronische-kommunikation/ Betriebskontrolle - Mängelbericht Betrieb: Pizza Boys, Herrenbachstr. 57, 86161 Augsburg Herrenbach (Imbissbetriebe einschl. mobile Einrichtung) Kontrolldatum: 06.11.2019 Sehr geehrte am 06.11.2019 wurde in o.g. Betrieb eine Kontrolle durchgeführt. Hierbei wurden folgende Mängel festgestellt: 1. Küche Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 1 / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmiittel- hygiene 2. Küche Die Teigausrollmaschine war verunreinigt und das Förderband war beschädigt. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. V Nr. 1a / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmit- telhygiene 3. Küche Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 1 / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittel- hygiene 4. Küche Die Türdichtungen des Kühltisches waren verunreinigt und beschädigt. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 1 / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittel- hygiene Feste Servicezeiten: Telefonzentrale: (0821) 3 24-0 == 5 Bankverbindungen: Mo-Fr 08.00-12.00 Uhr Internet: www.augsburg.de alle Linien Stadtsparkasse Augsburg Mo-Mi 13.30-15.00 Uhr E-Mail: stadt@augsburg.de Haltestelle Königsplatz IBAN: DE35 7205 0000 0000 0400 06 Do 13.30 — 17.00 Uhr BIC: AUGSDE77XXX Individuelle Servicezeiten nach Terminvereinbarung
10. 11. T2: 13: 14. Küche Die Geschirrspülmaschine war verunreinigt. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 1 / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittel- hygiene Küche Es waren Lebensmittel in einer ungeeigneten Verpackung/Umhüllung eingefroren. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. X Nr. 1 / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmit- telhygiene Küche Das Mikrowellengerät war verunreinigt. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. | Nr. 1 / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittel- hygiene Küche Mehrere Behälter zur Aufbewahrung von Lebensmittel waren beschädigt. m Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. V Nr. 1b / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmit- telhygiene Küche Einige Pizzableche waren verunreinigt. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. V Nr. 1a / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmit- telhygiene Küche Es wurden vorverpackte Lebensmittel ohne die für dieses Lebensmittel verpflichtende An- gabe des Datum des Einfrierens bzw. des Datums des ersten Einfrierens abgegeben. Art. 9 Abs. 1 f i.V.m. Art. 24 Abs. 2 i.V.m. Anhang X Nr. 3 / VO (EU) Nr. 1169/2011 betref- fend die Information der Verbraucher über Lebensmittel Vorbereitungsraum Die "Pizza Kit" Maschine war am Abwurf beschädigt, das Klebeband ist zu entfernen. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1b / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmit- telhygiene in Vorbereitungsraum Der-Fußboden war insbesondere in-den-Rand- und Eckbereichen, sowie unter und-hinter den Einrichtungen verunreinigt. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittel- 'hygiene Vorbereitungsraum Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 1 / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmnittel- hygiene Vorbereitungsraum Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 4 / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittel- hygiene
15. Vorbereitungsraum Der Teigkneter war verunreinigt. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmit- telhygiene 16. Vorbereitungsraum Mehrere Reinigungsgeräte (Besen/Schrubber etc.) waren erheblich verunreinigt. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 1 / Verordnung tEG) Nr. 852/2004 über Lebensmittel- hygiene 17. Kühlraum Der Fußboden war verunreinigt. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. | Nr. 1 / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittel- hygiene 18. Lagerraum Für die Deckenlampem fehlten die Schutzabdeckungen. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. | Nr. 2b / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmit- telhygiene 19. Lagerraum Betriebsfremde Gegenstände sind zu entfernen, bzw. der Raum ist zu entrümpeln. $ 3 Satz 1 / Lebensmittelhygiene-Verordnung 20. Betrieb allgemein $ Es konnte keine schriftlich geführte Temperaturüberwachung vorgelegt werden. Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchst. g / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhy- giene . 21. Betrieb allgemein Wir empfehlen Ihnen dringend, die oben aufgeführten Mängel bis zum 27.11.2019 zu beseitigen. Sollten Sie dieser Ihnen als Lebensmittelunternehmer obliegenden Verpflichtung nicht nachkommen, müssen Sie mit der Einleitung verwaltungsrechtlicher (Erlass eines Verwaltungsaktes) und/oder ord- “nungswidrigkeitenrechtlicher (Verhängung eines Verwarnungsgeldes, Erlass eines Bußgeldbeschei- des) Maßnahmen rechnen. Mit freundlichen Grüßen