frag-den-staat-pizza-king-90762-20190829.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Pizzeria King, Fürth

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

/ 2
PDF herunterladen
Stadt Fürth Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz Stadt Fürth - 90744. Fürth 32 Dienstgebäude Schwabacher Str. 170 Herrn ‚ Rüdiger Miller. ontag bis Freitag: r- Montagnachmittag: 13. 30 Uhr - 46. 30 .Uhr und nach Vereinbarung Ihre Zeichen - Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen - Dalum IVOA/O-3 VIG, Pizzaking, Nürnb67 29. August 2019 Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu dem Betrieb Pizzeria King, NürnbergerStr. 67, 90762 Fürth Sehr geehrter Herr Miller, mit E-Mail vom 22.07.2019 beantragen Sie Informationsgewährung nach VIG zu dem Be- trieb: Pizzeria King NürnbergerStr. 67 90762 Fürth Dem Antrag auf Gewährung der Information wird stattgegeben (8 4 Abs. 1 Satz 1 VIG) und die Auskunft wie folgt erteilt: 1. Die beiden letzten Betriebskontrollen fanden am 22.05.2018 und 11.07.2019 statt. 2. Es haben sich keine Beanstandungen ergeben. Konten der Stadtkasse Fürth: Sparkasse Fürth, BLZ 762 500 00, Konto — Nr. 18, !BAN: DE93 7625 0000 0000 0000 18, BIC: BYLABEMISFU . Postbank Nürnberg, BiZ 760 100 85, Konto — Nr: 2676 859, IBAN: DE80-7601 0085 0002 6768 59, BIC: PBNKDEFF760
1

Stadt Fürth — Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz — 90744 Fürth Seite 2 Hinweis: Sie beantragten Informationen nach Verbraucherinformationsgesetz. Wir möchten Sie ausdrück- lich darauf hinweisen, dass das Verbraucherinformationsgesetz allein Auskunftsansprüche ge- genüber Behörden umfasst, jedoch keine Aussage zur Zulässigkeit der Weiterverwendung der erhaltenen Informationen durch Sie als Antragsteller trifft. Ob und wie Sie die Informationen wei- terverwenden, liegt daherin Ihrer alleinigen Verantwortung und Ihrem Risiko. Mit freundlichen Grüßen
2