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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Rani Dhaba, Göttingen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz LANDKREIS GÖTTINGEN für den Landkreis und die Stadt Göttingen                               DER LANDEESE Servicezeiten: Mo, Mi, Fr 09:00 - 12:00 Uhr Do           13:30 — 16:00 Uhr Nutzen Sie unser Angebot zur Terminabsprache Bei Zahlungen bitte angeben: PK: Ihr Antrag nach $ 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG)' hier: Rani Dhaba, Goethe-Allee 2, 37073 Göttingen Sehr ee Bezug nehmend auf meinen Bescheid vom 10.07.2020 erhalten Sie die Niederschriften vom 05.07.2019 und 09.06.2020. Die Niederschriften wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen teilweise geschwärzt. Gleichfalls verweise ich auf den aktuellen Stand hinsichtlich der Ausräumung der Mängel durch den Betrieb im Hinweisfeld neben dem Adressfeld auf der jeweiligen Niederschrift. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne Du                              Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Standort: Landkreis Göttingen Walkemühlenweg 8 37083 Göttingen www.landkreisgoettingen.de Gläubiger-ID: DE8422200000042204 Sparkasse Göttingen IBAN: DE78260500010000505792 BIC: NOLADE21GOE Sparkasse Osterode am Harz IBAN: DEO2263510150003204476 BIC: NOLADE21HZB Kreis- und Stadtsparkasse . Verbraucherinformationsgesetz vom   17. Oktober 2012 (BGBl. | S. 2166, 2725), geändert  Münden durch Artikel 2 Absatz 34 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. | S. 3154) in gültiger   IBAN: DE04260514500000006510 Fassung (i.g.F.)                                                                          Sparkasse Duderstadt IBAN: DE35260512600000121962 Seitelvoni
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Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz LANDKREIS GÖTTINGEN DER LANDRAT für den Landkreis und die Stadt Göttingen Servicezeiten Montag, Mittwoch und Freitag Postanschrift: Landkreis Göttingen : 37070 Göttingen 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Hinweis LK Göttingen 27.07.2020: Rani Dhaba                                                                                   Donnerstag Goethe-Allee 2                                                                               13.30 Uhr bis 16.00 Uhr Die Mängel wurden 37073 Göttingen zwischenzeitlich vollständig         Nutzen Sie unser Angebot ausgeräumt.                          zur Terminabsprache Bei Zahlungen bitte angeben: Niederschrift über eine amtliche Kontrolle                                                   PK: Betrieb: I              Rani Dhaba, Goethe-Allee 2, 37073 Göttingen Göttingen Göttingen, 05.07.2019 Anwesende: Herr BER,         HerrBR.        R Herr Sehr geehrter Herr Bu am 03.07.2019 in der Zeit von 15:10 bis 15:30 Uhr habe ich in Ihrem o.g. Betrieb eine planmäßige Routinekontrolle durchgeführt. Die festgestellten Mängel wurden dabei den bei der Kontrolle anwesenden Personen aufgezeigt und erläutert. Hiermit gebe ich Ihnen die Möglichkeit, die nachfolgend genannten Mängel aus eigener Veranlassung heraus abzustellen. Bitte teilen Sie mir die von Ihnen durchgeführten Maßnahmen schriftlich bis spätestens 03.08.2019 mit und belegen diese anhand von Fotos oder anderen geeigneten Unterlagen wie Arbeitsaufträgen, Rechnungen, Untersuchungsbefunden o.ä. Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keine Mitteilung von Ihnen erhalten haben; werde ich bei einer kostenpflichtigen Nachkontrolle Ihres Betriebes vor Ort prüfen, ob alle Mängel beseitigt wurden. Sollten Sie Ihre Antwort per Email zusenden, geben Sie bitte dabei unbedingt Ihren Namen, den Namen Ihrer Firma, den Betriebssitz, das Aktenzeichen und den /die Kontrolleur*in an, da Ihre Mitteilung sonst nicht zugeordnet werden kann.                                                                      Standort: Landkreis Göttingen Folgende Mängel/Abweichungen wurden von mir bei der Kontrolle .                              Walkemühlenweg 8 festgestellt:                                                                                37083 Göttingen 1.     Imbiss Zubereitung                                                                    www.landkreisgoettingen.de Das Mikrowellengerät war angerostet. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. INr. 1                                                           "Sparkasse Göttingen IBAN: DE78260500010000505792 2.     Imbiss Zubereitung                                                                    BIC: NOLADE21GOE Der Innenraumventilator des Kühltisches war schimmelartig                             Sparkasse Osterode am Harz verunreinigt.                                                                         IBAN: DEO2263510150003204476 BIC: NOLADE21HZB Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 Kreis- und Stadtsparkasse Münden i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 1                                                           IBAN: DE04260514500000006510 Sparkasse Duderstadt IBAN: DE35260512600000121962 MFB-05-907-Gö, Vers. 2.0, Seite 1von 2
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3.   Kennzeichnung Es wurden Getränke als "Saft" angeboten, obwohl es sich um ein Produkt eigener Art gehandelt hat. Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch $ 11 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Art. 7 Abs. 1a VO (EU) Nr. 1169/2011 4.   Küche Die Außentür war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. IX Nr. 3 5.   Küche Das Insektengitter des Dachfensters war mit toten Insekten verunreinigt. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. INr. 1 6.   Küche Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. IX Nr. 3 7.   Personaltoilette Der elektrische Warmwasserbereiter für das Handwaschbecken war defekt. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. INr. 1 Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0551 - 525 Be            5 zur Verfügung. Hinweis: Allgemeine Informationen in Form von Merkblättern finden Sie auf unserer Internetseite www.landkreisgoettingen.de unter dem Menüpunkt    “Tiere und Lebensmittel“/ “Verbraucherschutz” MFB-05-907-GÖ, Vers. 2.0, Seite 2 von 2
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LANDKREIS GÖTTINGEN Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz                                DER LANDRAT für den Landkreis und die Stadt Göttingen Servicezeiten Montag, Mittwoch und Freitag Postanschrift: Landkreis Göttingen - 37070 Göttingen 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Rani Dhaba                                       e      5    A                    .           Donnerstag Göttingen                                     Hinweis LK Göttingen 27.07.2020: 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr Goethe-Allee 2                                         ee 37073 Göttingen                               Die Mängel wurden                               Nutzen Sie unser Angebot zwischenzeitlich vollständig                    zur Terminabsprache ausgeräumt. Bei Zahlungen bitte angeben: PK Niederschrift über eine amtliche Kontrolle Göttingen, 09.06.2020 Betrieb: Herr BE.              Rani Dhaba, Goethe-Allee 2, 37073 Göttingen Göttingen Anwesende: Herr BE           Herr BE Sehr geehrter Herr am 08.06.2020 in der Zeit von 11:45 bis 12:00 Uhr habe ich in Ihrem o.g. Betrieb eine planmäßige Routinekontrolle durchgeführt. Die festgestellten Mängel wurden dabei den bei der Kontrolle anwesenden Personen aufgezeigt und erläutert. Hiermit gebe ich Ihnen nochmals die Möglichkeit, die noch offenen                     Mängel aus eigener Veranlassung heraus abzustellen. Bitte teilen Sie mir die von Ihnen durchgeführten Maßnahmen schriftlich bis spätestens 08.07.2020 mit und belegen diese anhand von Fotos oder anderen geeigneten Unterlagen wie Arbeitsaufträgen, Rechnungen, Untersuchungsbefunden o.ä. Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keine Mitteilung von Ihnen erhalten haben, werde ich bei einer kostenpflichtigen Nachkontrolle Ihres Betriebes vor Ort prüfen, ob alle Mängel beseitigt wurden. Geben Sie bitte unbedingt Ihren Namen, den Namen Ihrer Firma, den                             Standort: Betriebssitz, das Aktenzeichen und den /die Kontrolleur*in an, da Ihre                        Landkreis Göttingen Mitteilung sonst nicht zugeordnet werden kann.                                                Walkemühlenweg 8 37083 Folgende Mängel/Abweichungen wurden von mir bei der Kontrolle                                 Göttingen festgestellt:                                                                                 www.landkreisgoettingen.de 1.    Imbiss Zubereitung Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert.                        Sparkasse Göttingen Leichtverderbliche Lebensmittel sind vor Kontamination und                             IBAN: DE78260500010000505792 BIC: NOLADE21GOE nachteiliger Beeinflussung zu schützen.                                                Sparkasse Osterode am Harz Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 VO                 IBAN: DE02263510150003204476 (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. Il Kap. IX Nr. 3                                         BIC: NOLADE21HZB Kreis- und Stadtsparkasse Münden 2.     Imbiss Zubereitung                                                                     IBAN: DE04260514500000006510 Die Handgriffe der Kühlschranktüren waren mit fettigen Rückständen                     Sparkasse Duderstadt verunreinigt.                                                                           IBAN: DE35260512600000121962 MFB-05-907-Gö, Vers. 2.0, Seite 1von  2
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Die Oberfläche des Kühlschrankes ist zu reinigen. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. INr.1 3.    Imbiss Zubereitung Die Türdichtung des Kühlschrankes war beschädigt. Die Türdichtung des Kühlschrankes ist instand zu setzen. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. INr.1 4.    Infektionsschutz Es wurden Personen beschäftigt, für die die Dokumentation der Teilnahme an einer Wiederholungsbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz nicht im Betrieb eingesehen werden konnte. Die Dokumentation der Wiederholungsbelehrung (en) ist der Überwachungsbehörde vorzulegen und zukünftig im Betrieb vorzuhalten. Beim Fehlen einer solchen müssen die Personen unverzüglich an einer Wiederholungsbelehrung teilnehmen. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren. Infektionsschutzgesetz $ 43 Abs. 4 IfSG 5.   Kennzeichnung Es wurden vorverpackte Lebensmittel ohne die für dieses Lebensmittel verpflichtende Angabe des Datum des Einfrierens bzw. des Datums des ersten Einfrierens abgegeben. Das Datum des Einfrierens bzw. das Datum des ersten Einfrierens gemäß Anhang Ill Nummer 6 ist wie folgt angegeben: a) Dem Datum muss der Wortlaut "eingefroren am ..." vorangehen. b) Dem in Buchstabe a genannten Wortlaut ist Folgendes hinzuzufügen: - entweder das Datum selbst oder - ein Hinweis darauf, wo das Datum in der Kennzeichnung zu finden ist. c) Das Datum muss aus der unverschlüsselten Angabe von Tag, Monat und Jahr in dieser Reihenfolge bestehen.                       i VO (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel Art. 9 Abs. 1 f VO (EU) Nr. 1169/2011 i.V.m. Art. 24 Abs. 2 i.V.m. AnhangX Nr. 3 6.     Küche Die Außentür war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Tür ist geschlossen zu halten. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 7.     Küche Es wurde Reis in einem Sack auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Behälter mit Lebensmitteln dürfen nicht direkt auf dem Fußboden gelagert werden. Es sind geeignete Untergestelle (Rolli, Regale, etc.) dafür einzusetzen. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0551 - 525          3   zur Verfügung. Hinweis: Allgemeine Informationen in Form von Merkblättern finden Sie auf unserer Internetseite www.landkreisgoettingen.de unter dem Menüpunkt “Tiere und Lebensmittel” / “Verbraucherschutz“ MFB-05-907-GÖ, Vers. 2.0, Seite 2 von 2
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